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   OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 UF 168/96   

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https://dejure.org/1997,5595
OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 UF 168/96 (https://dejure.org/1997,5595)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.06.1997 - 2 UF 168/96 (https://dejure.org/1997,5595)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Juni 1997 - 2 UF 168/96 (https://dejure.org/1997,5595)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1226
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1981 - IVb ZR 608/80

    Eintrittspflicht des Unterhaltsschuldners für außergewöhnlich hohe Einzelausgaben

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 UF 168/96
    lich setzt Sonderbedarf voraus, daß der Bedarf unregelmäßig und zugleich außergewöhnlich hoch ist (vgl. BGH, FamRZ 1982, 145, 146; Kalthoener/Büttner, NJW-Schriften, Heft 22, 6. Aufl., Rn. 279).
  • BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 307/81

    Umzugskosten der unterhaltsberechtigten, geschiedenen Ehefrau als Sonderbedarf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 UF 168/96
    Denn auch dies hängt von der Höhe der laufenden Unterhaltsrente, die so zu bemessen ist, daß sie sämtliche voraussehbaren Bedürfnisse abdeckt und hinreichend Spielraum für eine vernünftige Planung voraussehbarer größerer Aufwendungen beläßt (vgl. BGH, FamRZ 1983, 669, 691; Staudinger/Kappe, BGB , 12. Aufl., Rn. 75), sowie von den sonstigen Einkünften des Berechtigten und dem Lebenszuschnitt der Beteiligten ab (vgl. BGH, FamRZ 1983, 29, 30 zu Umzugskosten).
  • BSG, 01.02.1983 - 4 RJ 75/81

    Beginn der Schutzfrist des § 1587p BGB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 UF 168/96
    Denn auch dies hängt von der Höhe der laufenden Unterhaltsrente, die so zu bemessen ist, daß sie sämtliche voraussehbaren Bedürfnisse abdeckt und hinreichend Spielraum für eine vernünftige Planung voraussehbarer größerer Aufwendungen beläßt (vgl. BGH, FamRZ 1983, 669, 691; Staudinger/Kappe, BGB , 12. Aufl., Rn. 75), sowie von den sonstigen Einkünften des Berechtigten und dem Lebenszuschnitt der Beteiligten ab (vgl. BGH, FamRZ 1983, 29, 30 zu Umzugskosten).
  • OLG Karlsruhe, 16.07.1992 - 2 UF 235/91

    Unterhalt; Sonderbedarf; Kieferorthopäde

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.06.1997 - 2 UF 168/96
    Dies ist der Zeitpunkt der Erteilung der Rechnung vom 22.6.1994 durch das Umzugsunternehmen (vgl. Senat, FamRZ 1992, 1317 ; ebenso der 16. ZS - FamS - des OLG Karlsruhe, 1990, 88) Eine erst später einsetzende Einkommensverschiebung zwischen den Parteien durch Unterhaltszahlungen wirkt sich hier nicht mehr auf die zum maßgeblichen Zeitpunkt bestehenden Verhältnisse aus.
  • KG, 15.10.2002 - 19 WF 259/02

    Kosten für eine Konfirmationsfeier und Reisen als Sonderbedarf

    Dabei kommt es auf den Zeitpunkt der Fälligkeit des Sonderbedarfs an (vgl. Wendl/Scholz, Unterhaltsrecht, 5. Auflage, § 6 Rn 7; KG, 16. ZS, NJW-RR 1993, 1223; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1226).
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