Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.01.1997 - 6 U 91/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2991
OLG Köln, 24.01.1997 - 6 U 91/96 (https://dejure.org/1997,2991)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.01.1997 - 6 U 91/96 (https://dejure.org/1997,2991)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Januar 1997 - 6 U 91/96 (https://dejure.org/1997,2991)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2991) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Hängender Panther, Eidesstattliche Versicherung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 259, 260
    Hängender Panther, Eidesstattliche Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuordungsmöglichkeit zwischen dem Schmuck und den Namen der Verpfänder nach Abschluss des Versteigerungsverfahrens; Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung i.R.d. Feststellung der Namen der Verpfänder bei einer Schmuckversteigerung

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 126
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)

  • BGH, 19.05.2004 - IXa ZB 181/03

    Änderung der Anordnung der eidesstattlichen Versicherung durch das

    Das Beschwerdegericht hat zu Recht angenommen, daß der Schuldner im Verfahren nach § 889 ZPO seine bisher erteilte Auskunft und Rechnungslegung gemäß § 259 Abs. 2, § 260 Abs. 2 BGB im Umfang des Entscheidungssatzes nachbessern und an Eides statt versichern muß, weil Grund für die Annahme besteht, daß er die von ihm zugesagte und bisher erteilte Auskunft nicht mit der gebotenen Sorgfalt vollständig und richtig erteilt hat (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 126, 127).
  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    Ein Grund für die Annahme einer Sorgfaltspflichtverletzung bei der Auskunftserteilung kann gegeben sein, wenn die Angaben mehrfach berichtigt bzw. ergänzt worden sind (BGHZ 89, 139; OLG Köln NJW-RR 1998, 126).
  • LG Mainz, 13.12.2017 - 3 O 23/17

    Testamentsvollstreckung: Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung hinsichtlich

    Dies ist etwa dann anzunehmen, wenn Angaben mehrfach berichtigt wurden und die fehlerhaften Angaben nicht auf unverschuldetem Irrtum oder Unkenntnis beruhen (OLG Köln, Urteil vom 24.01.1997, Az. 6 U 91/96).
  • OLG Naumburg, 04.12.2006 - 4 UF 29/06

    Zu den Voraussetzungen der Pflicht des Auskunftspflichtigen zur Abgabe einer

    Zwar kann eine schleppende Auskunftserteilung zu dem Verdacht der Unvollständigkeit der erteilten Auskunft führen (vgl. OLG Köln NJW-RR 1998, 126, Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 261 Rn. 30).
  • OLG Düsseldorf, 28.04.2005 - 2 U 44/04

    Anspruch auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung bei Verdacht, dass eine

    Ein solcher Verdacht kann sich schon aus mehrfachem Ergänzen oder Berichtigen der Auskunft oder aus unplausiblen Erklärungen, warum weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden könnten (OLG Köln, NJW-RR 1998, 126, 127; vgl. auch BGH, WM 1956, 31, 32), aus fortlaufenden unberechtigten Auskunftsverweigerungen und dem Bemühen des Auskunftspflichtigen, die Ansprüche als nicht vorhanden hinzustellen oder den wahren Sachverhalt nicht offenzulegen (BGH, WM 1956, a.a.O; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 1483), oder auch aus widersprüchlichen Angaben (BGHZ 125, 322, 323 - Cartier-Armreif; vgl. hierzu auch Staudinger/Bittner, a.a.O., Rdnrn. 31 - 34; Erman/Kuckuk, a.a.O) ergeben.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 U 193/03

    Möglicher Rückzahlungsanspruch nach Teilkündigung eines Darlehens- und

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rückführung unwirksamer Klauseln auf ihren zulässigen Inhalt auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr grundsätzlich ausgeschlossen; dazu gehört insbesondere die Beschränkung ihrer Anwendbarkeit auf einen Bereich, in dem sie der Inhaltskontrolle standhalten würden (vgl. BGH NJW-RR 1998, 126, 1427; NJW 1982, 2309; NJW 1985, 319; NJW 1986, 1610; NJW 1996, 1407).
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 91/04
    Von einer Sorgfaltspflichtverletzung ist immer dann auszugehen, wenn Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten der Auskunft bei Anwendung der gehörigen Sorgfalt hätten vermieden werden können (siehe: Palandt-Heinrichs, BGB, 64. Aufl./2005, § 261 Rdnr. 30 m.w.N.) und ein Grund für die Annahme einer Sorgfaltspflichtverletzung ist in der Regel schon dann gegeben, wenn Angaben mehrfach berichtigt worden sind (vgl. BGHZ 89, 139, 140; OLG Köln, NJW-RR 1998, 126; Palandt-Heinrichs, § 261 Rdnr. 30).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2004 - 15 W 103/03

    Unzulässigkeitserklärung der Zwangsvollstreckung aus zwei notariell beurkundeten

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Rückführung unwirksamer Klauseln auf ihren zulässigen Inhalt auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr grundsätzlich ausgeschlossen; dazu gehört insbesondere die Beschränkung ihrer Anwendbarkeit auf einen Bereich, in dem sie der Inhaltskontrolle standhalten würden (vgl. BGH NJW-RR 1998, 126, 1427; NJW 1982, 2309; NJW 1985, 319; NJW 1986, 1610; NJW 1996, 1407).
  • LG Düsseldorf, 21.12.2010 - 4b O 201/09

    Eidesstattlichen Versicherung

    Anhaltspunkte für mangelnde Sorgfalt sind regelmäßig gegeben, wenn die Angaben mehrfach ergänzt oder berichtigt worden sind (BGH GRUR 1960, 247 - Krankenwagen; OLG Hamburg, InstGE 5, 294 - Fußbodenpanelle; OLG Köln NJW-RR 1998, 126; LG Düsseldorf, 4b O 108/08, Beschluss vom 09.12.2008), nicht plausible Erklärungen dafür gegeben werden, wieso weitergehende Auskünfte nicht erteilt werden können (OLG Köln NJW-RR 1998, 126); die Auskunft fortlaufend unberechtigt verweigert wird und der Auskunftspflichtige darum bemüht ist, den wahren Sachverhalt nicht offen zu legen (BGH WM 1956, 31; OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 1993, 1483), im Rahmen der Auskunftserteilung widersprüchliche Angaben gemacht werden (BGH GRUR 1994, 630 - Cartier - Armreif) und/oder wiederholte Auskünfte erteilt werden, die allesamt mehr oder weniger unrichtig, unvollständig oder ungenau sind (LG Düsseldorf, GRUR-RR 2009, 125 - Sorgfältige Auskunft).
  • SG Aachen, 16.07.1999 - S 8 AL 72/99
    Diese kann nur bejaht werden, wenn die Prozessführungsbefugnis vom Rechtsträger auf die Partei des Rechtsstreites übertragen ist und der Prozessstandschaft ein eigenes rechtsschutzwürdiges Interesse an der Durchführung des Verfahrens hat (BSGE 96, 151; BGH NJW-RR 1998, 126).
  • LG Bamberg, 02.06.2023 - 44 O 1148/22

    Darlehensvertrag, Auskunft, Erblasserin, Versicherung, Nachlassverzeichnis,

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2004 - 2 U 41/04

    Messerkopf für Fleischkutter

  • LG Düsseldorf, 21.04.2009 - 4b O 294/08

    Flexibler Transportbehälter II

  • LG Düsseldorf, 21.04.2009 - 4a O 294/08

    Pflicht zu einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht