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   OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 11 U 143/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5147
OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 11 U 143/97 (https://dejure.org/1998,5147)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.1998 - 11 U 143/97 (https://dejure.org/1998,5147)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 1998 - 11 U 143/97 (https://dejure.org/1998,5147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Unternehmers gegen den Besteller auf Auszahlung des Sicherheitseinbehaltes; Austausch der Sicherungsmittel; Aushändigung der Bürgschaftsurkunde

  • OLG Brandenburg PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kann AG nach Erhalt einer Gewährleistungsbürgschaft trotz Zahlungszusage die Zahlung verweigern? (IBR 1999, 9)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1316
  • BauR 1998, 1267
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 22 U 159/11

    Kriterien für die Auswahl des gerichtlichen Sachverständigen im Bauprozess;

    Solange der Anspruch auf Sicherheit besteht, soll dies zur Folge habe, dass die Zahlungsklage des Auftragnehmers als zurzeit unbegründet abzuweisen ist (OLG Dresden 1997, 484; OLG Brandenburg NJW-RR 1998, 1316; OLG Frankfurt BauR 1987, 577; Ingenstau/Korbion, VOB Kommentar, 17. Aufl., § 17 Abs. 3 VOB/B Rn. 20).
  • OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2123/01

    Sicherheitsleistung des Bestellers

    Die Ansicht des Landgerichts, bei einem Austausch der Sicherheit durch den Auftragnehmer sei der Anspruch auf Auszahlung des Sicherheitseinbehalts erst mit Aushändigung der Bürgschaftsurkunde fällig, ohne diese Leistung müsse die Klage als derzeit unbegründet abgewiesen werden, wird allerdings von mehreren Oberlandesgerichten geteilt (OLG Brandenburg BauR 1998, 1267; vgl. auch KG BauR 1982, 386; OLG Frankfurt BauR 1987, 577; wohl auch OLG Hamburg OLGR 2001, 281 -zit. nach JURIS -) .
  • OLG Frankfurt, 11.01.2006 - 19 U 50/05

    Bauvertrag: Einbehalt eines Teilwerklohnes bei bestehender Sicherungsabrede

    Zur Verweigerung der Auszahlung wegen Zurückbehaltung oder Aufrechnung mit streitigen Gewährleistungsansprüchen ist der Auftraggeber nicht berechtigt (BGH NJW 1997, 2958; 1998, 2057; 2001, 3629, 3630; OLG Köln, Baurecht 1997, 524; Schäfer/Finnern/Hochstein, § 17 VOB/B Nr. 7; OLG Brandenburg, NJW-RR 1998, 1316; Joussen in: Ingenstau/Korbion, 15. Aufl., VOB/B § 17 Nr. 3 Rnr. 21, 26).
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