Weitere Entscheidung unten: LG Bochum, 22.04.1998

Rechtsprechung
   OLG München, 05.08.1997 - 25 U 2527/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,8122
OLG München, 05.08.1997 - 25 U 2527/97 (https://dejure.org/1997,8122)
OLG München, Entscheidung vom 05.08.1997 - 25 U 2527/97 (https://dejure.org/1997,8122)
OLG München, Entscheidung vom 05. August 1997 - 25 U 2527/97 (https://dejure.org/1997,8122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Anspruches auf eine hinterlegte Sicherheitsleistung bei Unwirksamkeit einer Abtretung des Rückzahlungsanspruches

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1372
  • StV 2000, 509
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 17.03.2016 - IX ZR 303/14

    Drittwiderspruchsklage auf Freigabe eines gepfändeten Rückzahlungsanspruchs für

    Ließe man dies zu, könne der Beschuldigte in das Wahlrecht des Richters eingreifen (OLG München, NJW-RR 1998, 1372; OLG Hamm, StRR 2009, 271 Rn. 3; Posthoff in Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 5. Aufl., § 116a Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2005 - 2 Ws 66/04

    Geldwäsche durch Strafverteidiger: Hinterlegung einer aus einer Katalogtat

    Der Annahme einer Erschwerung der Zwangsvollstreckung durch die oben aufgezeigte Art der Einzahlung der Kaution kann nicht, wie die Verteidigung unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München - 25. Zivilsenat - vom 05.08.1997 (StV 2000, 509) und ein Urteil des Landgerichts München I vom 10.01.2003 meint, mit Erfolg entgegengehalten werden, der Antrag auf Rückzahlung der Kaution sei bis zu deren Freigabe (§ 123 StPO) nicht abtretbar und daher im Wege der Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung auch nicht pfändbar, so daß die dem Angeklagten zur Last gelegte Art der Kautionseinzahlung zu keiner Verschlechterung der Vollstreckungsmöglichkeiten der D ... gegenüber einer Hinterlegung namens des Beschuldigten A geführt habe.

    Dieser Rechtsprechung hat sich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main - 20. Zivilsenat -, insbesondere auch hinsichtlich der Pfändbarkeit des zukünftigen Kautionsrückzahlungsanspruchs, angeschlossen (Beschluß vom 03.02.2000, StV 2000, 509).

  • OLG Hamm, 17.03.2015 - 5 Ws 81/15

    Middelhoff: Untersuchungshaft dauert an

    Diese Form der Sicherheitsleistung bildet aber die Ausnahme und kann ausscheiden, wenn der Angeklagte durch die Begehung von Vermögensstraftaten (z.B. Untreue) bereits gezeigt hat, dass er fremde Vermögenswerte gering achtet (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 09. September 2008 - 1 Ws 595/08 -, juris; OLG München, NJW-RR 1998, 1372, 1373; Graf, in: Karlsruher Kommentar, StPO. 7. Aufl., § 116 a Rdnr. 3).
  • OLG München, 04.12.2014 - 8 U 327/14

    Drittwiderspruchsklage- Wirksamkeit der Abtretung eines Anspruchs auf Rückzahlung

    Unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG München vom 5.08.1997 (25 U 2527/97) vertritt er die Auffassung, dass sich aus der vom Ermittlungsrichter in dem Außervollzugsetzungsbeschluss getroffenen Anordnung, wonach der Beschuldigte Dr. ... die Sicherheit als Eigenhinterleger zu leisten habe (Anlage K1, Ziffer 7) ein Abtretungsverbot gemäß § 399 Alt. 1 BGB ergeben habe.

    Der Senat setzt sich mit seiner Entscheidung in Widerspruch zu der Entscheidung des 25. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 5.08.1997 (25 U 2527/97).

  • OLG München, 23.04.2008 - 15 U 2983/07

    Insolvenzanfechtung: Herausgabe- bzw. Schadensersatzanspruch eines

    Zugleich ist eine derartige Abtretung deshalb unwirksam, weil sie dem Zweck der Eigenhinterlegung widerspricht (OLG München NJW-RR 1998, 1372).
  • LG Gießen, 29.05.2006 - 2 KLs 502 Js 23635/05
    aa) Die angefochtene Entscheidung stützt sich im wesentlichen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom 05.08.1997 (NJW-RR 1998, 1372).
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Rechtsprechung
   LG Bochum, 22.04.1998 - 4 O 191/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,12388
LG Bochum, 22.04.1998 - 4 O 191/98 (https://dejure.org/1998,12388)
LG Bochum, Entscheidung vom 22.04.1998 - 4 O 191/98 (https://dejure.org/1998,12388)
LG Bochum, Entscheidung vom 22. April 1998 - 4 O 191/98 (https://dejure.org/1998,12388)
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Hinterlegte Kaution

§§ 13, 16 HintO, keine einstweilige Verfügung gegen einen Beteiligten im Hinterlegungsverfahren auf Abgabe einer Willenserklärung gegenüber dem Rechtspfleger

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1372
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 26.08.1982 - 3 Ws 564/82
    Auszug aus LG Bochum, 22.04.1998 - 4 O 191/98
    Dies gilt auch für die Zuständigkeit der Hinterlegungsstelle bei der Freigabe einer im Strafverfahren gegebenen Sicherheit (OLG Frankfurt a.M., NJW 1983, 295).

    Die Hinterlegungsstelle hat gem. § 16 I HinterlegungsO gegebenenfalls zu prüfen, ob dem Herausgabeverlangen des Hinterlegers Rechte Dritter entgegenstehen, wobei sie eine Frist zur Klageerhebung gegen den Hinterleger festsetzen kann, falls keine Nachweise über die Berechtigung geführt werden können und zweifelhaft ist, ob dem Herausgabeverlangen Rechte Dritter entgegenstehen ( OLG Frankfurt a.M., NJW 1983, 295).

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Eine einstweilige Verfügung kann zwar nach herrschender Meinung grundsätzlich nicht darauf gerichtet werden, dass schon vorläufig der Verzicht und der Ausschreibungsantrag gemäß § 894 ZPO als erklärt gelten, weil darin eine im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unzulässige Vorwegnahme der Hauptsache läge (s zB HansOLG Hamburg NJW-RR 1991, 382; LG München MMR 2001, 61; s auch LG Bochum NJW-RR 1998, 1372; - zu Ausnahmen vgl zB OLG Köln NJW-RR 1997, 59, 60; LAG Bremen ZTR 1996, 276, 277 f).
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