Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 10.02.1998 - 24 U 27/97 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,12974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1412
- NZG 1998, 431
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 05.08.2005 - 7 U 192/04
Darlehensgewährung: Rückzahlung bei mehreren Gläubigern im Zusammenhang mit einem …
5 1. Das Landgericht ist zwar im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass mehrere Gläubiger einer Geldforderung im Allgemeinen nicht Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB sind; denn bei Geldforderungen aus einem Schuldverhältnis der vorliegenden Art handelt es sich gemäß §§ 266, 432 Abs. 1 BGB um unteilbare Leistungen im Rechtssinne (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1412). - OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
Wohnungseigentum: Vermietung der Eigentumswohnungen einer Anlage an den Betreiber …
Auch liegt keine einfache Forderungsgemeinschaft gem. § 432 Abs. 1 BGB vor, wie üblicherweise beim Anspruch mehrerer Miteigentümer auf Miete (BGH NJW 1958, 1723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1412). - KG, 05.08.2005 - U 192/04 Das Landgericht ist zwar im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass mehrere Gläubiger einer Geldforderung im Allgemeinen nicht Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB sind; denn bei Geldforderungen aus einem Schuldverhältnis der vorliegenden Art handelt es sich gemäß §§ 266, 432 Abs. 1 BGB um unteilbare Leistungen im Rechtssinne (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1412).