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   BGH, 17.06.1998 - VIII ZB 14/98   

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https://dejure.org/1998,4665
BGH, 17.06.1998 - VIII ZB 14/98 (https://dejure.org/1998,4665)
BGH, Entscheidung vom 17.06.1998 - VIII ZB 14/98 (https://dejure.org/1998,4665)
BGH, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - VIII ZB 14/98 (https://dejure.org/1998,4665)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde - Erteilung einer auf den konkreten Fall bezogenen Einzelweisung durch einen Prozessbevollmächtigten - Pflicht zur Überprüfung der Erledigung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2, § 233, § 577 Abs. 2
    Verschulden bei Mißachtung einer Einzelweisung des Rechtsanwalts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1444
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 189/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Beschwerdefrist in

    Auch in einem solchen Fall darf die im Kalender notierte Frist aber bereits bei Übergabe an die Botin gestrichen werden, ohne dass die tatsächliche Abgabe bei Gericht nachträglich noch einmal kontrolliert werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 1998 - VIII ZB 14/98 - NJW-RR 1998, 1444, 1445).
  • BFH, 26.02.2004 - XI R 62/03

    Wiedereinsetzung bei konkreter Einzelanweisung

    Einer nochmaligen Rückfrage, ob der Anweisung Folge geleistet wurde, bedarf es daher ebenso wenig wie einer Überprüfung des Sendeprotokolls durch den Rechtsanwalt oder Steuerberater (vgl. z.B. Bundesarbeitsgericht --BAG--, Urteil vom 21. September 2000 2 AZR 163/00, BAGE 95, 365; BGH-Beschlüsse vom 1. Juli 2002 II ZB 11/01, NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 2002, 1289, m.w.N.; vom 20. April 2000 VII ZB 11/00, Versicherungsrecht --VersR-- 2001, 214; in BB 2003, 707; vom 1. Februar 2001 I ZB 39/00, Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2002, 380; vom 17. Juni 1998 VIII ZB 14/98, NJW-RR 1998, 1444).
  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 190/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Verletzung der

    Auch in einem solchen Fall darf die im Kalender notierte Frist aber bereits bei Übergabe an die Botin gestrichen werden, ohne dass die tatsächliche Abgabe bei Gericht nachträglich noch einmal kontrolliert werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juni 1998 - VIII ZB 14/98 - NJW-RR 1998, 1444, 1445).
  • BGH, 21.11.2000 - VIII ZB 24/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Wurde die erteilte Weisung nicht ausgeführt, trifft die Prozeßbevollmächtigte des Beklagten daher kein Verschulden (st.Rspr. vgl. Senatsbeschluß vom 18. Februar 1998 - VIII ZB 1/98, NJW-RR 1998, 932; BGH, Beschluß vom 18. März 1998 - XII ZB 180/96, NJW-RR 1998, 1360 f; BGH, Beschluß vom 17. Juni 1998 - VIII ZB 14/98, NJW-RR 1998, 1444 f; zuletzt BGH, Beschluß vom 6. Juli 2000 - VII ZB 4/00, NJW 2000, 2823).
  • LAG Nürnberg, 11.01.1999 - 6 Ta 196/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtswegzuständigkeit -

    Wird eine solche Weisung nicht ausgeführt, trifft den Rechtsanwalt kein Verschulden (BGH, Beschluß vom 17.06.1998 - VIII ZB 14/98; NJW-RR 1998 S. 1444).
  • OLG Brandenburg, 21.09.2006 - 12 U 122/06

    Wiedereinsetzungsantrag wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Zwar ist zutreffend, dass ein Verschulden des Rechtsanwalts nicht vorliegt, wenn er eine auf den konkreten Fall bezogene Einzelweisung erteilt, weil bei deren Befolgung die Frist gewahrt worden wäre (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1444 m.w.N.).
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