Weitere Entscheidung unten: BGH, 09.06.1998

Rechtsprechung
   BGH, 18.02.1998 - IV ZB 16/97   

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https://dejure.org/1998,4723
BGH, 18.02.1998 - IV ZB 16/97 (https://dejure.org/1998,4723)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1998 - IV ZB 16/97 (https://dejure.org/1998,4723)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - IV ZB 16/97 (https://dejure.org/1998,4723)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Zulassung zur Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärung einer abstrakten Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 546 Abs. 1
    Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zulassung der Revision; Voraussetzungen eines außerordentlichen Anfechtungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1445
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.11.1995 - V ZB 28/95

    Anfechtung einer Kostenentscheidung in einer Abschiebehaftsache

    Auszug aus BGH, 18.02.1998 - IV ZB 16/97
    Außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsmittel ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nur in eng begrenzten Ausnahmefällen ein Anfechtungsrecht gegeben, wenn nämlich die bekämpfte Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 131, 185, 188 [BGH 23.11.1995 - V ZB 28/95] m.w.N.).
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 142/91

    Entscheidung über die Zulassung der Revision nach Berufungsinstanz einer

    Auszug aus BGH, 18.02.1998 - IV ZB 16/97
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Entscheidung über die Zulassung der Revision in den Fällen des § 546 Abs. 1 ZPO ausschließlich dem Gericht der zweiten Instanz übertragen und sowohl der Anfechtung durch die Parteien als auch der Nachprüfung und Abänderung durch den Bundesgerichtshof entzogen (BGH, Beschluß vom 18. März 1992 - XII ZR 142/91 - FamRZ 1992, 1063 unter 2).
  • BGH, 26.09.1979 - VIII ZR 87/79

    Bindungswirkung einer Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht -

    Auszug aus BGH, 18.02.1998 - IV ZB 16/97
    Die Nichtzulassung ist für das Revisionsgericht bindend (BGH, Beschluß vom 26. September 1979 - VIII ZR 87/79 - NJW 1980, 344).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Da es an einer Zulassung der Revision fehlt und das Revisionsgericht an die Nichtzulassung gebunden ist (BGH, Beschlüsse vom 26. September 1979 - VIII ZR 87/79 = NJW 1980, 344; vom 18. Februar und 9. Juni 1998 - IV ZB 16/97 und XI ZR 130/98 = NJW-RR 1998, 1445), ist die Revision unzulässig (§ 546 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 18.11.1998 - VIII ZR 269/97

    Aufhebung und Zurückverweisung zum Zwecke der Nachholung der Vorabentscheidung

    Das gilt nicht nur gemäß § 17 a Abs. 4 Satz 6 GVG für die Zulassung der weiteren Beschwerde, sondern auch für deren Nichtzulassung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. September 1979 - VIII ZR 87/79 = NJW 1980, 344 unter II 2 a und vom 18. Februar 1998 - IV ZB 16/97 = NJW-RR 1998, 1445 für die Nichtzulassung der Revision).
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZB 9/00

    Nichtzulassung der Revision

    Es besteht entgegen der Auffassung der Beklagten hier auch keine Möglichkeit, die Nichtzulassung der Revision mittels einer außerordentlichen Beschwerde unter dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit anzufechten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1998 - IV ZB 16/97 - NJW-RR 1998, 1445 und vom 9. Juni 1998 - XI ZR 130/98 - NJW-RR 1998, 1445).
  • BGH, 15.04.1998 - IV ZA 3/98

    Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zulassung der Revision; Voraussetzungen

    Dies hat der erkennende Senat in seinem Beschluß vom 18. Februar 1998 (IV ZB 16/97) bestätigt.
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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1998 - XI ZR 130/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5587
BGH, 09.06.1998 - XI ZR 130/98 (https://dejure.org/1998,5587)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1998 - XI ZR 130/98 (https://dejure.org/1998,5587)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - XI ZR 130/98 (https://dejure.org/1998,5587)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der eingelegten Revision - Unvereinbarkeit der angefochtenen Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 546 Abs. 1 S. 2, § 567 Abs. 4 S. 1
    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1445
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit

    Auszug aus BGH, 09.06.1998 - XI ZR 130/98
    Diese Voraussetzung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluß vom 7. Juli 1997 - II ZB 7/97, NJW 1997, 3318 m.w.Nachw.) nur gegeben, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder Grundlage entbehrt und inhaltlich dem Gesetz fremd ist.
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Da es an einer Zulassung der Revision fehlt und das Revisionsgericht an die Nichtzulassung gebunden ist (BGH, Beschlüsse vom 26. September 1979 - VIII ZR 87/79 = NJW 1980, 344; vom 18. Februar und 9. Juni 1998 - IV ZB 16/97 und XI ZR 130/98 = NJW-RR 1998, 1445), ist die Revision unzulässig (§ 546 Abs. 1 Satz 1 ZPO).
  • BGH, 04.04.2000 - VI ZB 9/00

    Nichtzulassung der Revision

    Es besteht entgegen der Auffassung der Beklagten hier auch keine Möglichkeit, die Nichtzulassung der Revision mittels einer außerordentlichen Beschwerde unter dem Gesichtspunkt greifbarer Gesetzwidrigkeit anzufechten (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 18. Februar 1998 - IV ZB 16/97 - NJW-RR 1998, 1445 und vom 9. Juni 1998 - XI ZR 130/98 - NJW-RR 1998, 1445).

    Derartige Voraussetzungen sind aber nicht gegeben, wenn das Oberlandesgericht im Rahmen der ihm nach § 546 Abs. 1 ZPO abschließend zustehenden Befugnis über die Zulassung oder Nichtzulassung der Revision entscheidet (vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juni 1998 - XI ZR 130/98 - aaO).

  • BayObLG, 31.10.2001 - 3Z BR 255/01

    Keine Anfechtung der Nichtzulassung einer weiterer Beschwerde

    Sie entbehrt nicht jeder rechtlichen Grundlage, ist dem Gesetz nicht inhaltlich fremd und beruht insbesondere nicht auf Willkür (vgl. BVerfG FamRZ 1991, 295; BGH NJW-RR 2000, 1732; 1998, 1445).
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