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   AG Hamburg, 03.09.1997 - 31a C 1535/97   

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AG Hamburg, 03.09.1997 - 31a C 1535/97 (https://dejure.org/1997,17456)
AG Hamburg, Entscheidung vom 03.09.1997 - 31a C 1535/97 (https://dejure.org/1997,17456)
AG Hamburg, Entscheidung vom 03. September 1997 - 31a C 1535/97 (https://dejure.org/1997,17456)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1448
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 26.11.2001 - 3A W 62/01

    Antrag auf Feststellung der Erledigung eines Rechtsmittels unbegründet bei

    Das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW-RR 1989, 63; vgl. einschränkend aber auch: OLG Frankfurt NJW-RR 1998, 1448) hat in einem vergleichbaren Fall eine (einseitige) Erledigung des Rechtsmittels angenommen, da es dem Rechtsmittelführer nicht anzulasten sei, dass er Rechtmittel eingelegt und nach Kenntnisnahme des maßgeblichen Schriftsatzes die entsprechende Konsequenz gezogen habe.
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