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   OLG Karlsruhe, 28.07.1998 - 3 W 40/98   

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https://dejure.org/1998,10043
OLG Karlsruhe, 28.07.1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,10043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28.07.1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,10043)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 3 W 40/98 (https://dejure.org/1998,10043)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1454
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Saarbrücken, 26.07.2004 - 5 W 85/04

    Krankentagegeldversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen

    Zu berücksichtigen ist daher, ob der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat oder ob der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Köln NJW-RR 1986, 223 und MDR 1985, 505; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1454).
  • OLG München, 01.09.2004 - 7 U 6152/99

    Abfindung eines ausscheidenden Gesellschafters - Ermittlung des

    Hinsichtlich der Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils der Hauptsache ist im Rahmen einer "reziproken" Anwendung des Grundgedankens des § 93 ZPO zu berücksichtigen, ob die Beklagte dem Kläger Veranlassung zur Klage gegeben hat (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454; Zöller-Vollkommer, 23. Aufl., Rn. 25 zu § 91 a ZPO) oder ob der Kläger mutwillig Klage erhoben hat, obgleich zu diesem Zeitpunkt bereits mit hinlänglicher Sicherheit feststand, dass sich der Rechtsstreit vorzeitig erledigt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1993, 1279, 1280).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2012 - 7 W 70/12

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung einer Stufenklage

    Dem Ziel der Prozessökonomie widerspräche es auch, den Kläger zur Vermeidung eines Prozessrisikos zunächst auf den Weg der isolierten Auskunftsklage zu verweisen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454).
  • OLG Karlsruhe, 18.04.2002 - 16 WF 36/02

    Kostenentscheidung bei Erledigung einer Stufenklage auf Zugewinn durch

    Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (2. Zivilsenat - Beschluss vom 21. August 1998 - 2 WF 154/97 - FamRZ 1999, 1216; wohl auch 3. Zivilsenat - Beschluss vom 28. Juli 1998 - 3 W 40/98 - NJW-RR 1998, 1454; auch bereits OLG Frankfurt, Beschluss vom 08. September 1986 - 3 WF 163/86 - FamRZ 1987, 85; jeweils mit weiteren Nachweisen) geht deshalb den Weg, bei der Billigkeitsentscheidung, die im Rahmen des § 91 a ZPO erforderlich ist, den oben erwähnten Schadensersatzanspruch zu berücksichtigen.
  • OLG Frankfurt, 25.07.2006 - 4 W 54/06

    Kosten bei Hauptsacheerledigung: Kostenentscheidung bei fortdauerndem Bestreiten

    War der Beklagte dem Kläger gegenüber auskunftspflichtig und ergibt sich erst aufgrund von im Verlauf des Verfahrens vom Beklagten erteilten Auskünften, dass der Klageanspruch nicht besteht, so sind dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen, wenn der Kläger darauf hin sofort den Rechtsstreit für erledigt erklärt (vgl. etwa OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1454; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 91a Rz. 25 mwN).
  • OLG Brandenburg, 14.07.2020 - 3 U 172/19
    Zu Recht ist das Landgericht zwar davon ausgegangen, dass das Obsiegen und Unterliegen der Parteien im Sinne von § 92 ZPO bei der Stufenklage hinsichtlich jeder einzelnen Stufe gesondert zu prüfen (OLGR Brandenburg 2009, 519; OLG München MDR 1990, 636; OLG Hamm NJW-RR 1995, 959 f; OLG Karlsruhe JurBüro 1999, 37) und insofern ein fiktiver Gesamtstreitwert zu bilden ist.
  • OLG Frankfurt, 30.11.2007 - 1 W 78/07

    Stufenklage: Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung der

    Im Rahmen der Billigkeitsentscheidung nach § 91 a ZPO ist es nicht als angängig anzusehen, dem in der ersten Stufe einer Stufenklage obsiegenden Kläger nachträglich die in dieser Stufe entstandenen Kosten aufzuerlegen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 1454; OLG Frankfurt - 21. ZS - OLGR 2000, 49, 50).
  • OLG Stuttgart, 25.10.2007 - 17 WF 192/07

    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigterklärung einer Stufenklage

    Die daraufhin veranlasste Kostenentscheidung (§ 91a ZPO) hatte den bisherigen Sach- und Streitstand des gesamten Verfahrens, also auch die Erfolgsaussicht der noch unbezifferten, rechtshängigen Leistungsstufe zu erfassen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454; OLG Brandenburg, NJW-RR 2003, 795).
  • OLG Celle, 06.06.2001 - 20 U 9/01

    Genossenschaft; Mitgliedschaftskündigung ; Widerspruch; Generalversammlung;

    Die Kosten trägt auch insoweit der Beklagte, da er (bzw. die #######) durch ihr Verhalten Veranlassung zur Stufenklage gegeben haben und es zu dieser (sowohl bzgl. der 1. als auch der 2. Stufe) bei rechtzeitiger Auskunft nicht gekommen wäre (vgl. OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1454; OLG München, OLGR 1998, 260; Zöller-Vollkommer, 22. Aufl., § 91 a, Rdnr. 58, Stichwort 'Stufenklage'; i. E. wie hier, aber mit abweichender Begründung BGH MDR 1994, 717; anders OLG Hamm NJW-RR 1995, 959 ) .
  • LG Hamburg, 02.11.2018 - 324 O 131/18

    Zulässigkeit einer Berichterstattung über eine Taschenpfändung bei einem

    Zu berücksichtigen ist auch im Rahmen einer "reziproken" Anwendung des Grundgedankens von § 93 ZPO, ob der Beklagte dem Kläger Veranlassung zur Klage gegeben (BGH, WRP 2004, 350; OLG Karlsruhe, NJW-RR 98, 1454; OLG Frankfurt, NJW 2006, 1581; KG, NJW-RR 2012, 446 f; OLG Dresden, NJW 2015, 497 Tz. 15) oder der Kläger mutwillig Klage erhoben hat (OLG Hamm, NJW-RR 93, 1279; vgl. Althammer in: Zöller, a.a.O., § 91a ZPO, Rn. 25).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - U (Kart) 31/04

    Zur Unwirksamkeit eines Lizenzvertrages aufgrund wettbewerbsbeschränkender

  • OLG Braunschweig, 06.11.2014 - 8 U 62/14

    Gewerberaummiete: Anforderungen an die wegen der Vertragslaufzeit erforderliche

  • OLG Brandenburg, 07.07.2008 - 10 WF 125/08

    Rechtmäßigkeit einer Kostenentscheidung im Anerkenntnisurteil; Gesonderte Prüfung

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