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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98   

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https://dejure.org/1998,7097
OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98 (https://dejure.org/1998,7097)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06.08.1998 - 2 U 56/98 (https://dejure.org/1998,7097)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 06. August 1998 - 2 U 56/98 (https://dejure.org/1998,7097)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • autokaufrecht.info

    Rückabwicklung eines Kfz-Kaufvertrages: Bewertung der Gebrauchsvorteile

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 346 BGB; § 433 Abs. 1 BGB; § 440 Abs. 1 BGB; § 92 Abs. 1 ZPO; § 97 Abs. 1 ZPO; § 256 Abs. 1 ZPO; § 287 Abs. 1 ZPO; § 307 Abs. 1 ZPO
    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften PKW; Fälligkeit bei Inzahlungnahme des der Wandlung unterliegenden PKWs im Rahmen eines neuen Kaufvertrags; Einheitliche Bewertung von Gebrauchsvorteilen nach richterlichem Schätzungsermessen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises für einen mangelhaften PKW; Fälligkeit bei Inzahlungnahme des der Wandlung unterliegenden PKWs im Rahmen eines neuen Kaufvertrags; Einheitliche Bewertung von Gebrauchsvorteilen nach richterlichem Schätzungsermessen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchsvorteil bei Diesel-Pkw

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 462 467 346
    Wandelung beim Neuwagenkauf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1586
  • MDR 1998, 1410
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 29.06.1993 - 28 U 288/92

    Gesichtspunkte und Werte für die Bemessung der bei der Wandelung eines

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98
    Der Senat sieht keinen Anlaß, hiervon grundsätzlich oder auch nur für einige Fahrzeugtypen abzuweichen (ebenso OLG Hamm NJW-RR 1994, 375 [OLG Hamm 29.06.1993 - 28 U 288/92] ).
  • BGH, 25.09.1991 - VIII ZR 157/91

    Einseitige Teilerledigungserklärung des Klägers in der Berufungsinstanz -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98
    Im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (BGH WM 1991, 2009; NJW-RR 1993, 765) legt der Senat dieser im Falle einer einseitigen Teilerledigungserklärung nämlich in ständiger Rechtsprechung (ebenso z.B. OLG Celle MDR 1988, 414 [OLG Celle 10.12.1987 - 16 U 169/86] ; a. A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Anh. § 3 Rdnr. 49; Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 3 Rdnr. 16 "einseitige Erledigungserklärung" jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung) den restlichen Wert der Hauptsacheforderung unter Hinzurechnung des auf den erledigten Teil der Klage entfallenden Teils der bisherigen Kosten zugrunde, die im Wege einer Differenzberechnung zu ermitteln sind (BGH a.a.O.).
  • BGH, 09.03.1993 - VI ZR 249/92

    Beschwer bei Teilerledigung und Abweisung der restlichen Hauptsache

    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98
    Im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (BGH WM 1991, 2009; NJW-RR 1993, 765) legt der Senat dieser im Falle einer einseitigen Teilerledigungserklärung nämlich in ständiger Rechtsprechung (ebenso z.B. OLG Celle MDR 1988, 414 [OLG Celle 10.12.1987 - 16 U 169/86] ; a. A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Anh. § 3 Rdnr. 49; Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 3 Rdnr. 16 "einseitige Erledigungserklärung" jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung) den restlichen Wert der Hauptsacheforderung unter Hinzurechnung des auf den erledigten Teil der Klage entfallenden Teils der bisherigen Kosten zugrunde, die im Wege einer Differenzberechnung zu ermitteln sind (BGH a.a.O.).
  • OLG Celle, 10.12.1987 - 16 U 169/86
    Auszug aus OLG Braunschweig, 06.08.1998 - 2 U 56/98
    Im Einklang mit dem Bundesgerichtshof (BGH WM 1991, 2009; NJW-RR 1993, 765) legt der Senat dieser im Falle einer einseitigen Teilerledigungserklärung nämlich in ständiger Rechtsprechung (ebenso z.B. OLG Celle MDR 1988, 414 [OLG Celle 10.12.1987 - 16 U 169/86] ; a. A. Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 56. Aufl., Anh. § 3 Rdnr. 49; Zöller/Herget, ZPO, 20. Aufl., § 3 Rdnr. 16 "einseitige Erledigungserklärung" jeweils mit Nachweisen zur Rechtsprechung) den restlichen Wert der Hauptsacheforderung unter Hinzurechnung des auf den erledigten Teil der Klage entfallenden Teils der bisherigen Kosten zugrunde, die im Wege einer Differenzberechnung zu ermitteln sind (BGH a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 28.10.2005 - 6 U 155/05

    Informationspflicht des Verkäufersüber das tatsächliche Alter des Fahrzeugs bei

    Der Senat bemisst die Nutzungsvorteile in Anlehnung an die bisherige Rechtsprechung und Literatur (vgl. OLG Braunschweig, NJW-RR 1998, 1586, 1587; OLG Karlsruhe, NJW 2003, 1950, 1951; Palandt-Heinrichs, BGB, § 346 Rdn. 10 m.w.N.) mit 0, 5 % des gezahlten Kaufpreises je gefahrene 1.000 km.
  • OLG Köln, 16.07.2002 - 15 U 30/02

    Bindung des Leasinggebers an Angaben des Lieferanten

    Hinsichtlich der der Klägerin zustehenden Nutzungsentschädigung folgt der Senat der gefestigten Rechtsprechung, die die Nutzungsentschädigung nach einem prozentualen Anteil pro angefangener gefahrener 1.000 km bemisst und dabei zur Anwendung eines Prozentsatzes von 0, 67% für den Regelfall tendiert (OLG Braunschweig OLGR 1998, 274 ff.; Engel/Paul a. a. O. s. 167; Reinking/Eggert a. a. O. Rn 816 - 820 m. w. N.) und hiervon nur in Ausnahmefällen, insbesondere bei zu erwartender relativ hoher Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges, die hier auch nach dem Vortrag der Beklagten nicht angenommen werden kann, in Richtung eines Prozentsatzes von 0, 5% abweicht (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 1999, 702 f).
  • LG Braunschweig, 17.09.2004 - 4 O 1240/04

    Kfz-Kauf: Maximale Lagerdauer für ein als Lagerfahrzeug bezeichnetes Neufahrzeug

    Soweit in der Rechtsprechung unterschiedliche Ansichten zur Bemessung des Gebrauchsvorteils vertreten werden, folgt das Gericht der Ansicht, dass ein Vergütungssatz von 0, 67 % des Bruttokaufpreises je angefangene 1.000 km angemessen sind (OLG Braunschweig vom 06.08.1998, OLGR 1998, 274, OLG Koblenz, Urteil vom 27.06.1996, MDR 1996, 1125).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.06.1998 - 13 U 201/97   

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OLG Hamm, 03.06.1998 - 13 U 201/97 (https://dejure.org/1998,9099)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.06.1998 - 13 U 201/97 (https://dejure.org/1998,9099)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. Juni 1998 - 13 U 201/97 (https://dejure.org/1998,9099)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1586
 
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Wird zitiert von ...

  • BGH, 23.11.2016 - VIII ZR 269/15

    Anspruch auf Ersatz der Überführungs- und Zulassungskosten beim

    Das ist bei den in Rede stehenden Überführungs- und Zulassungskosten, die bei Fehlen entgegenstehender Regelungen sowohl in Kauf- als auch in Leasingverträgen über Kraftfahrzeuge einem Käufer oder Leasingnehmer üblicherweise gesondert berechnet werden (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 18. September 2014 - I ZR 201/12, GRUR Int. 2014, 1155 Rn. 10; OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1586; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 13. Aufl., Rn. 155, L 360; Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf, 2. Aufl., Rn. 466 f. mwN), der Fall.
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