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   LG Hamburg, 17.02.1998 - 309 S 224/97   

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https://dejure.org/1998,17534
LG Hamburg, 17.02.1998 - 309 S 224/97 (https://dejure.org/1998,17534)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17.02.1998 - 309 S 224/97 (https://dejure.org/1998,17534)
LG Hamburg, Entscheidung vom 17. Februar 1998 - 309 S 224/97 (https://dejure.org/1998,17534)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1681
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Freiburg, 15.02.2016 - 3 OH 29/15

    Notarkostenhaftung des Vertreters ohne Vertretungsmacht: Sorgfaltspflichten des

    Vielmehr besteht ein Feststellungsinteresse nur, wenn aktuell und konkret noch eine Inanspruchnahme zu befürchten ist (LG Hamburg NJW-RR 1998, 1681 m.w.N.).
  • LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4b O 194/09

    Feststellungsklage hinsichtlich eines Patentverfahrens zur Übersendung von

    Ist durch Zeitablauf und zwischengeschaltete anderweitige Verfahren eine 'Zäsur' eingetreten, kommt es darauf an, "wie die Beklagte sich verhalten hat und ob der Kläger hiernach konkrete Befürchtungen hegen musste", dass die Beklagte ihr behauptetes Recht noch in einem Folgeverfahren durchzusetzen versuchen würde (LG Hamburg, NJW-RR 1998, 1681 [1682] in Anlehnung an BGH NJW 1995, 2032 [2033]; so auch OLG Naumburg, Beschluss v. 05.01.2006, 3 UF 138/05, Rn 10 bezüglich eines Anspruchs auf Trennungsunterhalt - zitiert nach juris).

    In dem vor dem LG Hamburg geführten Verfahren verneinte das Gericht ein Interesse an der Feststellung des Nichtbestehens des Teils einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung, der die ursprüngliche Klageforderung überstieg (vgl. LG Hamburg NJW-RR 1998, 1681 f.).

  • LG Düsseldorf, 24.02.2011 - 4b O 195/09

    UMTS-Funkstation

    Ist durch Zeitablauf und zwischengeschaltete anderweitige Verfahren eine "Zäsur" eingetreten, kommt es darauf an, "wie die Beklagte sich verhalten hat und ob der Kläger hiernach konkrete Befürchtungen hegen musste", dass die Beklagte ihr behauptetes Recht noch in einem Folgeverfahren durchzusetzen versuchen würde (LG Hamburg, NJW-RR 1998, 1681 [1682] in Anlehnung an BGH NJW 1995, 2032 [2033]; so auch OLG Naumburg, Beschluss v. 05.01.2006, 3 UF 138/05, Rn 10 bezüglich eines Anspruchs auf Trennungsunterhalt - zitiert nach juris).

    In dem vor dem LG Hamburg geführten Verfahren verneinte das Gericht ein Interesse an der Feststellung des Nichtbestehens des Teils einer zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung, der die ursprüngliche Klageforderung überstieg (vgl. LG Hamburg NJW-RR 1998, 1681 f.).

  • KG, 09.08.2005 - 4 W 37/05

    Feststellungsinteresse für positive Feststellungsklage; Widerruf nach HWiG;

    Insofern liegt der Fall anders als diejenigen Fälle, die den vom Landgericht zitierten Entscheidungen des BGH (NJW 1995, 2032), des Landgerichts Hamburg (NJW-RR 1998, 1681) und des Kammergerichts (KG - 13 W 2/05) zugrunde lagen.
  • LG Hamburg, 04.11.2016 - 313 O 328/15

    Anspruchsberühmung bei Verweis auf moralische Schuld

    Dann kommt es darauf an, wie der Beklagte sich verhalten hat, und ob der Kläger hiernach noch konkrete Befürchtungen hegen musste, dass der Beklagte sein behauptetes Recht doch noch in einem Folgeverfahren versuchen würde durchzusetzen (BGH, NJW 1995, 2032; LG Hamburg, NJW-RR 1998, 1681, beck-online).
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