Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 22.07.1998

Rechtsprechung
   OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98   

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https://dejure.org/1998,4040
OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98 (https://dejure.org/1998,4040)
OLG München, Entscheidung vom 29.05.1998 - 11 W 1388/98 (https://dejure.org/1998,4040)
OLG München, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 11 W 1388/98 (https://dejure.org/1998,4040)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des ausländischen Prozeßbevollmächtigten und des Einvernehmensanwalts

  • Anwaltsblatt

    § 24a BRAGebO, § 91 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BRAGO § 24a; RADG § 1, § 4; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BRAGO § 24a; RADG § 1, § 4; ZPO § 91 Abs. 2 S. 3

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1692
  • MDR 1998, 1054
  • AnwBl 1999, 352
  • Rpfleger 1998, 538
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 03.12.1996 - 11 W 2574/96
    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98
    Eine Differenzierung zwischen Ausländern und Inländern findet hierbei nicht statt (ständige Rechtsprechung des Senats: OLGR 1997, 34 = Rpfleger 1997, 234 = AnwBl 1997, 290; JurBüro 1980, 285 = Rpfleger 1979, 465: JurBüro 1987, 863 = AnwBl 1987, 249; vgl. ferner die Nachweise bei Hansens, BRAGO, 8. Aufl., Rdnr. 25 "Ausländische Partei" zu § 52).

    Daß die auswärtige Partei ständig von dem Verkehrsanwalt als Haus- oder Vertrauensanwalt vertreten wird, begründet die Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten nicht (vgl. Senat, OLGR 1997, 34 = Rpfleger 1997, 234 = AnwBl 1997, 290; AnwBl 1985, 47 = JurBüro 1985, 454: Hansens, aaO, Rdnr. 25 "Hausanwalt" u. "Ausländische Partei").

  • OLG München, 13.09.1982 - 11 WF 801/82
    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98
    Auch die Partei, welche sich zulässigerweise von einen ausländischen Anwalt vertreten läßt und daneben den deutschen Einvernehmensanwalt zu bezahlen hat, unterliegt den Einschränkungen des § 91 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 3 ZPO, nämlich, daß allgemein nur die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten und speziell regelmäßig nur die Kosten eines einzigen Rechtsanwalt zu erstatten sind (vgl. Hansens, BRAGO, 8. Aufl., Rdnr. 14 zu § 24 a; LG Köln AnwBl 1982, 532).

    Dies entspricht dem gesetzlichen Gedanken, der in § 91 Abs. 2 S. 2 ZPO zum Ausdruck kommt, wenn dort bestimmt wird, daß die Mehrkosten, welche dadurch entstehen, daß der beim Prozeßgericht zugelassene Anwalt seinen Wohnsitz oder seine Kanzlei nicht am Gerichtsort hat, nicht zu erstatten sind (vgl. zur entsprechenden Beschränkung der Kostenerstattung bei Beauftragung eines ausländischen Anwalts: LG Köln AnwBl 1982, 532; Hansens, BRAGO, 8. Aufl., Rdnr. 14 zu § 24 a; Bach, Rpfleger 1991, 7, 11 meint aus Gründen der Klarstellung sei eine entsprechende gesetzliche Regelung angebracht).

  • OLG München, 30.07.1993 - 11 W 2050/93
    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98
    Bei einer Streitsache aus dem alltäglichen Lebens- und Geschäftsbereichs sind die Kosten eines von der Partei eingeschalteten Verkehrsanwalts jedoch nicht einmal in der Höhe der Kosten einer fiktiven Informationsreise - 352 - AnwBl 1999, 352-353 - 353 - erstattungsfähig, wenn sich die Information im wesentlichen in der Übermittlung bereits vorhandener, aus sich heraus verständlicher Unterlagen erschöpft (Senat, JurBüro 1979, 1382; 1980, 235; JurBüro 1994, 228 = MDR 1993, 1130 = OLGR 1994, 12).
  • OLG München, 14.07.1992 - 11 W 1903/92
    Auszug aus OLG München, 29.05.1998 - 11 W 1388/98
    Nach § 3 a Abs. 3 S. 1, Abs. 4 Nr. 3 UStG wird die hier vorliegende sonstige Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt, so daß die Leistung des Rechtsanwalts im Erhebungsgebiet nicht steuerbar ist (vgl. Senat, Rpfleger 1993, 127; Beschl. v. 9.3.1994 - 11 W 909/94 - Hansens, BRAGO, 8. Aufl., Rdnr. 8 zu § 25; Geroldt/Schmidt-v. Eicken, BRAGO, 13. Aufl., Rdnr. 6 zu § 25).
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04

    Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

    Demgegenüber wird aber auch die Ansicht des Beschwerdegerichts geteilt, daß die Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts nur in Höhe der Gebühren eines deutschen Rechtsanwalts zu erstatten sind (OLG München, JurBüro 2004, 380, 381; NJW-RR 1998, 1692, 1694, bezüglich der Tätigkeit eines ausländischen Prozeßbevollmächtigten in Zusammenarbeit mit einem deutschen Einvernehmensanwalt; vermittelnd OLG Frankfurt, JurBüro 1985, 1102, 1103).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZB 97/09

    Ausländischer Verkehrsanwalt

    Nach anderer Ansicht kann die Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten nicht allein damit begründet werden, dass es sich um eine ausländische Partei handelt; vielmehr sollen insoweit dieselben Kriterien wie für eine inländische Partei gelten (OLG München, NJW-RR 1998, 1692, 1693; OLG Düsseldorf, InstGE 11, 177; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., 3400 VV Rn. 59; Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, RVG, 19. Aufl., VV 3400 Rn. 93; Musielak/Wolst, ZPO, 8. Aufl., § 91 Rn. 28; ähnlich OLG Nürnberg, JurBüro 1998, 597).
  • OLG München, 16.02.2011 - 11 W 224/11

    Rechtsanwaltskosten: Erstattungsfähigkeit der Kosten des Verkehrsanwalts einer

    Die Entscheidung des Landgerichts entspricht allerdings der bisherigen Rechtsprechung des Senats, wonach für die Erstattungsfähigkeit von Verkehrsanwaltskosten einer ausländischen Partei dieselben Grundsätze wie für einen Inländer gelten sollten (Senat AnwBl. 1997, 290; NJW-RR 1998, 1692 = MDR 1998, 1054 = Rpfleger 1998, 538).

    Es musste also wie bei einer im Inland ansässigen Partei geprüft werden, ob es dieser wegen der tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, insbesondere wegen des Umfangs und der damit verbundenen schwierigen rechtlichen Beurteilung der Sache unmöglich oder aus persönlichen Gründen unzumutbar war, den beim Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt selbst zu informieren (Senat NJW-RR 1998, 1692).

  • OLG Stuttgart, 20.04.2004 - 8 W 234/03

    Kostenerstattung: Erstattungsanspruch einer ausländischen Partei hinsichtlich der

    Auch soweit diese generalisierende Betrachtungsweise abgelehnt und eine Einzelfallprüfung nach denselben Kriterien wie bei einer inländischen Partei gefordert wird (zB OLG München MDR 1998, 1054 = NJW-RR 1998, 1692 = RPfl 1998, 538 = AnwBl 1999, 352; Gerold / Schmidt / von Eicken, BRAGO 15. Aufl., § 52 Rn 35; Göttlich / Mümmler / Rehberg / Xanke, BRAGO 20. Aufl., "Verkehrsanwalt" 5.1; Hansens, BRAGO 8. Aufl., § 52 Rn 25 "Ausländ.
  • OLG München, 11.03.2004 - 11 W 2889/02

    Kosten eines ausländischen Rechtsanwalts einer ausländischen Partei; Grundsatz

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  • OLG Celle, 18.02.2008 - 2 W 41/08

    Anspruch eines Berufungsbeklagten auf Erstattung einer 1,1 Verfahrensgebühr im

    Dies zu Grunde gelegt ist unter Berücksichtigung aller (konkreten) Umstände des Einzelfalls (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1692, 1693) die Erstattungsfähigkeit einer 1, 6 Verfahrensgebühr für die Durchführung der Berufung zu verneinen.
  • OLG Celle, 26.02.2008 - 2 W 49/08

    Erstattungsfähigkeit einer vollen Verfahrensgebühr bei Erwiderung auf die

    Dies zu Grunde gelegt ist unter Berücksichtigung aller (konkreten) Umstände des Einzelfalls (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1692, 1693) die Erstattungsfähigkeit einer 1, 6 Verfahrensgebühr für die Durchführung der Berufung zu bejahen (im Gegensatz zu der abweichenden Fallkonstellation, die dem zur Veröffentlichung vorgesehen Beschluss des Senats vom 18. Februar 2008 - 2 W 41/08 - zu Grunde lag).
  • OLG Düsseldorf, 05.03.2010 - 2 W 14/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts

    Vielmehr ist die Frage der Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Verkehrsanwalts nach dem Einzelfall zu beurteilen (vgl. BPatG, Beschl. v. 31.03.2000 - 2 ZA (pat) 35/98; OLG Düsseldorf [10. ZS], NJW-RR 2007, 428, 429; NJW-RR 1997, 126; MDR 1983, 847; OLG München, NJW-RR 1998, 1692, 1693 m. w. N.).
  • KG, 03.06.2008 - 1 W 385/06

    Erstattungsfähigkeit von Patentanwaltskosten: Gleichstellung eines schweizer

    Während das OLG München (MDR 1998, 1054) die Auffassung vertritt, die Mehrkosten eines Verkehrsanwalts für eine ausländische Partei seien nur nach den selben Kriterien wie bei einer inländischen Partei erstattungsfähig, hat das OLG Stuttgart (NJW-RR 2004, 1581 m.w.N.) entschieden, die Kosten eines Verkehrsanwalts für eine ausländische Partei seien stets erstattungsfähig.
  • BPatG, 19.10.2010 - 27 W (pat) 78/10

    britischer Verkehrsanwalt - Markenbeschwerdeverfahren - Kostenfestsetzung -

    Dass die Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts maximal in Höhe der nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz entstandenen Gebühren zu erstatten sind (KG WRP 2008, 1263 - Schweizer Rechtsanwalt; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 1581; OLG München AnwBl 1999, 352), hat auch für das Verwaltungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt zu gelten.
  • LG Heilbronn, 12.06.2006 - 1 T 227/06
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Rechtsprechung
   LG Köln, 22.07.1998 - 1 T 261/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9840
LG Köln, 22.07.1998 - 1 T 261/98 (https://dejure.org/1998,9840)
LG Köln, Entscheidung vom 22.07.1998 - 1 T 261/98 (https://dejure.org/1998,9840)
LG Köln, Entscheidung vom 22. Juli 1998 - 1 T 261/98 (https://dejure.org/1998,9840)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1692
  • FamRZ 1999, 1361
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 25.09.2007 - VI ZB 53/06

    Erfallen der Terminsgebühr bei Kostenentscheidungen nach § 91a ZPO

    Dem Gesetzgeber war im Hinblick auf die zu § 35 BRAGO ergangenen Entscheidungen (vgl. OLG Zweibrücken OLGR 2000, 247; LG Köln NJW-RR 1998, 1692) die hier aufgeworfene Problematik bekannt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1999 - 3 E 514/99

    Rechtsanwaltsvergütung bei schriftsätzlich abgegebener Erledigungserklärung und

    Mit den übereinstimmenden Erledigungserklärungen war der Rechtsstreit beendet und es war nach § 161 Abs. 2 VwGO nur noch durch Beschluss über die Kosten zu entscheiden; eine mündliche Verhandlung war für diese Entscheidung nicht (mehr) vorgeschrieben (vgl. § 101 Abs. 3 VwGO),(Ebenso BayVGH, Beschl. v. 25.11.1992 - 12 C 92.235 -, BayVBl. 1994, 159; ferner [jeweils zu § 91a Abs. 1 S. 2 ZPO]: OLG Schleswig, Beschl. v. 16.6.1994 - 9 W 87/94 -, AnwBl. 1994, 473; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 13.5.1998 - 3 W 25/ - 376 - AnwBl 2000, 376-377 - 377 - 98 -, Justiz 1999, 17; LG Köln, Beschl. v. 22.7.1998 - 1 T 261/98 -, NJW-RR 1998, 1692).
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