Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 04.08.1998

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.05.1997 - 25 Sa 7/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3750
OLG Düsseldorf, 20.05.1997 - 25 Sa 7/97 (https://dejure.org/1997,3750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.05.1997 - 25 Sa 7/97 (https://dejure.org/1997,3750)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Mai 1997 - 25 Sa 7/97 (https://dejure.org/1997,3750)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Rechtspfleger keine Zuständigkeit für Entscheidung über Abgabe / Übernahme / Vorlage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1704
  • Rpfleger 1997, 426
  • Rpfleger 1998, 103
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 2 AR 20/05

    Betreuungsverfahren: Unzulässigkeit der Vorlage eines Rechtspflegers zur

    Eine Entscheidung über eine Abgabe kann jedoch im vorliegenden Fall nicht ergehen, weil der Rechtspfleger des Amtsgerichts Cochem nicht befugt war, das Amtsgericht Simmern um die Übernahme des Verfahrens zu ersuchen und den Abgabestreit vorzulegen (BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG Rpfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, Betreuungsgesetz, § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorf RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • OLG München, 28.11.2007 - 33 AR 22/07

    Zulässigkeit einer Ablehnung der Übernahme eines aus wichtigem Grund abzugebenden

    Deshalb ist, obwohl diesem in § 14 Abs. 1 Nr. 4 RPflG nicht ausdrücklich die Entscheidung über die Abgabe ( § 65a FGG ) vorbehalten ist, nach ganz überwiegender Auffassung allein der Richter zuständig, um über eine Abgabe, eine Übernahme oder eine Vorlage an das obere Gericht zu entscheiden (vgl. zur Abgabe BayObLGZ 1992, 353/354 = FamRZ 1993, 448; KG FamRZ 1996, 1340; OLG Düsseldorf Rpfleger 1997, 426 und Rpfleger 1998, 103; zur Übernahme BayObLG a.a.O.; zur Vorlage: OLG Zweibrücken Rpfleger 2005, 604; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 119, zugleich mit zutreffender Kritik an der nach der konkreten Verfahrenssituation differenzierenden Ansicht des OLG Köln FamRZ 2001, 939; zum Ganzen ebenso Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 65a Rn. 9; Bassenge/Roth FGG/RpflG 11. Aufl. § 65a Rn. 1; a.A. Jansen/Sonnenfeld FGG 3. Aufl. Rn. 25 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08

    Betreuungsverfahren: (Un-)Wirksamkeit der Verfügung eines Rechtspflegers

    Zunächst weist der Senat darauf hin, dass der Rechtspfleger des Amtsgerichts Eschwege grundsätzlich nicht befugt ist, den Abgabestreit vorzulegen (vgl. Senat, etwa Beschluss vom 10. Mai 2005 - 2 AR 20/05 = FGPrax 2005, 216; BayObLGZ 1992, 268, 269 sowie 353 ff.; OLG Düsseldorf RPfleger 1997, 426 und 1998, 103 (25. Zivilsenat); KG RPfleger 1996, 400; Damrau/Zimmermann, BtG § 14 RPflG Rdnr. 11; Keidel/Kuntze/Winkler/Kayser, FG 15. Aufl. § 65 a Rdnr. 9; a.A.: OLG Hamm OLGZ 1994, 343; OLG Köln FamRZ 2001, 939; OLG Düsseldorfer RPfleger 1994, 244 (3. Zivilsenat)).
  • OLG Köln, 27.09.2000 - 16 Wx 136/00

    Vorlage eines Abgabeersuchens in einer Betreuungssache durch den Rechtspfleger

    Dass bei dem um die Übernahme der Bearbeitung ersuchten Gericht künftig sowohl der Richter als auch der Rechtspfleger mit dem Fall befasst sein können, macht es nicht erforderlich, dass die Vorlage immer durch den Richter erfolgt ( OLG Hamm, FamRZ 1994, 449; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 244; offengelassen durch BayObLG, BayObLGReport 1993, 3; a.A. ( immer Aufgabe des Richters ): Bumiller/ Winkler, § 65a FGG Rdn. 9; Bay OGL FamRZ 1993, 448; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1998, 103 ).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5287
BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98 (https://dejure.org/1998,5287)
BayObLG, Entscheidung vom 04.08.1998 - 2Z BR 103/98 (https://dejure.org/1998,5287)
BayObLG, Entscheidung vom 04. August 1998 - 2Z BR 103/98 (https://dejure.org/1998,5287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Parabolantenne; bauliche Veränderung; Berufsausübung; Wohnungseigentum

  • RA Kotz

    Kann Parabolantenne verboten werden?

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5, 12, 14; BGB § 1004; WEG § 22
    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem einzelnen Wohnungseigentümer die Beseitigung einer an dessen Wohnung angebrachten Parabolantenne verlangt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1704
  • NZM 1998, 965
  • BayObLGZ 1998 Nr. 45
  • BayObLGZ 1998, 173
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 28.10.1994 - 2Z BR 77/94

    Zum Interesse eines im Ausland geborenen Wohnungseigentümers, der die deutsche

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
    Dies wird von der Antragstellerin auch nicht in Frage gestellt und entspricht im übrigen der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLGZ 1991, 296/298; BayObLG WuM 1995, 224/225; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188/190).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zunächst im Bereich des Mietrechts ergangen ist (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 ), aber auch auf das Wohnungseigentumsrecht anzuwenden ist (BVerfG NJW 1995, 16 65 f.; BayObLG WuM 1995, 224/226), muß eine fallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen, also einerseits des Interesses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am Schutz des Miteigentums und andererseits des Informationsinteresses des einzelnen Wohnungseigentümers, vorgenommen werden (vgl. dazu die grundlegende Entscheidung BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 und die Kammerbeschlüsse des BVerfG NJW 1993, 1252 ; 1994, 2143; 1995, 1665).

    Die Rechtsprechung der Fachgerichte ist dem gefolgt (BayObLG WuM 1995, 224 ; OLG Stuttgart WuM 1996, 177 ; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188).

  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage;

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
    Dies wird von der Antragstellerin auch nicht in Frage gestellt und entspricht im übrigen der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLGZ 1991, 296/298; BayObLG WuM 1995, 224/225; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188/190).

    Die Rechtsprechung der Fachgerichte ist dem gefolgt (BayObLG WuM 1995, 224 ; OLG Stuttgart WuM 1996, 177 ; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188).

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zunächst im Bereich des Mietrechts ergangen ist (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 ), aber auch auf das Wohnungseigentumsrecht anzuwenden ist (BVerfG NJW 1995, 16 65 f.; BayObLG WuM 1995, 224/226), muß eine fallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen, also einerseits des Interesses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am Schutz des Miteigentums und andererseits des Informationsinteresses des einzelnen Wohnungseigentümers, vorgenommen werden (vgl. dazu die grundlegende Entscheidung BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 und die Kammerbeschlüsse des BVerfG NJW 1993, 1252 ; 1994, 2143; 1995, 1665).
  • OLG Frankfurt, 07.04.1995 - 20 W 16/95

    Anfechtung des Eigentümerbeschlusses wegen Verstoßes gegen die

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
    Die Rechtsprechung der Fachgerichte ist dem gefolgt (BayObLG WuM 1995, 224 ; OLG Stuttgart WuM 1996, 177 ; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188).
  • BVerfG, 10.03.1993 - 1 BvR 1192/92

    Informationsfreiheit und Anspruch auf Parabolantenne bei Kabelanschluß

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zunächst im Bereich des Mietrechts ergangen ist (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 ), aber auch auf das Wohnungseigentumsrecht anzuwenden ist (BVerfG NJW 1995, 16 65 f.; BayObLG WuM 1995, 224/226), muß eine fallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen, also einerseits des Interesses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am Schutz des Miteigentums und andererseits des Informationsinteresses des einzelnen Wohnungseigentümers, vorgenommen werden (vgl. dazu die grundlegende Entscheidung BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 und die Kammerbeschlüsse des BVerfG NJW 1993, 1252 ; 1994, 2143; 1995, 1665).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 1 BvR 439/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zunächst im Bereich des Mietrechts ergangen ist (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 ), aber auch auf das Wohnungseigentumsrecht anzuwenden ist (BVerfG NJW 1995, 16 65 f.; BayObLG WuM 1995, 224/226), muß eine fallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen, also einerseits des Interesses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am Schutz des Miteigentums und andererseits des Informationsinteresses des einzelnen Wohnungseigentümers, vorgenommen werden (vgl. dazu die grundlegende Entscheidung BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 und die Kammerbeschlüsse des BVerfG NJW 1993, 1252 ; 1994, 2143; 1995, 1665).
  • BayObLG, 08.08.1995 - 2Z BR 56/95

    Nutzung von Räumen, die in der Teilungserklärung als "Partyraum, Werkraum,

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die übrigen Wohnungseigentümer dadurch nicht mehr als durch eine zweckbestimmungsgemäße Nutzung als Wohnung beeinträchtigt würden (allgemeine Meinung, BayObLG NJW-RR 1996, 464 m.w.N.).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
    Dies wird von der Antragstellerin auch nicht in Frage gestellt und entspricht im übrigen der allgemeinen Meinung in der Rechtsprechung (vgl. z.B. BayObLGZ 1991, 296/298; BayObLG WuM 1995, 224/225; OLG Frankfurt ZMR 1997, 607; OLG Hamm ZMR 1998, 188/190).
  • LG Bremen, 07.03.1994 - 2 T 1000/93

    Anspruch einer Wohnungseigentümergemeinschaft auf Entfernung einer

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
    Das Landgericht hat sich mit diesem Sachvortrag nur im Zusammenhang mit der behaupteten Beeinträchtigung des Grundrechts auf Informationsfreiheit befaßt und darauf hingewiesen, daß das Grundrecht aus Art. 5 GG grundsätzlich nicht ein ausschließlich beruflich bedingtes Informationsinteresse schütze (Staudinger/Bub BGB 12. Aufl. § 21 WEG Rn. 219; vgl. LG Hamburg WuM 1994, 391).
  • BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

    Auszug aus BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, die zunächst im Bereich des Mietrechts ergangen ist (BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 ), aber auch auf das Wohnungseigentumsrecht anzuwenden ist (BVerfG NJW 1995, 16 65 f.; BayObLG WuM 1995, 224/226), muß eine fallbezogene Abwägung der widerstreitenden Interessen, also einerseits des Interesses der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer am Schutz des Miteigentums und andererseits des Informationsinteresses des einzelnen Wohnungseigentümers, vorgenommen werden (vgl. dazu die grundlegende Entscheidung BVerfGE 90, 27 = NJW 1994, 1147 und die Kammerbeschlüsse des BVerfG NJW 1993, 1252 ; 1994, 2143; 1995, 1665).
  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

    Die Frage einer optischen Beeinträchtigung lässt sich in aller Regel nicht ohne einen vor Ort gewonnenen Eindruck von der Wohnanlage beurteilen (vgl. etwa BayObLGZ 1998, 173 f: OLG Schleswig, Beschluss vom 2. September 2004 aaO).
  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

    a) (1) Die Feststellungen des Landgerichts zur nachteiligen Veränderung des optischen Gesamtbildes der Wohnanlage durch die von der Antragstellerin veranlaßte bauliche Veränderung und zur dadurch ausgelösten Notwendigkeit der Zustimmung aller Wohnungseigentümer (§ 22 Abs. 1 Satz 1 und 2 , § 14 Nr. 1 WEG ) entsprechen der Rechtsprechung des Bayerischen Obersten Landesgerichts und anderer Obergerichte (vgl. BayObLGZ 1994, 326/328; 1998, 173/175, jeweils m.w.N. aus der Rechtsprechung); auf diese Feststellungen nimmt der Senat Bezug.

    Mit diesen Empfangsmöglichkeiten, die nicht hinter denen über ein Breitbandkabel zurückstehen, ist dem grundrechtlich geschützten Informationsinteresse der Antragstellerin in ausreichendem Maße Rechnung getragen; es gilt hier das gleiche wie bei anderen deutschen Wohnungseigentümern, die an das Breitbandkabel angeschlossen sind (vgl. BVerfG NJW 1993, 1252 f.; 1994, 1147 f.; BayObLGZ 1998, 173/175 f.; OLG Hamm NJW 1993, 1276 f.; ZMR 1998, 188 f.; OLG Frankfurt ZMR 1997, 67 f.; OLG Köln WuM 1996, 292 ).

  • OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Absehen von mündlicher Verhandlung im

    Im Einzelfall kann aber etwas anderes gelten, wenn eine nennenswerte Beeinträchtigung des Eigentums mit der Aufstellung einer Parabolantenne nicht verbunden ist, insbesondere eine im Vordergrund stehende optische Beeinträchtigung der Wohnungseigentumsanlage ausscheidet (vgl. zusammenfassend BayObLG NJW-RR 1998, 1704, 1705 m.N.z.Rechtspr.).
  • BayObLG, 30.03.2000 - 2Z BR 2/00

    Sonnenkollektoren als bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums

    Dies kann keinem Zweifel unterliegen, nachdem bereits das Anbringen einer Parabolantenne an der Außenseite eines Gebäudes als bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG angesehen wird (BayObLGZ 1998, 173/175).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.2005 - 3 W 213/05
    Die Frage einer optischen Beeinträchtigung lässt sich in aller Regel nicht ohne einen vor Ort gewonnenen Eindruck von der Wohnanlage beurteilen (vgl. etwa BayObLGZ 1998, 173 f: OLG Schleswig, Beschluss vom 2. September 2004 aaO).
  • AG Hamburg-Altona, 12.01.2010 - 303C C 39/09
    Der Kläger kann sich auch auf Art. 12 GG berufen, weil er mit dem Betreiben eines Ladengeschäftes für Satellitenempfangsanlagen in dem Teileigentum eine nach der Teilungserklärung zulässige Nutzung vornimmt (vgl. dazu BayObLG, B. v. 4.8.1998, NJW-RR 1998, S. 1704, 1705).
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