Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 09.09.1997

Rechtsprechung
   BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97   

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BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97 (https://dejure.org/1997,5252)
BayObLG, Entscheidung vom 09.10.1997 - 2Z BR 84/97 (https://dejure.org/1997,5252)
BayObLG, Entscheidung vom 09. Oktober 1997 - 2Z BR 84/97 (https://dejure.org/1997,5252)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines Wohneigentümers von einer Eigentümerabstimmung zwecks Einleitung eines Rechtsstreits der anderen Wohneigentümer gegen den Ausgeschlossenen ist rechtmäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4, § 25 Abs. 5
    Eigentümerbeschluß über Einleitung eines Rechtsstreits gegen Wohnungseigentümer - Ausschluß des Betroffenen vom Stimmrecht auch bei Erstreckung der Klage auf Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 231
  • NZM 1998, 161
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 18/94

    Ermächtigung des Verwalters gegen einen früheren Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97
    Dabei kann offenbleiben, ob der Eigentümerbeschluß jedenfalls dann für ungültig zu erklären ist, wenn der Rechtsstreit offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BayObLG ZMR 1994, 428 ); denn davon kann hier nicht ausgegangen werden.
  • BayObLG, 15.02.1995 - 2Z BR 1/95

    Zur Berücksichtigung von Hobbyräumen bei der Festlegung des Verteilungsschlüssels

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97
    Insoweit gilt im Grundsatz nichts anderes als bei einem Eigentümerbeschluß, der die Einleitung eines Verfahrens auf Entziehung des Wohnungseigentums gemäß § 18 Abs. 3 WEG zum Gegenstand hat (vgl. dazu BayObLG NJW-RR 1996, 12 ; Weitnauer/Lüke § 18 Rn. 10 m.w.N.).
  • BayObLG, 03.11.1994 - 2Z BR 58/94

    Anspruch auf Beseitigung einer baulichen Veränderung, die zuvor durch

    Auszug aus BayObLG, 09.10.1997 - 2Z BR 84/97
    Der Senat hat im Zusammenhang mit einem Stimmrechtsausschluß wegen eines mit einem Wohnungseigentümer vorzunehmenden Rechtsgeschäfts entschieden (BayObLGZ 1994, 339/345; vgl. auch Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. § 25 Rn. 20), daß der Ausschluß vom Stimmrecht nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern auch solche Wohnungseigentümer erfaßt, die mit jenem eine wirtschaftliche Einheit bilden oder wirtschaftlich und rechtlich eng verknüpft sind.
  • BayObLG, 16.03.2000 - 2Z BR 168/99

    Abgabge einer ungültigen Stimme in einer Wohnungseigentümerversammlung

    Dies ist vielmehr Sache des Gerichts, das für den beabsichtigten Rechtsstreit zuständig ist (BayObLG NJW-RR 1998, 231 f.).
  • LG München I, 22.11.2010 - 1 S 11024/10

    Stimmrechtsausschluss bei Vorgehen gg. Wohnungseigentümer

    Die seitens der Kammer vorgenommene Auslegung der Vorschrift des § 25 V WEG steht auch im Einklang mit einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, die weitgehend Zustimmung erhalten hat (vgl. BayObstLG, Beschluss vom09.10.1997, Az: 2 Z BR 84/97, juris; Spielbauer/Then, Rn. 30 zu § 25 WEG; Bärmann, 11. Aufl., Rn. 132 zu § 25 WEG).
  • LG München I, 06.12.2010 - 1 S 11024/10

    Einleitung eines Rechtsstreits gegen mehrere Wohnungseigentümer:

    Die seitens der Kammer vorgenommene Auslegung der Vorschrift des § 25 V WEG steht auch im Einklang mit einer Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, die weitgehend Zustimmung erhalten hat (vgl. BayObstLG, Beschluss vom 09.10.1997, Az: 2 Z BR 84/97, juris; Spielbauer/Then, Rn 30 zu § 25 WEG; Bärmann, 11. Aufl., Rn 132 zu § 25 WEG).
  • AG Hamburg-St. Georg, 22.10.2021 - 980a C 33/20

    WEG-Beschluss über Nutzung Waschküche / Trockenraum

    Ob solche Ansprüche tatsächlich bestehen oder nicht, ist hingegen nicht hiesigen im Beschlussanfechtungsverfahren zu prüfen, sondern - wie auch die Beklagten geltend gemacht haben - erst in einem gegen den Kläger geführten Rechtsstreit über die Pflicht zur Beseitigung des Trockners (zu dieser eingeschränkten Prüfung BayObLG, NZM 1998, 161, 162 = ZMR 1998, 44).
  • AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980b C 41/21

    Verstoß gegen Nichtöffentlichkeit muss umgehend gerügt werden

    Ob ein Anspruch tatsächlich besteht oder nicht, ist hingegen nicht im Beschlussanfechtungsverfahren zu prüfen, sondern erst in einem etwaig geführten Rechtsstreit, in dem der Anspruch geltend gemacht wird (zu dieser eingeschränkten Prüfung BayObLG, NZM 1998, 161, 162 = ZMR 1998, 44; s. auch Gericht, Urt. v. 22.10.2021 - 980a C 33/20, ZMR 2022, 76 [dort abgedruckt unter " 980b "]).
  • LG Düsseldorf, 14.12.2009 - 16 S 7/09

    Vorgehen eines Wohnungseigentümers gegen einen gegen ihn gerichteten

    Entgegen der Auffassung der Berufungsklägerin gilt hier nichts anderes als bei einem Eigentümerbeschluss, der die Einleitung eines Verfahrens auf Entziehung des Wohnungseigentums gem. § 18 WEG zum Gegenstand hat (BayObLG NJW-RR 1998, 231f).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 09.09.1997 - 2/11 S 77/97, 2-11 S 77/97   

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https://dejure.org/1997,16805
LG Frankfurt/Main, 09.09.1997 - 2/11 S 77/97, 2-11 S 77/97 (https://dejure.org/1997,16805)
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LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 09. September 1997 - 2/11 S 77/97, 2-11 S 77/97 (https://dejure.org/1997,16805)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 231
  • NZM 1998, 73
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