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   BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97   

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https://dejure.org/1997,3423
BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97 (https://dejure.org/1997,3423)
BayObLG, Entscheidung vom 07.08.1997 - 2Z BR 80/97 (https://dejure.org/1997,3423)
BayObLG, Entscheidung vom 07. August 1997 - 2Z BR 80/97 (https://dejure.org/1997,3423)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unterlassungsanspruch; zweckbestimmungswidrige Nutzung; unzulässige Rechtsausübung; Wettbewerber; Ausschaltung; Parteivernehmung; Beweisaufnahme; Zeuge; Strengbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsanspruch bei zweckbestimmungswidrigen Nutzung eines Wohnungseigentums - Einwand unzulässiger Rechtsausübung bei Klage im Interesse eines geschäftlichen Konkurrenten - Parteivernehmung von Verfahrensbeteiligten - Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Rosenheim - 10 UR II 11/95
  • LG Traunstein - 4 T 4638/95
  • BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 301
  • NZM 1998, 120
  • FGPrax 1997, 220
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 18.04.1996 - 2Z BR 103/95

    Unzulässige Rechtsausübung wenn vereinbarungswidrige Nutzung eines

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97
    Der Antrag von K., der Antragsgegnerin zu verbieten, ihre Wohnung zur Herstellung von Kraftfahrzeugkennzeichen zu nutzen, wurde im Jahr 1996 rechtskräftig abgewiesen (vgl. Beschluß des Senats vom 18.4.1996, BayObLGZ 1996, 97 = NJW-RR 1996, 1359 ).
  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96

    Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte

    Auszug aus BayObLG, 07.08.1997 - 2Z BR 80/97
    Dabei handelt es sich um eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter gemäß § 5 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG mit der Folge, daß das Wohnungseigentum nur als Wohnung genutzt werden darf; allerdings ist auch eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken zulässig, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt werden, als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung als Wohnung (ständige Rechtsprechung; vgl. z.B. BayObLG NJW-RR 1996, 1358 m.w.N.).
  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 424/19

    Verurteilung der ehemaligen AfD-Vorsitzenden wegen fahrlässigen Falscheids

    48/52|BGH; 11.02.1953; II ZR 239/52|BGH; 11.03.1953; II ZR 180/52|BGH; 24.02.1953; I ZR 106/51">NJW 1953, 745; NJW-RR 1998, 301, 302; OLG Hamm NStZ 1984, 551; LKStGB/Ruß, 12. Aufl., § 153 Rn. 10a).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1998 - 3 Wx 500/97

    Nutzung einer als "Wohnung" bezeichneten Einheit als als psychologische und

    Allerdings ist auch eine Nutzung zu anderen als zu Wohnzwecken zulässig, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr beeinträchtigt werden als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung als Wohnung (ständige Rechtsprechung: vgl. z. B. BayObLG in NJW-RR 1996, 1358 und FGPrax 1997, 220 ).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 15 W 29/05

    Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums

    Denn die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass nur eine solche Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der bei einer typisierenden Betrachtungsweise stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 141; NJW-RR 1996, 1358; FGPrax 1997, 220; KG NJW-RR 1995, 333; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 95, OLG Köln NZM 2003, 115; Senat FGPrax 2004, 12).
  • KG, 22.12.2006 - 24 W 126/05

    Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der Zweckbestimmung "Teileigentum";

    c. Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs ist, dass durch die teilungserklärungswidrige Nutzung die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigt werden, als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (BayObLG FGPrax 1997, 220, Rdnr. 7 nach juris; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 153, Rdnr. 17 nach juris).
  • KG, 13.02.2007 - 24 W 347/06

    Wohnungeigentum: Inhalt der Zweckbestimmung "Laden"; Überschreitung des

    Denn Voraussetzung eines Unterlassungsanspruchs ist, dass durch die teilungserklärungswidrige Nutzung die anderen Wohnungseigentümer in stärkerem Maße beeinträchtigt werden, als durch eine der Zweckbestimmung entsprechende Nutzung (BayObLG FGPrax 1997, 220, Rdnr. 7 nach juris; OLG Düsseldorf FGPrax 2003, 153, Rdnr. 17 nach juris).
  • OLG München, 24.01.2007 - 34 Wx 110/06

    Selbständige Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch mehrere

    Sofortige Beschwerde und sofortige weitere Beschwerde der Antragstellerin sind erfolglos geblieben (vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 7.8.1997, 2Z BR 80/97 = FGPrax 1997, 220).
  • BayObLG, 30.10.1997 - 2Z BR 83/97

    Keine willkürliche Auswechselung der antragstellenden Person - Wohngeldanspruch

    Die Ehefrauen von Antragsteller und Antragsgegner sind gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 2 , Abs. 4 Nr. 2 WEG am Verfahren beteiligt; sie können nur als Beteiligte angehört oder vernommen, nicht aber als Zeugen herangezogen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 7.8.1997, 2Z BR 80/97; Keidel/Amelung § 15 Nr. 16).
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