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   OLG Zweibrücken, 25.07.1997 - 2 U 6/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5708
OLG Zweibrücken, 25.07.1997 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1997,5708)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.07.1997 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1997,5708)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Juli 1997 - 2 U 6/97 (https://dejure.org/1997,5708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Verwendung von Klauseln aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Unwirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Wirksamkeit von Fristenregelungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Klausel zur Rügepflicht

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unwirksame Rügefrist für Mängel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB §§ 459 ff.; AGBG §§ 9 11 Nr. 10
    Inhaltskontrolle: "Offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind dem Verkäufer binnen 1 Woche anzuzeigen"

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 345
  • NJW-RR 1998, 348
  • MDR 1998, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 25.10.2012 - 2 U 45/12

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Möbelhändlers: Wirksamkeit einer

    In diesem Punkt ist die beanstandete Klausel nicht eindeutig, denn ihr lässt sich nicht entnehmen, ob zur Wahrung der Frist schon die Absendung der Mängelanzeige genügt oder der Zugang bei der Beklagten vorausgesetzt wird (ebenso OLG Zweibrücken, NJW-RR 1998, 348, 349 für die vergleichbare Formierung " offensichtliche Mängel der gelieferten Ware sind dem Verkäufer binnen einer Woche anzuzeigen ").
  • BGH, 08.07.1998 - VIII ZR 1/98

    Formularmäßige Abwälzung der Nachnahmekosten im Versandhandel; Formularmäßige

    In der Literatur werden mit zahlreichen Modifikationen Mindestfristen von einer Woche (Palandt/Heinrichs, BGB, 57. Aufl., § 11 AGBG Rdnr. 66; Graf von Westphalen in: Großkommentar AGBG, 2. Aufl., § 11 Nr. 10 e Rdnr. 7; Schlosser, AGBG, § 11 Nr. 10 Rdnr. 76), zwei Wochen (Wolf in: Wolf/Horn/Lindacher aaO, § 11 Nr. 10 e Rdnr. 10; Hensen in: Ulmer/Brandner/Hensen aaO, § 11 Nr. 10 e Rdnr. 72) bis zu einem Monat (Erman/Hefermehl, BGB, 9. Aufl., § 11 Nr. 10 e AGBG Rdnr. 39) verlangt (vgl. auch OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 348 = EWiR 1997, 865 m.Anm. Graf von Westphalen).

    Die einwöchige Anzeigefrist der Klausel kann sich daher entgegen der von der Revision - unter Hinweis auf das in NJW-RR 1998, 348 und EWiR 1997, 865 (mit Anm. Graf von Westphalen) veröffentlichte Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken - vertretenen Ansicht nicht dadurch verkürzen, daß die bestellte Ware von einer anderen, nicht ermächtigten Person in Empfang genommen wird.

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