Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 25.09.1997 - 1 U 41/96 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Mietvertragsformular des Hessischen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverbands in der Klauselkontrolle
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beurteilung der Rechtswirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Formularmietverträgen; Zugrundelegung der kundenfeindlichsten Auslegung; Unangemessene Benachteiligung des Mieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 535 536 550
Mietrecht - Formularklauseln des hessischen Haus- und Grundeigentümervereins
- rechtsportal.de
Mietrecht: Unwirksamkeit von Klauseln in Formularmietverträgen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Hessisches Mietvertragsformular: Fünf rechtswidrige Klauseln
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 368
- NJW-RR 1999, 80 (Ls.)
- NZM 1998, 150
- NZM 1998, 736 (Ls.)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.1992 - VIII ZR 129/91
Unzulässige Kleinreparaturklausel in Formularmietvertrag
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.1997 - 1 U 41/96
Der generell erhobene Einwand, dass die Zugrundelegung der kundenfeindlichsten Auslegung von AGB-Klauseln zu lebensfremden, mit Art. 3, 14 GG nicht vereinbaren Resultaten führe, ist angesichts der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung verfehlt, wonach bei der Beurteilung der Rechtswirksamkeit von AGB-Klauseln jeweils von der kundenfeindlichsten Auslegung auszugehen ist (BGH, WuM 1992, 355 ).Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (WuM 1992, 355 ), der sich der Senat anschließt.
- BGH, 07.06.1989 - VIII ZR 91/88
Formularmäßige Überwälzung von Kosten von Kleinreparaturen auf den Mieter
Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.1997 - 1 U 41/96
Da die Klausel bei der maßgeblichen kundenfeindlichsten Auslegung dazu führt, dass der rechtsunkundige durchschnittliche Mieter der Klausel entnehmen kann, dass ihm Gewährleistungsrechte nicht zustehen, so lange er den ihm überbürdeten Instandhaltungspflichten nicht nachkommt, werden damit - im Gegensatz zur zulässigen Kleinreparaturklausel (BGHZ 108, 1 ff.) - die Gewährleistungsrechte des Mieters in einer nach dem AGBG erheblichen Weise beeinträchtigt.Des Weiteren ist dem Landgericht darin zu folgen, dass die Klausel unzulässigerweise über das hinausgeht, was der Bundesgerichtshof im Rahmen der Kleinreparaturklauseln noch als vertretbar erachtet hat (BGHZ 108, 1 ff.).
- BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 361/03
Unwirksamkeit von Abgeltungsklauseln mit "starren" Fristen
In dem vom Berufungsgericht erwähnten Urteil vom 3. Juni 1998 (VIII ZR 317/97, NJW 1998, 3114 = WM 1998, 2145; Vorinstanz OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1998, 368, dort mit ausführlicher Wiedergabe des Verfahrensgangs) hat der Senat in einem Verfahren nach §§ 13 ff. AGBG zwei Formularklauseln als wirksam angesehen, die jeweils Rechtsfolgen an den Ablauf von Renovierungsfristen knüpften und zu diesem Zweck auf eine mit der vorliegenden Bestimmung vergleichbare Schönheitsreparaturklausel Bezug nahmen. - BGH, 26.07.2004 - VIII ZR 281/03
Elektrische Installation in einer Altbauwohnung als Mangel
b) Der zum vertragsgemäßen Gebrauch geeignete Zustand der Wohnung, der mangels konkreter vertraglicher Vereinbarungen nach der Verkehrsanschauung zu bestimmen ist, muß auch bei der Anmietung einer unrenovierten Wohnung in einem Altbau einem Mindeststandard genügen, der ein zeitgemäßes Wohnen ermöglicht und alle mit der Haushaltsführung üblicherweise verbundenen Tätigkeiten unter Einsatz technischer Hilfsmittel erlaubt (…Schmidt-Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 8. Aufl., § 535 BGB, Rdnr. 172;… Kraemer in: Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., Kap. III Rdnr. B 1181;… Sternel, aaO, Kap. II Rdnr. 14; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, NZM 1998, 150). - OLG Celle, 21.06.2001 - 2 U 36/01
Vollstreckungsgegenklage; Zwangsvollstreckung ; Mietvertrag; Schönheitsreparatur; …
Vielmehr obliegt es dem Mieter wie jedem, der Erfüllung schuldet und diese nachzuweisen hat, die geeigneten Beweismittel für die behauptete ordnungsgemäße Durchführung der Schönheitsreparaturen vor dem Ende der Mietzeit zu sichern und erforderlichenfalls vorweisen zu können (vgl. OLG Frankfurt, NZM 1998, 150, 152).