Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 01.07.1997 - 21 U 245/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechnungsprüfung durch Auftraggeber als Schuldanerkenntnis: Verwirkung von Einwendungen gegen Schlußrechnung nach Ablauf der Prüfungszeit von 2 Monaten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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VOB/B § 16 Nr. 3 Abs. 1
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Liegt in der Prüfung der Schlußrechnung ein Schuldanerkenntnis des AG? (IBR 1997, 404)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 376
- BauR 1997, 1052
- BauR 1998, 384 A
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 30.01.1990 - 23 U 136/89
Rechnungsprüfung durch den Auftraggeber beim VOB-Vertrag: Einwendungen gegen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.1997 - 21 U 245/96
Ist diese Prüfung erfolgt, ohne daß der Auftraggeber Einwendungen gegen die abgerechneten Mengen und gegen die Abrechnung von Stundenlohnarbeiten erhoben hat, so ist er mit diesen Einwendungen nach Ablauf von 2 Monaten, jedenfalls aber im späteren Rechtsstreit ausgeschlossen (im Anschluß an OLG Düsseldorf, BauR 1990, 609 = NJW-RR 1991, 278).«.
- BGH, 18.01.2001 - VII ZR 416/99
Rechte des Auftragnehmers bei Prüfung der Schlußrechnung nach Ablauf der …
a) Die Prüfung der Schlußrechnung nach Ablauf der zweimonatigen Prüfungsfrist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B begründet allein nicht die Verwirkung der Einwände des Auftraggebers gegen die Schlußrechnung (a.A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 30. Januar 1990 - 23 U 136/89, BauR 1990, 609 = ZfBR 1990, 123; Urteil vom 1. Juli 1997 - 21 U 245/96, BauR 1997, 1052 = NJW-RR 1998, 376; vgl. hierzu mit zutreffender Kritik Welte, BauR 1998, 384; OLG Nürnberg, Urteil vom 9. Juli 1999 - 6 U 3845/98, BauR 1999, 1316). - OLG Celle, 28.08.2002 - 22 U 159/01
Bau- und Architektenvertrag; Kündigung des Bauvertrages; Verweigerung der …
Wenn der Beklagte deshalb einerseits die Mitwirkung bei einem gemeinsamen Aufmaß entgegen seiner Verpflichtung aus § 8 Nr. 6 VOB/B verweigert, andererseits später die Massen bestreitet, obwohl er weiß, dass eine Begutachtung durch einen Sachverständigen wegen des laufenden Baufortschritts sowie des Fehlens von Plänen für den Altbestand kaum mehr möglich ist, und er schließlich nicht schlüssig darzulegen vermochte, wie er die von ihm vorgenommenen Massenkürzungen berechnet hat, so ist es unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben wegen der erfolgten Beweisvereitelung gerechtfertigt, ihm die Darlegungs- und Beweislast für die behaupteten Mindermengen bei den Massen aufzuerlegen (vgl. hierzu auch OLG Celle, BauR 1996, 264, 265;… Ingenstau/Korbion, § 8 Rdnr. 143; Welte, BauR 1998, 384, 385 f.). - OLG Köln, 11.04.2006 - 22 U 204/05
Darlegungspflicht des Bauherrn bei Einwendungen gegen Schlussrechnung - …
Die Bezahlung einer Rechnung bzw. des ganz überwiegenden Rechnungsbetrages beinhaltet danach das Anerkenntnis, dem Grunde nach Vergütung für die in der Rechnung aufgeführten Leistungen zu schulden (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 98, 376, 377 li. Sp.).
- OLG Düsseldorf, 22.08.2014 - 22 U 7/14
Pauschalpreis nach Leistungserbringung vereinbart: Rückzahlungsanspruch …
dar (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.1997, 21 U 245/96, NJW-RR 1998, 376), da die Beklagte in diesem Zeitpunkt - anders als in Bezug auf den Schichtenaufbau der Baustraße zu LV-Pos. - OLG Düsseldorf, 10.06.2005 - 21 U 116/04
Anspruch auf Bezahlung offen stehenden Restwerklohns für Arbeiten an den …
Darin liegt ein deklaratorisches Anerkenntnis, durch das die Beklagte mit Einwendungen gegen die abgerechneten Forderungen ausgeschlossen ist, soweit ihr die für die Geltendmachung etwaiger Gegenrechte maßgeblichen Umstände im fraglichen Zeitpunkt bekannt waren oder zumindest hätten bekannt sein müssen (Senatsurteil vom 01.07.1997, BauR 1997, 1052; vgl. auch: BGH NJW 1995, 3311). - OLG Jena, 30.11.2000 - 1 U 99/00
Kalkulationsirrtum beim Werkvertrag, Voraussetzungen für Anspruch auf Anpassung …
Dem Auftraggeber ist es auch zuzumuten, seine Einwendungen innerhalb der Frist des § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B vorzubringen, da er sich in dieser Zeit ohnehin mit der Rechnungsprüfung befasst und eine zeitnahe Klärung der Ausführung der Bauleistungen - wie bereits ausgeführt - zur Vermeidung von Aufklärungs- und Beweisschwierigkeiten beiträgt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.1997, BauR 1997, Seite 1052 ff.). - OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 2321/05
Vereinbarung einer Lohngleitklausel in einem Bauvertrag
Zwar ist anerkannt, dass die Bezahlung einer Schlussrechnung ohne Einwendungen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu werten sein kann (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 376 ). - OLG Dresden, 14.06.2006 - 6 U 195/06
Falsche Änderungssätze machen Lohngleitklauseln unwirksam!
Zwar ist anerkannt, dass die Bezahlung einer Schlussrechnung ohne Einwendungen als deklaratorisches Schuldanerkenntnis zu werten sein kann (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 376 [OLG Düsseldorf 01.07.1997 - 21 U 245/96] ). - OLG Brandenburg, 16.03.1999 - 11 U 107/98
Angemessenheit einer formularmäßig vereinbarten Sicherheitsleistung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Brandenburg, 16.03.2000 - 8 U 66/99
Übertragung auf den Einzelrichter nach mündlicher Verhandlung; Versäumung der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Jena, 27.02.2001 - 5 U 766/00
Verjährungsfrist bei Organisationsverschulden; Begriff des schwerwiegenden …
- OLG Bremen, 27.12.2000 - 1 U 61/00
Prüfung der Schlussrechnung durch Auftraggeber - Abrechnungsweise - …
- OLG Celle, 29.10.2003 - 7 U 21/02
Maßgeblichkeit des Leistungsverzeichnisses für den Vertragsinhalt
- OLG Naumburg, 26.04.2001 - 3 U 69/00
Begriff des deklaratorischen Schuldanerkenntnisses
- OLG Düsseldorf, 21.05.1999 - 22 U 260/98
Anspruch des Unternehmers auf zusätzliche Vergütung bei nachträglicher …
- LG Schwerin, 06.11.2001 - 22 O 113/01
Werklohnklage im Urkundenprozeß