Weitere Entscheidung unten: LG München I, 11.06.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.1997 - 16 Wx 68/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6682
OLG Köln, 12.03.1997 - 16 Wx 68/97 (https://dejure.org/1997,6682)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.1997 - 16 Wx 68/97 (https://dejure.org/1997,6682)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 1997 - 16 Wx 68/97 (https://dejure.org/1997,6682)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Können Erben in die Betreuungsakten sehen?

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Anspruch eines Miterben auf Einsicht in Betreuungsakten, Akteneinsicht, Beschwerderecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    FGG § 20 Abs. 1, § 29 Abs. 4; FGG § 34
    Akteneinsicht im Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 438
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09

    Ende des Amts des Verfahrenspflegers

    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
  • OLG Köln, 17.07.1997 - 16 Wx 127/97

    Einsichtsrecht der leiblichen Eltern, denen die elterliche Sorge entzogen wurde,

    Insbesondere ist die Beteiligte zu 4) nach §§ 20 Abs. 1, 29 Abs. 4 FGG im eigenen Namen beschwerdebefugt ( vgl. Senat, Beschluß vom 12. März 1997, - 16 Wx 68/97 - ).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2019 - 5 UF 35/19

    Akteneinsichtsgesuch nach § 58 Abs. 1 FamFG

    Ein berechtigtes Interesse im Sinne des § 13 Abs. 2 FamFG ist ein nach vernünftigen Erwägungen durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse, das rechtlicher, tatsächlicher, wirtschaftlicher oder wissenschaftlicher Art sein kann, über die bloße Neugier hinausgeht und die Akteneinsicht geeignet ist, das künftige Verhalten des auskunftsersuchenden Dritten zu beeinflussen (OLG Köln NJW-RR 1998, 438; Keidel/Sternal, FamFG, § 13, Rdnr. 30).
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Rechtsprechung
   LG München I, 11.06.1997 - 13 T 16263/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,7136
LG München I, 11.06.1997 - 13 T 16263/96 (https://dejure.org/1997,7136)
LG München I, Entscheidung vom 11.06.1997 - 13 T 16263/96 (https://dejure.org/1997,7136)
LG München I, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 13 T 16263/96 (https://dejure.org/1997,7136)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bt-Recht

    Erbenhaftung für Betreuervergütung, Beurteilung der Mittellosigkeit, Nachlaßverbindlichkeiten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 438
  • Rpfleger 1997, 477
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 24.03.1988 - BReg. 3 Z 188/87
    Auszug aus LG München I, 11.06.1997 - 13 T 16263/96
    f) Die Einwände der Beschwerdeführerin gegen die Führung der Betreuung sind im Vergütungsfestsetzungsverfahren nicht zu berücksichtigen (BayObLG NJW 1988, 1919).
  • LG Kleve, 20.06.1995 - 4 T 172/95

    Vergütung aus dem Nachlaß des Betreuten

    Auszug aus LG München I, 11.06.1997 - 13 T 16263/96
    Die Beschwerdeführerin haftet somit in Höhe von 4322, 61 für den Vergütungsanspruch des Betreuers und zwar unabhängig davon, ob der Nachlaß durch die Begleichung anderer Nachlaßverbindlichkeiten aufgebraucht ist (vgl. auch LG Kleve BtPrax 1995, 185/186 und LG Koblenz BtPrax 1997, 122).
  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus LG München I, 11.06.1997 - 13 T 16263/96
    Der Vergütungsanspruch des ehemaligen Betreuers begründet eine Nachlaßverbindlichkeit gemäß § 1967 Abs. 1 BGB als eine vom Erblasser herrührende Schuld im Sinne des § 1967 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 1995, 395/396 m. w. N.).
  • LG München I, 17.11.1994 - 13 T 15003/94
    Auszug aus LG München I, 11.06.1997 - 13 T 16263/96
    Die Schongrenzen nach dem Bundessozialhilfegesetz sind nicht mehr zu beachten (BayObLGZ a. a. O. Seite 398 und LG München I FamRZ 1995, 509).
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