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   OLG Stuttgart, 15.08.1997 - 2 U 116/97   

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https://dejure.org/1997,5214
OLG Stuttgart, 15.08.1997 - 2 U 116/97 (https://dejure.org/1997,5214)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.08.1997 - 2 U 116/97 (https://dejure.org/1997,5214)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. August 1997 - 2 U 116/97 (https://dejure.org/1997,5214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von Bohrhämmern in deutschen Baumärkten; Beachtung des Grundsatzes der europäischen Erschöpfung beim Inverkehrbringen gekennzeichneter Ware; Einverständnis des Markenrechtsinhabers mit dem Weitervertrieb unveränderter ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Europaweite Erschöpfung einer Marke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 482
  • EuZW 1999, 640 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.04.2006 - I ZR 162/03

    ex works

    Dagegen ist ein Inverkehrbringen im Europäischen Wirtschaftsraum anzunehmen, wenn der Markeninhaber die Verfügungsgewalt über die Ware innerhalb dieses Wirtschaftsgebietes im Rahmen eines Verkaufs auf den Erwerber übertragen hat (vgl. zu Art. 7 Abs. 1 MRRL: EuGH GRUR 2005, 507, 509 Tz 40 u. 51 f. - Peak Holding/Axolin-Elinor; zu § 24 Abs. 1 MarkenG: OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 482 f.; Urt. v. 17.10.1997 - 2 U 80/97, zitiert nach Juris; OLG Nürnberg WRP 2002, 345, 346; OLG Hamburg GRUR-RR 2003, 335, 336; Hacker in Ströbele/Hacker aaO § 24 Rdn. 22; Litten, WRP 1997, 678, 680 f. u. 684; bereits die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt lassen ausreichen: Ingerl/Rohnke aaO § 24 Rdn. 19; v. Hellfeld in HK-MarkenR, § 24 Rdn. 12; v. Schultz/Stuckel, Markenrecht, § 24 Rdn. 15; Sack, WRP 1999, 1088, 1092; differenzierend: Fezer aaO § 24 Rdn. 7d).
  • OLG Hamburg, 17.04.2003 - 3 U 150/02

    Vertrieb von Original-Markenhemden, die für den außereuropäischen Markt bestimmt

    Demgemäß weicht das Recht an einer Marke dem Gesichtspunkt der Verkehrsfähigkeit der Ware dort, wo der Markenrechtsinhaber selbst eine eigenveranlasste oder eine ihm zurechenbare Entäußerung des Wirtschaftsgutes gewollt hat (OLG Stuttgart NJW-RR 1998, 482 m.w. Nw.).

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat darauf abgestellt, ob nach den beförderungsrechtlichen Vorschriften der Empfänger der Ware über diese verfügen könne oder nicht (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 482).

  • LG Düsseldorf, 02.12.1999 - 4 O 137/99

    Rußlandexport

    Denn dadurch, daß die Ware einem Frachtführer zum Zwecke des Exports in einen Drittstatt übergeben wird, gelangt die Ware noch nicht zum Zwecke des Absatzes in den freien Wettbewerb auf den Markt des in § 24 Abs. 1 MarkenG bezeichneten Territoriums (vgl. allerdings OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 482; Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 24 Rdnr. 7).

    Hierdurch unterscheidet sich der Entscheidungsfall auch von dem dem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. August 1997 (NJW-RR 1998, 482) zugrunde liegenden Sachverhalt, da dort vertragliche Verwendungs- oder Reimportregeln nicht getroffen wurden (vgl. NJW-RR 1998, 482, 483 rechte Spalte, Ziff. 3 e).

  • OLG München, 01.07.2004 - 6 U 3309/03

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

    Dementsprechend weicht das Recht an einer Marke dem Gesichtspunkt der Verkehrsfähigkeit der Ware dort, wo der Markenrechtsinhaber selbst eine eigenveranlasste oder eine ihm zurechenbare Entäußerung des Wirtschaftsgutes gewollt hat (Oberlandesgericht Stuttgart, NJW-RR 1998, 482 m. w. N.).
  • OLG Hamburg, 29.11.2001 - 3 U 104/01

    Zu den Voraussetzungen des Inverkehrbringes der Ware i.S.d. § 24 Abs. 1 MarkenG

    Das Oberlandesgericht Stuttgart hat darauf abgestellt, ob nach den beförderungsrechtlichen Vorschriften der Empfänger über die Ware verfügen könne (OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 482, 483).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.1998 - 6 U 36/98

    Schadensersatz aufgrund des Vertriebs von mit dem Schriftzug "REPLAY" versehenen

    Dabei ist ohne Bedeutung, ob es für ein Inverkehrbringen im Sinne des § 24 Abs. 1 MarkenG auf einen Wechsel in der Verfügungsgewalt über die mit der Marke gekennzeichnete Ware ankommt oder ob man darauf abstellt, daß die markierte Ware dem wirtschaftlichen Verkehr zugeführt worden ist (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 1998, 482 f.).
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