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AG Königstein/Taunus, 12.02.1997 - 21 C 515/96 |
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AG Königstein/Taunus, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 21 C 515/96 (https://dejure.org/1997,12648)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nebenkosten auf der Handwerkerrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
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Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nebenkosten auf der Handwerkerrechnung (IBR 1998, 103)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 49
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.06.1984 - X ZR 75/83
Verbotene Preisnebenabrede
Auszug aus AG Königstein/Taunus, 12.02.1997 - 21 C 515/96
Diese Rechtsauffassung stimmt zudem mit den vom BGH (BGHZ 91, 316 = NJW 1984, 2160 = LM § 9 [Cc] AGBG Nr. 4) aufgestellten Grundsätzen überein.
- AG Stadthagen, 15.06.2011 - 41 C 414/10
Unternehmer trägt die Beweislast für die abgerechneten Stunden bei einer …
Zwar wird vertreten, dass bei einer vereinbarten Vergütung nach Zeitaufwand ohne besondere Vereinbarung An- und Abfahrtszeiten nicht verlangt werden können (…Palandt/Sprau, § 632 Rn. 6; AG Königstein, NJW-RR 1998, 49). - OLG Karlsruhe, 09.05.2001 - 6 U 191/00
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Der pointierte Hinweis der Beklagten auf die Vorzugswürdigkeit ihres Angebots stellt keine herabsetzende Bezugnahme oder pauschale Herabwürdigung des Angebots von - ungenannten - Mitbewerbern dar (vgl. Senat NJW-RR 1998, 49).