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   AG Königstein/Taunus, 12.02.1997 - 21 C 515/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,12648
AG Königstein/Taunus, 12.02.1997 - 21 C 515/96 (https://dejure.org/1997,12648)
AG Königstein/Taunus, Entscheidung vom 12.02.1997 - 21 C 515/96 (https://dejure.org/1997,12648)
AG Königstein/Taunus, Entscheidung vom 12. Februar 1997 - 21 C 515/96 (https://dejure.org/1997,12648)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nebenkosten auf der Handwerkerrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenkosten auf der Handwerkerrechnung (IBR 1998, 103)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 49
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1984 - X ZR 75/83

    Verbotene Preisnebenabrede

    Auszug aus AG Königstein/Taunus, 12.02.1997 - 21 C 515/96
    Diese Rechtsauffassung stimmt zudem mit den vom BGH (BGHZ 91, 316 = NJW 1984, 2160 = LM § 9 [Cc] AGBG Nr. 4) aufgestellten Grundsätzen überein.
  • AG Stadthagen, 15.06.2011 - 41 C 414/10

    Unternehmer trägt die Beweislast für die abgerechneten Stunden bei einer

    Zwar wird vertreten, dass bei einer vereinbarten Vergütung nach Zeitaufwand ohne besondere Vereinbarung An- und Abfahrtszeiten nicht verlangt werden können (Palandt/Sprau, § 632 Rn. 6; AG Königstein, NJW-RR 1998, 49).
  • OLG Karlsruhe, 09.05.2001 - 6 U 191/00

    Werbung mit Auflage kostenlosen Mitteilungsblattes - Verteilung in bestimmtem

    Der pointierte Hinweis der Beklagten auf die Vorzugswürdigkeit ihres Angebots stellt keine herabsetzende Bezugnahme oder pauschale Herabwürdigung des Angebots von - ungenannten - Mitbewerbern dar (vgl. Senat NJW-RR 1998, 49).
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