Weitere Entscheidung unten: AG Düsseldorf, 01.04.1997

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.02.1997 - 18 U 128/96   

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https://dejure.org/1997,6517
OLG Düsseldorf, 20.02.1997 - 18 U 128/96 (https://dejure.org/1997,6517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.02.1997 - 18 U 128/96 (https://dejure.org/1997,6517)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 18 U 128/96 (https://dejure.org/1997,6517)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 651a ff
    Beeinträchtigung einer Reise durch Ausfall eines Reisetages und längerer Anfahrt zum Urlaubsquartier

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 51
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 187/85

    Vereitelung der gesamten Reise wegen Ausfalls der ersten Reiseleistung als

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.02.1997 - 18 U 128/96
    bis 23.4.1995 mit Direktflug nach M - ein Reisemangel vor, für den der Veranstalter nach den Gewährleistungsvorschriften der §§ 651 c ff. BGB haftet (Führich, Reiserecht, 2. Aufl., Rdn. 22 - 24; Palandt-Thomas, BGB , 55. Aufl., Vorbem. vor §§ 651 c - g Rdn. 9; BGHZ 97, 255, 259).

    Diesbezügliche weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung kommen dagegen nach einer Kündigung des Reisevertrages, die durch die Rücktrittsregelungen der §§ 651 a Abs. 4 und 651 i Abs. 1 BGB nicht ausgeschlossen wird und die auch bereits vor Reiseantritt zulässig ist, in Betracht (vgl. Palandt-Thomas a.a.O. § 651 e Rdn. 1; BGHZ 97, 255 , Führich a.a.O. Rdn. 323).

  • AG Düsseldorf, 30.09.2010 - 232 C 6893/10

    Minderung des Reisepreises wegen zeitlich überlangen Transports vom Flughafen zum

    Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass hier lediglich eine einwöchige Reise gebucht wurde (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 51).
  • AG Ludwigsburg, 15.08.2008 - 10 C 1621/08

    Aktivlegitimation auch für die mitreisende Lebensgefährtin / Vorverlegung der

    Verneint wird die erhebliche Beeinträchtigung wenn, wie vorliegend, bei einer Wochenreise die Reise um einen Tag verkürzt wird (OLG Düsseldorf, NJW-RR 98, 51).
  • LG Frankfurt/Main, 02.11.2006 - 19 O 201/05

    Kündigung wegen eines erheblichen Reisemangels / Kreuzfahrtreise /

    Zum einen ist ein erheblicher Reisemangel, wie bereits zuvor ausgeführt, nicht gegeben, da bei dem Ausfall eines Reisetages keine erhebliche Beeinträchtigung der gesamten Reise bejaht werden kann (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 51).
  • LG Köln, 03.11.2006 - 5 O 153/06

    Flugreisender hat keinen Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung der Reisekosten

    In einer ähnlichen Sachverhaltskonstellation hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden (NJW-RR 1998, 51), dass der "Ausfall" eines Reisetages, der mit einer längeren Anfahrt zum Urlaubsquartier verbunden war, noch keine erhebliche Beeinträchtigung der gesamten (hier 8-tägigen) Reise im Sinne des § 651 e Abs. 1 Satz 1 BGB darstellt, der den Reisenden zur Vertragskündigung berechtigt, wenn der Reisende eine Reise infolge eines Umstandes aus dem Risikobereich des Reiseveranstalters erst um einen Tag verzögert antreten kann.
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Rechtsprechung
   AG Düsseldorf, 01.04.1997 - 20 C 19571/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13380
AG Düsseldorf, 01.04.1997 - 20 C 19571/96 (https://dejure.org/1997,13380)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.04.1997 - 20 C 19571/96 (https://dejure.org/1997,13380)
AG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. April 1997 - 20 C 19571/96 (https://dejure.org/1997,13380)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 51
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