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OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 18 U 142/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 651a ff
Konkludente Kündigung des Reisevertrages durch Rückreise - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve - 3 O 26/96
- OLG Düsseldorf, 15.05.1997 - 18 U 142/96
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 53
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Celle, 10.04.2019 - 11 U 13/19
Vollständige Vereitelung einer Reise
Das betraf, soweit ersichtlich, bislang allerdings lediglich Begleitschäden von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung, etwa unnötige Anreise- oder Impfkosten (vgl. etwa LG Bremen, Urteil vom 11. September 2001 - 1 O 1335/01, RRa 2001, 245; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 1997 - 18 U 142/96, NJW-RR 1998, 53 f.). - OLG Frankfurt, 20.03.2003 - 16 U 143/02
Reisevertragskündigung: Reisemangel bei Unterbringung in einer FKK-Anlage
Ein diesbezüglicher, ursächlich auf den Reisemangel zurückzuführender Vermögensschaden läge allenfalls dann vor, wenn der Kläger sich entschlossen hätte, die "vertane" Zeit durch zusätzlichen Urlaub nachzuholen (vgl. auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 53, 54, zum Verdienstausfall). - LG Dortmund, 24.08.2007 - 17 S 45/07
Reisemangel wegen Einschränkungen durch den Fastenmonat Ramadan in der …
Zu den Schäden im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Mangelfolge- und Begleitschäden, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit dem Reisemangel stehen - insbesondere nutzlose Aufwendungen und Mehrkosten (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 53). - OLG Karlsruhe, 18.06.2003 - 7 U 221/02
Pauschalreisevertrag: Erstreckung der Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters …
Unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, insbesondere des Ausmaßes der Reisebeeinträchtigung, der Einkommensverhältnisse des Klägers und der von ihm aufgewandten Reisekosten (vgl. BGH NJW 1983, 218, 219) schätzt der Senat (§ 287 ZPO; vgl. auch OLG Celle, OLGR 2002, 293, 294 und OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 53, 54) die angemessene Entschädigung auf 800, 00 EUR.