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   BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96   

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BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96 (https://dejure.org/1997,1027)
BGH, Entscheidung vom 14.07.1997 - NotZ 48/96 (https://dejure.org/1997,1027)
BGH, Entscheidung vom 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 (https://dejure.org/1997,1027)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung zum Notar - Fehlen der fachlichen Eignung für das Amt als Notar - Ermittlung des rechtlichen Mindeststandards der Eignung eines Bewerbers - Teilnahme und Beibringung des Nachweises über die Teilnahme am sog. Grundkurs nach Ablauf der Bewerbungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 1, 3 (F: 29. Januar 1991)
    Nachweis der fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 57
  • MDR 1997, 1172
  • DNotZ 1997, 908
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.04.1994 - NotZ 20/93

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern für eine Notarstelle; Festlegung eines

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96
    Die Landesjustizverwaltung darf die fachliche Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars (§ 6 Abs. 1 BNotO) nur dann bejahen, wenn diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen ist (im Anschluß an Senatsbeschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 20/93, BGHZ 126, 39 und vom 25. November 1996 - NotZ 1/96, NJW-RR 1997, 696).

    Sie trifft lediglich Regelungen über die Voraussetzungen, unter denen das Amt verliehen werden kann, ohne zugleich einen Anspruch hierauf zu begründen (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 126, 39, 42; 124, 327, 329 m.w.N.).

    Wie der Senat bereits im BGHZ 126, 39, 45 entschieden hat, kann ein Grundkurs, an dem der Bewerber erst nach dem genannten Zeitpunkt teilgenommen hat, nicht mehr als Eignungsnachweis berücksichtigt werden.

    Dementsprechend hat die Niedersächsische Landesjustizverwaltung es in ständiger Verwaltungsübung nicht nur als hinreichend angesehen, daß der Regelnachweis über den Besuch des Grundkurses gemäß § 2 Abs. 2 Satz 2 AVNot erst (spätestens) im Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorliegen muß; sie hat darüber hinaus sogar im Hinblick auf die Senatsentscheidung BGHZ 126, 39 öffentlich bekannt gemacht, daß sie die dortigen Ausführungen über die Geltung der Bewerbungsfrist im Sinne einer Stichtagsregelung auch für den Eignungsnachweis als nicht entscheidungstragend ansehe und daher ihre bisherige Praxis nicht ändere (Niedersächsische Rechtspflege 1994, S. 339/340).

    Die Landesjustizverwaltung Niedersachsen war insbesondere zur Sicherung der Chancengleichheit aller Bewerber bei der vergleichenden Bewertung der fachlichen Eignung gemäß § 6 Abs. 3 BNotO ermächtigt, durch die Stichtagsregelung des § 3 Abs. 3 AVNot einen Vergleichszeitraum festzusetzen, zu dem alle dafür maßgeblichen Leistungen erbracht sein müssen (BGHZ 126, 39).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96
    Sie trifft lediglich Regelungen über die Voraussetzungen, unter denen das Amt verliehen werden kann, ohne zugleich einen Anspruch hierauf zu begründen (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 126, 39, 42; 124, 327, 329 m.w.N.).

    Bei der Ermittlung dieses rechtlichen Mindeststandards der Eignung eines jeden Bewerbers kommt es auf einen Vergleich mit etwaigen Mitbewerbern insoweit nicht an, so daß sie auch dann vorzunehmen ist, wenn nur eine Bewerbung vorliegt (BGHZ 124, 327, 331 f.).

    Die Landesjustizverwaltung hat durch die AVNot vom 22. November 1994 im Rahmen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die in § 6 Abs. 3 BNotO genannten Auswahlkriterien durch Erlaß einer norminterpretierenden Verwaltungsvorschrift zu konkretisieren (BGHZ 124, 327, 332 f.).

    Die Einstufung der fachlichen Qualifikationsmerkmale von Mitbewerbern in eine benotete Rangskala ist ein sachgerechter Gesichtspunkt bei der Auswahlentscheidung; das Bewertungssystem des Antragsgegners - das dem gleichgelagerten Auswahlsystem der meisten Landesjustizverwaltungen in der Bundesrepublik entspricht (vgl. hierzu die Übersicht bei Seybold/Schippel, BNotO, 6. Aufl., § 6 Rdn. 22 ff.) - ist in sich ausgewogen (vgl. BGHZ 124, 327, 335 ff.).

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 1/96

    Nachweis der fachlichen Eignung für das Amt des Notars

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96
    Die Landesjustizverwaltung darf die fachliche Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars (§ 6 Abs. 1 BNotO) nur dann bejahen, wenn diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen ist (im Anschluß an Senatsbeschlüsse vom 25. April 1994 - NotZ 20/93, BGHZ 126, 39 und vom 25. November 1996 - NotZ 1/96, NJW-RR 1997, 696).

    Diese Auffassung hat der Senat mit Beschluß vom 25. November 1996 (NotZ 1/96 - NJW-RR 1997, 696) bekräftigt.

  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 8/95

    Eignungsmerkmale für das Anwaltsnotariat: Anforderungen an die Kontrolle des

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96
    Auch im Rahmen des Verfahrens zur Bestellung der Notare (§§ 6 ff. BNotO) ist - wie der Senat bereits für den Bereich des Auswahlverfahrens entschieden hat (vgl. BGHZ 130, 356, 366 ff.) - grundsätzlich Raum für die Gewährung von Vertrauensschutz.
  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 27/94

    Ausgestaltung der Bewerbungsfrist für Notarstellen als Ausschlußfrist

    Auszug aus BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96
    Es entspricht dem Zweck der Bewerbungsfrist, die von Verfassungs wegen als Ausschlußfrist zu gestalten ist (Sen.Beschl. v. 8. Mai 1995 - NotZ 27/94 - BGHR BNotO § 6 b Bewerbungsfrist 1), daß ihr Ablauf den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der fachlichen Eignung des Bewerbers darstellt.
  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die in dieser gesetzlichen Regelung ihren Niederschlag gefunden hat, darf die Justizverwaltung die fachliche Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars nur dann bejahen, wenn diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen ist (Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und vom 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600 jeweils m.w.N.; vgl. auch Senat, BGHZ 126, 39, 44 ff.).
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 14/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers; Nachweis

    a) Auch nach Inkrafttreten der Stichtagsregelung für das Ausschreibungsverfahren in § 6 b Abs. 1, 4 BNotO darf nach der fortgeltenden bisherigen Senatsrechtsprechung die Justizverwaltung die fachliche Eignung eines Bewerbers um das Amt eines Notars nur dann bejahen, wenn diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen ist (im Anschluß an Sen.Beschl. v. 14. Juli 1997 - NotZ 48/96, NJW-RR 1998, 57 f. und v. 16. März 1998 - NotZ 13/97, NJW-RR 1998, 1599 f.).

    Nach der schon vor dieser gesetzlichen Regelung bestehenden - inhaltlich mit ihr übereinstimmenden und daher fortgeltenden - ständigen Rechtsprechung des Senats darf die Justizverwaltung die fachliche Eignung eines Bewerbers um das Amt des Notars nur dann bejahen, wenn diese bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nachgewiesen ist (Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 1997 - NotZ 48/96, NJW-RR 1998, 57, 58 und vom 16. März 1998 - NotZ 13/97, NJW-RR 1998, 1599, 1600 - jew. m.w.Nw.; vgl. auch BGHZ 126, 39, 44 ff.).

  • BGH, 15.11.2021 - NotZ(Brfg) 2/21

    Bewerbung einer überwiegend als Insolvenzverwalterin tätigen Rechtsanwältin um

    Die Klägerin hat nicht nachgewiesen, bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre im in Aussicht genommenen Amtsbereich in nicht unerheblichem Umfang für verschiedene Auftraggeber als Rechtsanwältin tätig gewesen zu sein (vgl. § 6 Abs. 2 Satz 1 BNotO a.F., § 5b Abs. 1 BNotO n.F. in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Satz 2 AVNot Nds.; BT-Drs. 16/4972, S. 10 f.; Senat, Beschluss vom 14. Juli 1997 - NotZ 48/96, DNotZ 1997, 908, 909).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 30/05

    Zulässigkeit der Rücknahme der Ausschreibung von Notarstellen

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 34/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).
  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 16/01

    Berücksichtigung nachträglich eingetretener Umstände im Verfahren über die

    Für ein wesentliches Element des Verpflichtungsantrags, die fachliche (BGHZ 126, 39; Beschl. v. 14. Juli 1997, NotZ 48/96, BGHR BNotO § 6 n.F., Eignung 11) und die persönliche (Senatsbeschl. v. 22. März 1999, NotZ 33/98, BGHR BNotO § 6, Eignung 3) Eignung für das Amt des Notars sind die Verhältnisse bei Ablauf der Bewerbungsfrist entscheidend.
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 40/05

    Anfechtbarkeit des Abbruchs der Ausschreibung einer Notarstelle

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 51/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 27/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).
  • BGH, 29.11.2005 - NotZ 24/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Insoweit dient die Festlegung eines Stichtags der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, aber auch der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für den Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (vgl. Senat BGHZ 126, 39, 46 ff.; Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO S. 214; 3. November 2003 - NotZ 14/03 - ZNotP 2004, 451, 452; 14. Juli 1997 - NotZ 48/96 - NJW-RR 1998, 57, 58 und 16. März 1998 - NotZ 13/97 - NJW-RR 1998, 1599, 1600).
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 43/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 28/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 32/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 5/01

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für eien Notarstelle mit gleicher Punktzahl

  • BGH, 22.03.1999 - NotZ 2/99

    Selbstbindung der Landesjustizverwaltung im Bereich des Notarzulassungsrechts;

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 19/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 22/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 25/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 23/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 29/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 13/97

    Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle in Berln; Berücksichtigung

  • VGH Hessen, 27.05.1999 - 2 Q 4634/98

    Bodenabfertigungsdienst - Anforderungen im Auswahlverfahren; zur

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 20/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 31/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 10/00

    Verwaltungsvorschrift zur Auswahl von Notarbewerbern

  • VGH Bayern, 25.02.2010 - 8 AS 10.40000

    Vergabe von Bodenabfertigungslizenzen für den Flughafen München

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 5/97

    Auswahlkriterien für die Bewerbung auf eine Notarstelle - Bescheinigung über die

  • KG, 07.08.2007 - Not 10/07

    Vergabe von Notarstellen: Voraussetzungen der Vergabe notarnaher Sonderpunkte bei

  • BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 7/21

    Bestellung eines Rechtsanwalts zum Notar durch Erfüllen der allgemeinen und der

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 13/04

    Zulässigkeit des Wechsels in einem Bewerbungsverfahren nach § 110 der

  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 3/97

    Auswahl der Bewerber um eine Notarstelle nach Leistungsnoten für erfolgreiche

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 4/01

    Eignung eines Bewerbers um eine Notarstelle

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 38/96

    Ausnahme vom Regelerfordernis der örtlichen Wartezeit für einen Bewerber um die

  • KG, 22.07.2020 - AR 15/19

    Anforderungen an die Erfüllung der Wartezeiten und Vortätigkeiten eines Bewerbers

  • OLG Köln, 30.11.2007 - 2 VA (Not) 13/07
  • OLG Frankfurt, 20.02.2009 - 2 Not 9/08

    Nicht-Berücksichtigung von getätigten Urkundsgeschäften bei Beurteilung

  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 15/97

    Berwerbung um eine Anwaltsnotarstelle - Berücksichtigung und Bewertung von

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