Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 21.10.1997 - 24 U 223/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 587
- MDR 1998, 588
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Karlsruhe, 13.11.2003 - 11 U 9/03
Wohnungseigentum: Vermietung der Eigentumswohnungen einer Anlage an den Betreiber …
Sie wird auch in der Rechtsprechung und Literatur vertreten (vgl. nur BGH NJW 1992, 2160, 2163;… Wolf/Horn/Lindacher AGBG, 4. Auflage, § 11 Nr. 2 Rdnr. 11; a. A: OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 587).Entgegen der Auffassung der Berufung hat sich das OLG Düsseldorf in der zitierten Entscheidung (NJW-RR 1998, 587) nicht zur Wirksamkeit des formularmäßigen Ausschlusses von Minderungs- und Leistungsverweigerungsrechten geäußert, sondern ausschließlich zur Auslegung der Ausschlussklausel.
- OLG Düsseldorf, 12.02.2009 - 10 U 146/08
Zulässigkeit eines Teilurteils im Mietprozess
Entgegen der vom 24. Zivilsenat des OLG Düsseldorf vertretenen Auffassung (NJW-RR 1998, 587) geht der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die getroffene Regelung auch eine Berufung auf die Einrede des nichterfüllten Vertrages ausschließt (…Senat, Urt. v. 8.6.2006, I-10 U 159/05;… Urt. v. 1.3.2001, 10 U 4/00;… Urt. v. 4.6.1998, 10 U 107/97, durch den BGH bestätigt gemäß Nichtannahmebeschl. v. 29.11.2000, XII ZR 201/98). - OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 10 U 159/13
Höhe der Nutzungsentschädigung nach Kündigung des Mietvertrages
Die auf OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 587 gründende gegenteilige Auffassung des Beklagten ist im Sinne der Rechtsprechung des Senats durch BGH, Urt. v. 26.3.2003, XII ZR 167/01, geklärt. - OLG Düsseldorf, 03.06.2004 - 10 U 10/04
Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die abweichende Auffassung des 24. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (MDR 1998, 588) ist durch die Entscheidung des BGH (…a. a. O.) überholt, der die gegenteilige Auffassung des 24. Senats ausdrücklich abgelehnt hat. - OLG Düsseldorf, 07.03.2000 - 24 U 171/99
Einbehalt des Pachtzinses wegen Mängeln bei Ausschluß eines …
Der Pachtvertrag schließt in § 12 lediglich die Aufrechnung (um eine solche handelt es sich bei der Minderung nicht) sowie das Zurückbehaltungsrecht aus; nach der Rechtsprechung des Senats wird durch letztere Klausel lediglich das Zurückbehaltungsrecht des § 273 BGB (um das es hier aber nicht geht), nicht aber das Leistungsverweigerungsrecht des § 320 BGB ausgeschlossen (OLGR 1998, 94 = MDR 1998, 588 = NZM 1998, 267).