Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,5002
OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97 (https://dejure.org/1997,5002)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.10.1997 - 3 Wx 321/97 (https://dejure.org/1997,5002)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Oktober 1997 - 3 Wx 321/97 (https://dejure.org/1997,5002)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,5002) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 23 Abs. 4 Satz 2
    Rechtsmißbrauchbei jahrelangem Nichtbetreibens eines Beschlußanfechtungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 588
  • NZM 1998, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1965 - V BLw 25/64

    Verwirkung des Beschwerderechts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97
    Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um ein kontradiktorisches Verfahren oder ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (vgl. nur BGH, NJW 1965, 1532; BGH, NJW-RR 1989, 768; BayObLG WuM 1992, 331, 332; BayObLG WE 1988, 207, 208; BayObLGZ 53, 359, 360; OLG Hamm, MDR 1952, 172; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 55. Auflage 1997, § 567 Rdn. 13; Baumgärtel, Die Verwirkung prozessualer Befugnisse im Bereich der ZPO und des FGG , ZZP 1967, 423, 425, 427 f. je m. weit. Nachw.).

    Voraussetzung hierfür ist, daß aufgrund eines allzu langen Zeitraumes der Untätigkeit der Gegner darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGH, NJW 1965, 1532; BGH, NJW-RR 1989, 768 (Baumgärtel, a.a.O. S. 428)).

  • BGH, 23.02.1989 - BLw 11/88

    Verwirkung des Beschwerderechts in Landwirtschaftssachen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97
    Hierbei ist es gleichgültig, ob es sich um ein kontradiktorisches Verfahren oder ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit handelt (vgl. nur BGH, NJW 1965, 1532; BGH, NJW-RR 1989, 768; BayObLG WuM 1992, 331, 332; BayObLG WE 1988, 207, 208; BayObLGZ 53, 359, 360; OLG Hamm, MDR 1952, 172; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 55. Auflage 1997, § 567 Rdn. 13; Baumgärtel, Die Verwirkung prozessualer Befugnisse im Bereich der ZPO und des FGG , ZZP 1967, 423, 425, 427 f. je m. weit. Nachw.).

    Voraussetzung hierfür ist, daß aufgrund eines allzu langen Zeitraumes der Untätigkeit der Gegner darauf vertrauen durfte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BGH, NJW 1965, 1532; BGH, NJW-RR 1989, 768 (Baumgärtel, a.a.O. S. 428)).

  • OLG Düsseldorf, 15.08.1997 - 3 Wx 147/97

    Einberufungsmangel für Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97
    Zwar kann das Gericht einen Antrag nicht deshalb zurückweisen, weil der Vorschuß nicht bezahlt worden ist (BayObLGZ 1971, 289, 292; OLG Köln, WE 1995, 241; Senat, Beschluß vom 15. August 1997 - 3 Wx 147/97 - a.A. Niedenführ/Schulze, WEG , 4. Auflage 1997, vor § 43 Rdn. 75).

    Damit unterscheidet sich der Sachverhalt grundlegend von dem von dem Senat am 15. August 1997 - 3 Wx 147/97 - entschiedenen Verfahren, das einen Beschluß auf Entziehung des Wohnungseigentums vom 13.06.1995 zum Gegenstand hatte.

  • BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70

    Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 17.10.1997 - 3 Wx 321/97
    Die Anfechtungsfrist ist gesetzlicher Ausdruck des schutzwürdigen Interesses der Wohnungseigentümer an baldiger Klarheit über den Bestand der von ihnen gefaßten Beschlüsse (BGH, NJW 1970, 1316, 1317; BayObLGZ 1971, 289, 292; OLG Köln, WE 1995, 241).
  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Wird der eingeforderte Kostenvorschuß nicht gezahlt, rechtfertigt dies grundsätzlich nicht die Zurückweisung des Antrags; vielmehr führt es nur zum Ruhen des Verfahrens (BayObLGZ 1971, 289/292; KG NJW-RR 1998, 370 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 588; Staudinger/Wenzel § 48 WEG Rn. 7; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 48 Rn. 74; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor §§ 43 ff. Rn. 128).
  • OLG Köln, 02.02.2001 - 16 Wx 183/00

    Antragszustellung im Beschlussanfechtungsverfahren

    Es entspricht zwar der Rechtsprechung des Senats, dass ein Anfechtungsantrag nicht wegen Nichtzahlung eines angeforderten Kostenvorschusses zurückzuweisen ist sondern in diesem Fall lediglich das Verfahren so lange ruht, wie der Vorschuss nicht gezahlt ist (vgl. Senatsbeschlüsse in WuM 95, 345 und 96, 304; OLG Düsseldorf NJW-RR 98, 588; KG NJW-RR 98, 371 mwN).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist durch demnächst

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind Anfechtungsanträge mit dieser Begründung bzw. wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen worden, wenn der jeweilige Antragsteller das Verfahren "über viele Jahre hinweg" nicht weiterbetrieben hat (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 588: 6 Jahre; KG NJW-RR 1998, 370 = ZMR 1997, 484: ca. 5 Jahre; OLG Frankfurt OLGR 1999, 261: etwa 3 Jahre; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 377: 4 Jahre).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2001 - 3 Wx 376/00

    Verwirkung des Beschlußanfechtungsrechts bei Verzögerung des

    Demzufolge ist anerkannt und vom Senat auch schon wiederholt entschieden worden (DWE 98, 88; NZM 98, 162), dass trotz Wahrung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG - diese Monatsfrist wird bereits durch Einreichung des Beschlussanfechtungsantrages beim Wohnungseigentumsgericht gewahrt - die Beschlussanfechtung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn beispielsweise das Verfahren längere Zeit insoweit nicht vom Antragsteller gefördert wurde, als er den angeforderten Kostenvorschuss nicht gezahlt und damit die Zustellung verhindert hat (vgl. auch KG ZMR 97, 484; OLG Köln, ZMR 98, 110; Niedenführ/Schulze, WEG, 9. Aufl., vor §§ 93 ff. Rdnr. 75).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht