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   OLG Karlsruhe, 11.12.1997 - 11 U 16/97   

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OLG Karlsruhe, 11.12.1997 - 11 U 16/97 (https://dejure.org/1997,8024)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.12.1997 - 11 U 16/97 (https://dejure.org/1997,8024)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 11 U 16/97 (https://dejure.org/1997,8024)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 601
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BGH, 22.12.2011 - VII ZR 7/11

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Schadensersatzhaftung von Tierarzt und Verkäufer

    (1) Allerdings wird in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte eine Gleichstufigkeit der Haftung des Verkäufers mit derjenigen des Tierarztes teilweise unter Hinweis darauf verneint, vom Verkäufer verlange der Käufer das positive Interesse, vom Tierarzt hingegen das negative Interesse (OLG Schleswig, RdL 2011, 208; Urteil vom 23. Juni 2011 - 13 U 22/10; vgl. auch OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 601; OLG Frankfurt, OLGR 2007, 697).

    Ein Gesamtschuldner kann mit dem Gläubiger gemäß § 423 BGB auch zugunsten anderer Gesamtschuldner vereinbaren, dass deren Inanspruchnahme ausgeschlossen ist, soweit sie sich im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs bei dem die Vereinbarung schließenden Gesamtschuldner schadlos halten könnten (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - IX ZR 39/99, NJW 2000, 1942; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1398; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 601; OLG Hamm, BauR 1997, 1056; Kniffka, BauR 2005, 274, 282 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 28.07.2016 - 5 U 111/15

    Rechtswirkungen eines Vergleichs im Streitgenossenprozess

    Zu dieser Möglichkeit hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 192, 182-189 (zitiert nach juris, dort Rn. 22) ausgeführt: "Ein Gesamtschuldner kann mit dem Gläubiger gemäß § 423 BGB auch zugunsten anderer Gesamtschuldner vereinbaren, dass deren Inanspruchnahme ausgeschlossen ist, soweit sie sich im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs bei dem die Vereinbarung schließenden Gesamtschuldner schadlos halten könnten (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - IX ZR 39/99, NJW 2000, 1942; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1398; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 601; OLG Hamm, BauR 1997, 1056; Kniffka, BauR 2005, 274, 282 ff.).

    Zu dieser Möglichkeit hat der Bundesgerichtshof in BGHZ 192, 182-189 (zitiert nach juris, dort Rn. 22) ausgeführt: "Ein Gesamtschuldner kann mit dem Gläubiger gemäß § 423 BGB auch zugunsten anderer Gesamtschuldner vereinbaren, dass deren Inanspruchnahme ausgeschlossen ist, soweit sie sich im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs bei dem die Vereinbarung schließenden Gesamtschuldner schadlos halten könnten (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - IX ZR 39/99, NJW 2000, 1942; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1398; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 601; OLG Hamm, BauR 1997, 1056; Kniffka, BauR 2005, 274, 282 ff.).

  • BGH, 22.03.2012 - VII ZR 129/11

    Ankaufsuntersuchung eines Pferdes durch einen Tierarzt: Schadensersatzanspruch

    a) Ein Gesamtschuldner kann mit dem Gläubiger gemäß § 423 BGB zugunsten eines anderen Gesamtschuldners vereinbaren, dass dessen Inanspruchnahme ausgeschlossen ist, soweit dieser sich im Wege des Gesamtschuldnerausgleichs bei dem die Vereinbarung schließenden Gesamtschuldner schadlos halten könnte (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2000 - IX ZR 39/99, NJW 2000, 1942; OLG Köln, NJW-RR 1992, 1398; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 601; OLG Hamm, BauR 1997, 1056; Kniffka, BauR 2005, 274, 282 ff.).
  • OLG Stuttgart, 10.05.2011 - 1 U 6/11

    Gewährleistung und Tierarzthaftung beim Pferdekauf: Befundfehlerhafte

    Das OLG Karlsruhe (NJW-RR 1998, 601) hat lediglich rechtliche Bedenken geäußert, die Rechtsnatur der Schuld aber offen gelassen.
  • OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 13 U 62/05

    Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung: Anspruch gegen einen Architekten

    In diesem Zusammenhang sei indessen auf die Entscheidungen des OLG Karlsruhe vom 11.12.1997 (NJW-RR 1998, Seite 601) und des Landgerichts Kaiserlautern vom 29.09.2004 zu Aktenzeichen 4 O 584/00 verwiesen.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2009 - 8 U 84/08

    Ansprüche des Verkäufers eines Pferdes wegen fehlerhafter Begutachtung durch

    Das Oberlandesgericht Karlsruhe ist mit Blick auf diese Erwägungen zu dem Ergebnis gelangt, dass eine Gesamtschuld nicht anzunehmen sei (NJW-RR 1998, 601); das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 1996, 736) hat die Konstellation zwischen dem Tierverkäufer und dem mit der Begutachtung beauftragten Tierarzt hingegen mit derjenigen zwischen Architekt und Bauunternehmer verglichen und eine Gesamtschuld bejaht.
  • OLG Schleswig, 26.05.2011 - 13 U 8/10

    Pferdekauf - Kaufgewährleistungshaftung und Haftung Tierarzthaftung für

    Aber auch dieser Fall liegt hier nicht vor, weil der Käufer vom Verkäufer Schadensersatz in Höhe des positiven Interesses verlangen kann, während der beklagte Tierarzt Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse) schuldet (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 601; siehe auch Staudinger/Noack, BGB, 2005, § 427 Rn. 28: Gleichstufigkeit bei Befriedigung desselben Gläubigerinteresses).
  • LG Kiel, 25.06.2010 - 2 O 16/10

    Gewährleistung beim Pferdekauf: Sekundäre Haftung des vom Käufer mit der

    Diese Voraussetzungen sind hier aber nicht erfüllt, weil der Käufer von dem Verkäufer Nacherfüllung, Rückgewähr oder Schadensersatz in Höhe des positiven Interesses verlangen kann, während der Gutachter nur Ersatz des Vertrauensschadens - negatives Interesse - schuldet (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 601).
  • OLG Naumburg, 08.04.2003 - 11 U 255/01

    Zum Umfang der Bindungswirkung des Berufungsgerichts im Falle der Aufhebung und

    Dabei wird nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum von einer Gesamtwirkung dann ausgegangen, wenn der Vergleich (Erlass) gerade mit demjenigen Gesamtschuldner vereinbart wird, der im Innenverhältnis allein belastet ist, da anderenfalls über den Regress nach § 426 BGB die Vergleichswirkung vereitelt werden würde (OLG Köln a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; BGH a.a.O.; OLG Karlsruhe NJW-RR 1998, 601 < 601, 602; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Auflage, § 423 Rn 2).
  • LG Kaiserslautern, 29.09.2004 - 4 O 584/00

    Keine Verpflichtung zum Schadenersatz, wenn der dem Schaden näher stehende

    Der Beklagte hätte vor dem Vergleichsschluss dem Schadensersatzverlangen des Klägers entgegenhalten können, dass diesem kein Schaden entstanden sein, weil er über einen werthaltigen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer verfüge (vgl. die Entscheidung des OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 601, auf welche die Kammer in der mündlichen Verhandlung vom 08.September 2004 unter Aufgabe der vorherigen Rechtsauffassung hingewiesen hat.).
  • LG Flensburg, 11.03.2011 - 4 O 41/10

    Sekundäre Haftung eines Tierarztes gegenüber dem Pferdekäufer hinsichtlich der

  • OLG Brandenburg, 02.06.1999 - 7 U 55/98

    Kollusives Zusammenwirken des Agenten und des VN bei unrichtiger Schadensanzeige

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