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OLG Hamm, 02.12.1997 - 27 U 106/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Feststellung einer Ersatzpflicht für zukünftige Schäden aus einem Verkehrsunfall; Drohen einer Erhebung der Verjährungseinrede; Abdeckung zukünftiger gesundheitlicher Folgen durch ein ausgeurteiltes Schmerzensgeld
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 21.05.1997 - 2 O 6/97
- OLG Hamm, 02.12.1997 - 27 U 106/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 751
- MDR 1998, 304
- NZV 1998, 379 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Hamm, 18.10.1994 - 9 U 90/94
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1997 - 27 U 106/97
Ein solches Interesse ist bei schweren, in ihren Auswirkungen nicht voll zu übersehenden Unfallverletzungen, wie sie die Klägerin unzweifelbar erlitten hat, grundsätzlich zu bejahen; vgl. Lüke in Münchener Kommentar Randziffer 46 zu § 256 ZPO, OLG Hamm in OLG-Report 1994, 227 und in NZV 1996, 69. - OLG Oldenburg, 30.05.1979 - 2 U 245/78
Auszug aus OLG Hamm, 02.12.1997 - 27 U 106/97
Hierbei handelt es sich - anders als das Oberlandesgericht Oldenburg es für den Fall seiner Entscheidung im Versicherungsrecht 1980, 271 f. annimmt - auch nicht bloß um ein wirtschaftliches, sondern um ein durch § 256 ZPO geschütztes rechtliches Interesse.
- OLG Hamm, 10.02.2000 - 6 U 208/99
Rechtswirkung eines Verzichts auf die Verjährungseinrede
Schon weil diese Frist von ihrem Zweck her kurz zu bemessen ist, braucht sich der Gläubiger mit einem derartigen Verjährungsverzicht des Schuldners nicht zufrieden zu geben (s. auch OLG Hamm OLGR 98, 45). - OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 175/99
Feststellungsinteresse bei fehlender Abdichtung gegen drückendes Wasser
Im übrigen führt ein lediglich befristeter Verzicht auf die Erhebung der Verjährungseinrede jedenfalls dann, wenn die Frist nur ein Jahr beträgt, nicht dazu, daß das Feststellungsinteresse des Klägers entfällt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 751, 752; OLG Celle NZV 1988, 183).