Weitere Entscheidung unten: LG Görlitz, 18.09.1997

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95   

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https://dejure.org/1997,17847
OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95 (https://dejure.org/1997,17847)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.11.1997 - 24 U 248/95 (https://dejure.org/1997,17847)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. November 1997 - 24 U 248/95 (https://dejure.org/1997,17847)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 778
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82

    Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
    Die von der Kammer gefundene Bewertung der von den Parteien geschlossenen sogenannten "Schiedsvereinbarung" als "Güte- oder Schlichtungsklausel" - welche die Erhebung der Klage vor dem ordentlichen Gericht einstweilen "sperrt" (BGH NJW 1984, 669; OLG Köln, MDR 1990, 638; vgl. auch Bay ObLG NJW-RR 1996, 910) - greift der Kläger im Berufungsrechtszug nicht (mehr) an.
  • OLG Köln, 12.03.1990 - 2 W 30/90
    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
    Die von der Kammer gefundene Bewertung der von den Parteien geschlossenen sogenannten "Schiedsvereinbarung" als "Güte- oder Schlichtungsklausel" - welche die Erhebung der Klage vor dem ordentlichen Gericht einstweilen "sperrt" (BGH NJW 1984, 669; OLG Köln, MDR 1990, 638; vgl. auch Bay ObLG NJW-RR 1996, 910) - greift der Kläger im Berufungsrechtszug nicht (mehr) an.
  • BayObLG, 16.11.1995 - 2Z BR 69/95

    Vertraglich vereinbartes Vorschaltverfahren als Verfahrensvoraussetzung für ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
    Die von der Kammer gefundene Bewertung der von den Parteien geschlossenen sogenannten "Schiedsvereinbarung" als "Güte- oder Schlichtungsklausel" - welche die Erhebung der Klage vor dem ordentlichen Gericht einstweilen "sperrt" (BGH NJW 1984, 669; OLG Köln, MDR 1990, 638; vgl. auch Bay ObLG NJW-RR 1996, 910) - greift der Kläger im Berufungsrechtszug nicht (mehr) an.
  • BGH, 30.01.1957 - V ZR 80/55

    Wahrheitspflicht im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
    Der Vertragspartner, der das Schieds- oder Schlichtungsverfahren betreibt, darf zwar von der Gegenseite den Vollzug der Schieds- oder Schlichtungsvereinbarung einfordern, daß sie sich ganz so, wie sie es in der Vereinbarung versprochen hat, an dem Verfahren aktiv beteiligt ("Verfahrensförderungspflicht, BGH NJW 1957,589; 1963, 243; 1971, 890).
  • BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61

    Aufrechnungstatut

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
    Der Vertragspartner, der das Schieds- oder Schlichtungsverfahren betreibt, darf zwar von der Gegenseite den Vollzug der Schieds- oder Schlichtungsvereinbarung einfordern, daß sie sich ganz so, wie sie es in der Vereinbarung versprochen hat, an dem Verfahren aktiv beteiligt ("Verfahrensförderungspflicht, BGH NJW 1957,589; 1963, 243; 1971, 890).
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Rechtsprechung
   LG Görlitz, 18.09.1997 - 2 S 73/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,17729
LG Görlitz, 18.09.1997 - 2 S 73/97 (https://dejure.org/1997,17729)
LG Görlitz, Entscheidung vom 18.09.1997 - 2 S 73/97 (https://dejure.org/1997,17729)
LG Görlitz, Entscheidung vom 18. September 1997 - 2 S 73/97 (https://dejure.org/1997,17729)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung ("pVV") hinsichtlich eines Pflegevertrags; Heimbewohner als Erfüllungsgehilfe eines Alten- und Pflegeheims; Duldung und Förderung von Handreichungen unter Heimbewohnern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 778
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53

    Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus LG Görlitz, 18.09.1997 - 2 S 73/97
    Erfüllungsgehilfe ist nur derjenige, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGHZ 13, 111; Palandt-Heinrichs, BGB, 56. Auflage 1997, § 278, Rn. 7, m. w. N.).
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