Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
Schlichtung Schiedsvereinbarung: - Abgrenzung, Schlichtung; - Schiedseinrede, unzulässige Rechtsausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 778
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 23.11.1983 - VIII ZR 197/82
Vertrag über die Übernahme einer tierärztlichen Praxis - Vereinbarung zur …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
Die von der Kammer gefundene Bewertung der von den Parteien geschlossenen sogenannten "Schiedsvereinbarung" als "Güte- oder Schlichtungsklausel" - welche die Erhebung der Klage vor dem ordentlichen Gericht einstweilen "sperrt" (BGH NJW 1984, 669; OLG Köln, MDR 1990, 638; vgl. auch Bay ObLG NJW-RR 1996, 910) - greift der Kläger im Berufungsrechtszug nicht (mehr) an. - OLG Köln, 12.03.1990 - 2 W 30/90
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
Die von der Kammer gefundene Bewertung der von den Parteien geschlossenen sogenannten "Schiedsvereinbarung" als "Güte- oder Schlichtungsklausel" - welche die Erhebung der Klage vor dem ordentlichen Gericht einstweilen "sperrt" (BGH NJW 1984, 669; OLG Köln, MDR 1990, 638; vgl. auch Bay ObLG NJW-RR 1996, 910) - greift der Kläger im Berufungsrechtszug nicht (mehr) an. - BayObLG, 16.11.1995 - 2Z BR 69/95
Vertraglich vereinbartes Vorschaltverfahren als Verfahrensvoraussetzung für ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
Die von der Kammer gefundene Bewertung der von den Parteien geschlossenen sogenannten "Schiedsvereinbarung" als "Güte- oder Schlichtungsklausel" - welche die Erhebung der Klage vor dem ordentlichen Gericht einstweilen "sperrt" (BGH NJW 1984, 669; OLG Köln, MDR 1990, 638; vgl. auch Bay ObLG NJW-RR 1996, 910) - greift der Kläger im Berufungsrechtszug nicht (mehr) an. - BGH, 30.01.1957 - V ZR 80/55
Wahrheitspflicht im Schiedsgerichtsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
Der Vertragspartner, der das Schieds- oder Schlichtungsverfahren betreibt, darf zwar von der Gegenseite den Vollzug der Schieds- oder Schlichtungsvereinbarung einfordern, daß sie sich ganz so, wie sie es in der Vereinbarung versprochen hat, an dem Verfahren aktiv beteiligt ("Verfahrensförderungspflicht, BGH NJW 1957,589; 1963, 243; 1971, 890). - BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61
Aufrechnungstatut
Auszug aus OLG Frankfurt, 07.11.1997 - 24 U 248/95
Der Vertragspartner, der das Schieds- oder Schlichtungsverfahren betreibt, darf zwar von der Gegenseite den Vollzug der Schieds- oder Schlichtungsvereinbarung einfordern, daß sie sich ganz so, wie sie es in der Vereinbarung versprochen hat, an dem Verfahren aktiv beteiligt ("Verfahrensförderungspflicht, BGH NJW 1957,589; 1963, 243; 1971, 890).
Rechtsprechung
LG Görlitz, 18.09.1997 - 2 S 73/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung ("pVV") hinsichtlich eines Pflegevertrags; Heimbewohner als Erfüllungsgehilfe eines Alten- und Pflegeheims; Duldung und Förderung von Handreichungen unter Heimbewohnern
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Zittau, 07.04.1997 - 6 C 705/96
- LG Görlitz, 18.09.1997 - 2 S 73/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 778
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.04.1954 - VI ZR 55/53
Erfüllungsgehilfe
Auszug aus LG Görlitz, 18.09.1997 - 2 S 73/97
Erfüllungsgehilfe ist nur derjenige, der nach den tatsächlichen Gegebenheiten des Falles mit dem Willen des Schuldners bei der Erfüllung einer diesem obliegenden Verbindlichkeit als seine Hilfsperson tätig wird (vgl. BGHZ 13, 111;… Palandt-Heinrichs, BGB, 56. Auflage 1997, § 278, Rn. 7, m. w. N.).