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   OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97   

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OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97 (https://dejure.org/1998,1639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.01.1998 - 12 U 74/97 (https://dejure.org/1998,1639)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 1998 - 12 U 74/97 (https://dejure.org/1998,1639)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (3)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Besondere Leistungen ohne schriftliche Honorarvereinbarungen: Honorarausfall

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksame Mindestsatzunterschreitung durch Erlassvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pauschalhonorar und Mindestsatzunterschreitung - kein Ende (IBR 1998, 260)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 811
  • BauR 1998, 819
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 28.02.1996 - 12 U 181/94

    Das Schriftformerfordernis unter dem Aspekt von Treu und Glauben

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97
    Für die Wahrung der erforderlichen Schriftform reicht es nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH ZfBR 1994, 73; BauR 1989, 222 und Senatsurteile in OLGR Hamm 1996, 256 und 1995, 25) nicht aus, daß sich die schriftlichen Angebote des Klägers und die entsprechenden Annahmeerklärungen des Beklagten in seinen schriftlichen Auftragsbestätigungen auf unterschiedlichen Schriftstücken befinden.

    Die Entscheidung des Senats in OLGR Hamm 1996, 256, wonach sich ein Vertragspartner ausnahmsweise nach Treu und Glauben nicht auf die Formunwirksamkeit berufen kann, wenn eine Partei ein schriftliches Angebot erteilt und der Partner dies schriftlich bestätigt hat, betrifft einen besonders gelagerten Ausnahmefall und ist hier nicht einschlägig.

  • BGH, 05.11.1992 - VII ZR 52/91

    Treuwidriges Verhalten bei Nachforderung zur Schlußrechnung eines Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97
    Allerdings folgt dies entgegen der Ansicht des Beklagten nicht schon aus der inzwischen gefestigten neuen und vom Senat geteilten Rechtsprechung des BGH über die eingeschränkte Bindungswirkung der Schlußrechnung eines Architekten oder Ingenieurs (vgl. z.B. BGH NJW 1993, 659 und 661; ZfBR 1997, 250, jeweils m.w.N.).

    Der Annahme eines von dem Kläger gewollten Forderungserlasses steht nicht entgegen, daß in Ermangelung besonderer Anhaltspunkte grundsätzlich in der Erteilung einer Schlußrechnung kein Verzicht des Architekten (Ingenieurs) auf eine ihm zustehende höhere Vergütung liegt (so BGH NJW 1993, 659, 660).

  • OLG Hamm, 05.07.1996 - 12 U 140/95

    Schadensersatzanspruch des Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97
    Eine gleichzeitige Übertragung der Grundleistungen und der streitigen besonderen Leistungen war ebenso wenig erforderlich wie ihre gleichzeitige Ausführung (vgl. Senatsurteil in OLGR Hamm 1997, 64 und BauR 1997, 507).

    Wegen fehlender schriftlicher Honorarvereinbarung nach der genannten Bestimmung, die insoweit eine abschließende Sonderregelung darstellt, kann der Kläger auch keine Vergütung auf Grund der §§ 677 ff, 812 BGB verlangen (vgl. Senatsurteil in OLGR Hamm 1997, 64 und BauR 1997, 507).

  • OLG München, 25.09.1987 - 7 W 2791/87

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine gemischte Kostenentscheidung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97
    Ein Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) wegen seines Anspruches auf eine solche spezifizierte Rechnung nach § 14 UStG (vgl. dazu BGHZ 79, 178 und OLG München NJW 1988, 270) hat der Beklagte nicht geltend gemacht.
  • OLG Hamm, 09.12.1994 - 12 U 41/94

    Ist fiktive Abnahme mit AGB-Gesetz vereinbar?

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97
    Es ist anerkannt, daß mit einer Anschlußberufung im Falle einer nur als zur Zeit unbegründet abgewiesenen Klage der Antrag auf uneingeschränkte Klageabweisung weiter verfolgt werden kann (vgl. Senatsurteil in OLGR Hamm 1995, 74 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.03.1994 - 12 U 9/93

    Voreilige Tragwerksplanung: Kein Honorar!

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97
    In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob und in welchem Umfange die Abrechnung des Klägers inhaltlich zutreffend ist, weil die Frage der sachlichen Berechtigung der Forderung unabhängig von der Prüfbarkeit der Schlußrechnung zu beurteilen ist (vgl. Senatsurteile in BauR 1994, 536 sowie 795 und NJW-RR 1995, 786; OLGR Hamm 1994, 230, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97
    Es ist anerkannt, daß der Bauherr gegenüber der Honorarklage des Architekten grundsätzlich nicht mit dem Einwand gehört werden kann, einzelne dem Architekten übertragene Teilleistungen (Leistungsphasen) seien unvollständig erbracht, wenn nicht die unvollständigen Teilleistungen des Architekten zu einem Mangel des Werkes geführt haben (vgl. Werner/Pastor Bauprozeß, 8. Auflage, Rdn. 786; BGH BauR 1982, 290 bzw. NJW 1982, 1387; Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen HOAI, 4. Auflage, § 15 Rdn. 13 m.w.N.).
  • BGH, 25.09.1986 - VII ZR 324/85

    Unterschreitung der Mindestsätze durch gerichtlichen Vergleich

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97
    Denn es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß nach Beendigung der Architektentätigkeit (Ingenieurtätigkeit) getroffene Honorarvereinbarungen nicht unter die Regelung des § 4 Abs. 4 HOAI fallen und selbst formlos möglich sind, weil nach Beendigung der Tätigkeit ausgeschlossen ist, daß ein Streit über die Höhe des geschuldeten Honorars zu einer die Ausführung des Auftrages gefährdenden positiven Vertragsverletzung führt (vgl. BGH BauR 1987, 112 und 706; OLG Düsseldorf BauR 1997, 587).
  • BGH, 24.11.1988 - VII ZR 313/87

    Schriftform einer Honorarvereinbarung; Vereinbarung über die Erstattung der

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97
    Für die Wahrung der erforderlichen Schriftform reicht es nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. BGH ZfBR 1994, 73; BauR 1989, 222 und Senatsurteile in OLGR Hamm 1996, 256 und 1995, 25) nicht aus, daß sich die schriftlichen Angebote des Klägers und die entsprechenden Annahmeerklärungen des Beklagten in seinen schriftlichen Auftragsbestätigungen auf unterschiedlichen Schriftstücken befinden.
  • BGH, 22.05.1997 - VII ZR 290/95

    HOAI kann auch für eine Architektenleistungen erbringende GmbH gelten

    Auszug aus OLG Hamm, 16.01.1998 - 12 U 74/97
    Allerdings folgt dies entgegen der Ansicht des Beklagten nicht schon aus der inzwischen gefestigten neuen und vom Senat geteilten Rechtsprechung des BGH über die eingeschränkte Bindungswirkung der Schlußrechnung eines Architekten oder Ingenieurs (vgl. z.B. BGH NJW 1993, 659 und 661; ZfBR 1997, 250, jeweils m.w.N.).
  • OLG Hamm, 26.05.2009 - 24 U 100/07

    Unterschreitung der Mindestsätze und Verjährung

    Nach dem mit der HOAI verfolgten Zweck, wie er auch in der Amtlichen Begründung erläutert worden ist, sollen die Vertragsparteien ihre Vereinbarungen gerade deshalb bei der Auftragserteilung treffen, damit spätere Unklarheiten und Streitigkeiten vermieden werden (BGH NJW-RR 1987, 1374; vgl. auch BGH NZBau 2003, 386; OLG Hamm NJW-RR 1998, 811).

    Diese Wertung entspricht zwar der seitens des Landgerichts zitierten Entscheidung des hiesigen 12. Zivilsenats vom 16.1.1998 - 12 U 74/97 (NJW-RR 1998, 811), der hierzu ausgeführt hat, der Abschluss eines stillschweigenden Erlassvertrags ergebe sich unter anderem daraus dass die Parteien - in diesem Falle Architekt und Statiker - beide als Fachleute auf dem Gebiet der Gebührenabrechnung nach der HOAI anzusehen seien.

  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 53/03

    Architektenvertrag: Unwirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung

    Für das Vorliegen der für eine Bindung nach Treu und Glauben maßgeblichen Umstände, namentlich des Einrichtens auf die Honorarvereinbarung, ist der Auftraggeber darlegungs- und beweisbelastet (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 811; OLG Nürnberg, NJW-RR 1998, 1713; Locher/Koeble/Frik, aaO., § 4 HOAI, Rdnr. 84).
  • OLG Köln, 12.12.2006 - 3 U 191/05

    Bindung des Architekten an eine unwirksame Honorarvereinbarung

    Hier spricht schon die Lebenserfahrung dafür, dass die Beklagten auf die Wirksamkeit der Pauschalhonorarvereinbarung tatsächlich vertraut haben (OLG Hamm, Urt. v. 16.01.1998, NJW-RR 1998, 811 ff.; ebenso LG Bonn, Urt. v. 02.12.2003, BauR 2004, 1199, dort nur LS).
  • KG, 19.09.2005 - 10 U 24/01

    Großauftrag an einen Tragwerksplaner: Beurteilung einer Pauschalpreisvereinbarung

    Nach dem Sinn der Formvorschrift, die Einhaltung der Preisvorschriften sicherzustellen, kann bei Unwirksamkeit der Preisabrede im Übrigen auch nicht auf §§ 812 BGB zurückgegriffen werden und auch nicht auf die Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1998, 811).
  • OLG Hamm, 09.06.2004 - 12 U 126/03

    Aufrechnungsverbot im Architektenvertrag

    Angesichts dessen kommt es nicht mehr darauf an, daß der Kläger möglicherweise einzelne Teilleistungen nicht vollständig ausgeführt hat, weil nach gefestigter Senatsrechtsprechung eine Minderung des Vergütungsanspruches wegen unvollständiger Teilleistungen, die in § 15 Abs. 1 HOAI mit einem bestimmten Vomhundertsatz der Gesamtleistung bewertet werden, jedenfalls dann entfällt, wenn der vom Architekten geschuldete Erfolg in Gestalt des fertiggestellten Bauwerks erreicht wird (vgl. z.B. BGH BauR 1982, 290, 291 und Senatsurteil in NJW-RR 1998, 811).
  • OLG Köln, 03.11.1999 - 26 U 14/99

    Wirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung mit einem Statiker

    Deshalb hat das Oberlandesgericht Hamm (NJW-RR 98, 811 ff) auch erkannt, dass in der abschließenden Berechnung des wegen Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI und mangelnder Schriftform unwirksam vereinbarten Pauschalhonorars durch den Statiker und dessen Zahlung durch sachkundigen Bauherren der stillschweigende Abschluss eines Erlassvertrages hinsichtlich der weitergehenden Vergütung auf der Grundlage einer Mindestsatzabrechnung liegen kann.

    Anders als in dem der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm (NJW-RR 98, 811 ff) zugrunde liegendem Fall liegt hier eine abschließende Berechnung des Pauschalpreishonorars gerade nicht vor.

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2010 - 23 U 215/09

    Berücksichtigung des gesamten vorvertraglichen und vertraglichen Verhaltens eines

    Bei einem Immobilienunternehmen, das nach der getroffenen Pauschalhonorarvereinbarung seine Kalkulation und darauf basierende wirtschaftlich weitreichende Entscheidungen (insbesondere den Ankauf eines Sanierungsgrundstücks) vornimmt, kann im Einzelfall bei entsprechend substantiierten Vortrag davon ausgegangen werden, dass es sich auf die getroffene Honorarvereinbarung derart eingerichtet hat, dass ihm eine Mehrforderung gemäß der HOAI wegen Treuwidrigkeit nicht zumutbar ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.08.2001, 22 U 223/00, BauR 2002, 510; OLG Koblenz, Urteil vom 30.09.2004, 5 U 559/04, NZ Bau 2005, 466; OLG Hamm, Urteil vom 16.01.1998, 12 U 74/97, BauR 1998, 819; Locher/Koeble/Frik, a.a.O., § 4, Rn 84).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2001 - 17 U 140/99

    Architektenhaftung - Planungsarbeit - Verfehlung "optimaler" Lösung

    Für eine nach Abschluss des Architektenauftrags abgeschlossene Honorarvereinbarung indessen gilt § 4 HOAI nicht (vgl. OLG Hamm, BauR 1998, 819, 822; OLG Düsseldorf, BauR 1987, 348, 349; für einen Vergleich BGH, BauR 1987, 112), so dass ab diesem Zeitpunkt das Honorar frei innerhalb der Grenzen des § 138 BGB vereinbart werden kann.
  • LG Darmstadt, 20.03.2013 - 25 S 39/13
    Der Sachverhalt, der der Entscheidung des OLG Hamm vom 16.1998, Az. 12 U 74/97 (NJW-RR 1998, 811) zu Grunde lag, ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Bremen, 09.07.2003 - 1 U 72/02

    Prüffähigkeit einer Abschlagsrechnung

    Die Darlegungen im Prozessvortrag können dabei eine prüffähige Rechnung ersetzen (OLG Hamm IBR 1998, 260).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.2009 - 23 U 7/09

    Wann liegt eine Ausnahme gem. § 4 Abs. 2 HOAI vor?

  • OLG Dresden, 18.11.2008 - 10 U 2093/07

    Architektenhonorar: Schlussrechnung mittels Klage

  • LG Berlin, 06.04.2005 - 11 O 143/02

    Mängel in der Planungsleistung als Kündigungsgrund

  • LG Oldenburg, 26.11.2003 - 5 O 2434/01

    Persönlicher Anwendungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

  • LG Oldenburg, 27.11.2003 - 5 O 2434/01

    Was zählt zu den anrechenbaren Kosten?

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