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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 23.09.1997 - 11 WF 2896/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3633
OLG Nürnberg, 23.09.1997 - 11 WF 2896/97 (https://dejure.org/1997,3633)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23.09.1997 - 11 WF 2896/97 (https://dejure.org/1997,3633)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 23. September 1997 - 11 WF 2896/97 (https://dejure.org/1997,3633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Prozeßkostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 864
  • FamRZ 1998, 837
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 21.11.1986 - 11 WF 1437/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.1997 - 11 WF 2896/97
    Streitig ist dabei, ob in diesem Fall Prozeßkostenhilfe nur für den Abschluß des Vergleichs (OLG München in MDR 1987, S. 239) oder für das gesamte Prozeßkostenhilfeverfahren zu bewilligen ist.
  • OLG Bamberg, 07.11.1994 - 7 WF 139/94

    Prozeßkostenhilfe für Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.1997 - 11 WF 2896/97
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung der herrschenden Auffassung an, daß bei einem Vergleichsabschluß im Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO Prozeßkostenhilfe nicht nur für den Abschluß des Vergleichs, sondern für das gesamte Prozeßkostenhilfeverfahren zu bewilligen ist (ebenso OLG Hamm in FamRZ 1987, S. 1062; OLG Bamberg in FamRZ 1995, S. 939 f.), wenn aus dem Blickwinkel des Vergleichsabschlusses die Frage der Erfolgsaussicht zu bejahen ist.
  • OLG Hamm, 23.01.1987 - 10 WF 449/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 23.09.1997 - 11 WF 2896/97
    Der Senat schließt sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung der herrschenden Auffassung an, daß bei einem Vergleichsabschluß im Erörterungstermin gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 ZPO Prozeßkostenhilfe nicht nur für den Abschluß des Vergleichs, sondern für das gesamte Prozeßkostenhilfeverfahren zu bewilligen ist (ebenso OLG Hamm in FamRZ 1987, S. 1062; OLG Bamberg in FamRZ 1995, S. 939 f.), wenn aus dem Blickwinkel des Vergleichsabschlusses die Frage der Erfolgsaussicht zu bejahen ist.
  • OLG Schleswig, 13.01.2005 - 5 W 72/04

    Prozesskostenhilfe bei Vergleichsschluss im Prozesskostenhilfeantragsverfahren

    Ein großer Teil von Rechtsprechung und Literatur hält eine derartige Prozesskostenhilfebewilligung für zulässig (OLG Schleswig FamRZ 1985, 88 f.; OLG Bamberg FamRZ 1985, 939 f.; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837; OLG Düsseldorf FamRZ 2001, 1155; OLG Hamm MDR 2004, 832 f.; Zöller-Philippi, 25. Aufl., Rn. 8 zu § 118 ZPO; Wax in MüKo-ZPO, 2. Aufl., Rn. 27 zu § 118 ZPO, jeweils mit weiteren Nachweisen), während andere (OLG Hamburg Juristisches Büro 1983, 287; OLG Köln FamRZ 1998, 835 f.; Borg in Stein-Jonas, 21. Aufl., Rn. 12 zu § 114 ZPO), denen sich auch der Bundesgerichtshof angeschlossen hat (BGH NJW 1984, 2106 und nunmehr neuestens BGH NJW 2004, 2595 ff.), die Möglichkeit einer Prozesskostenhilfebewilligung im Prozesskostenhilfeantragsverfahren auf den Vergleichsabschluss selbst beschränken und lediglich ausnahmsweise Weiterungen zulassen wollen (so BGH NJW 2004, 2595, 2596).
  • OLG Frankfurt, 18.06.2003 - 23 W 12/03

    Prozesskostenhilfeverfahren: Umfang der Bewilligung bei einer vergleichsweisen

    Im Vordringen befindet sich die Auffassung, nach der im Falle eines Vergleichs für das gesamte Prozesskostenhilfeverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren ist, sofern Erfolgsaussicht für das angekündigten Klagebegehren bestanden hat (vgl. Zöller-Philippi, Zivilprozessordnung, 23. Aufl. 2002, § 118 ZPO RdN 8 m.w.N.; OLG Nürnberg, OLGR 1998, 234 f; MDR 1999, 1286; OLG Düsseldorf, OLGR 1996, 59 f; OLG Frankfurt am Main, JurBüro 1990, 509 f; OLG Bamberg, JurBüro 1988, 901 ff; FamRZ 1995, 939 f; OLG Stuttgart, JurBüro 1986, 1576 f; OLG Hamm, FamRZ 1987, 1062).
  • OLG München, 23.06.2003 - 11 W 1489/03

    Anwaltsgebühren nach Abschluss eines Vergleichs im

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  • OLG Koblenz, 23.03.2000 - 15 WF 84/00

    Höhe der Gebühren im Prozeßkostenhilfeverfahren

    Diese Entscheidung setzt gemäß § 114 ZPO voraus, dass das Vorbringen der Kläger hinreichende Erfolgsaussicht bot, wobei das Ergebnis des abgeschlossenen Vergleichs in die Beurteilung mit einzubeziehen ist (vgl. OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837 und OLG Bamberg FamRZ 1995, 939).
  • OLG Nürnberg, 01.07.1999 - 210 WF 2190/99
    Die mit Familiensachen befaßten Senate des Oberlandesgerichts Nürnberg billigen eine Erstreckung der Prozeßkostenhilfe auf das Prozeßkostenhilfeprüfungsverfahren, wenn aus dem Blickwinkel des Vergleichsabschlusses hinreichende Aussicht auf Erfolg der beabsichtigten Klage besteht (vgl. Oberlandesgericht Nürnberg - 11 WF 2896/97 -, FamRZ 1998, 837 mit näherer Begründung).
  • AG Emmerich, 18.12.2000 - 11 F 129/00

    Prozesskostenhilfe für das Prüfungsverfahren

    Nach anderer Auffassung ist Prozesskostenhilfe für das gesamte Verfahren zu bewilligen, wenn aus dem Blickwinkel des Vergleichsabschlusses die Erfolgsaussicht des angekündigten Klagebegehrens zu bejahen ist (vgl. z. B. OLG Hamm, FamRZ 1998, 1302; OLG Hamburg NJW-RR 1998, 863; OLG Nürnberg FamRZ 1998, 837 und FamRZ 2000, 838; OLG Bamberg FamRZ 1995, 939; Zöller/Phillippi ZPO 20.Auflage § 118 Rdnr. 8 mit weiteren Nachweisen; Zimmermann, Prozesskostenhilfe in Familiensachen 2. Auflage Rdnr. 503).
  • OLG Frankfurt, 09.12.1999 - 6 WF 275/99
    Eine Ausnahme machen verschiedene Oberlandesgerichte jedoch für den Fall, daß im Vergleichsfall (§ 118 I 3 ZPO) die beabsichtigte Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung Erfolgsaussicht hat bzw. gehabt hätte (etwa Hamm NJW-RR 98, 863; Nürnberg, NJW-RR 98, 864; s.a. Gerold/Schmidt, 12. Aufl., Rz. 8 vor § 121 BRAGO m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.06.1997 - 14 W 340/97   

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https://dejure.org/1997,5125
OLG Koblenz, 17.06.1997 - 14 W 340/97 (https://dejure.org/1997,5125)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.06.1997 - 14 W 340/97 (https://dejure.org/1997,5125)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Juni 1997 - 14 W 340/97 (https://dejure.org/1997,5125)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hinweis eines Anwalts auf die Gebührenpflicht für den Fall der Versagung einer Prozesskostenhilfe; Geltendmachung eines Schadensersatzanspruches durch eine mittellose Partei gegen einen Anwalt als nichtgebührenrechtlichen Einwand

  • Anwaltsblatt

    § 19 BRAGebO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 5 O 112/94
  • OLG Koblenz, 17.06.1997 - 14 W 340/97

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 864
  • AnwBl 1998, 543
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Koblenz, 22.12.2005 - 14 W 816/05

    Rechtsanwaltsvergütungsfestsetzung gegen eigenen Mandanten: Ablehnung bei Einwand

    Es steht der Vorwurf im Raum, die Antragsteller hätten sich schadensersatzpflichtig gemacht, so dass die Antragsgegnerin ihrer Inanspruchnahme letztlich mit dem Arglisteinwand begegnen könnte (vgl. Senat NJW-RR 1998, 864).
  • OLG Köln, 11.06.2013 - 17 W 73/13

    Ausschluss der Festsetzung des Anwaltshonorars wegen nicht gebührenrechtlicher

    Erhebt aber der frühere Mandant im Festsetzungsverfahren gemäß § 11 RVG den Vorwurf, sein Rechtsanwalt habe es im Wissen um seine Vermögenssituation verabsäumt, Prozesskostenhilfe für ihn zu beantragen, so handelt es sich grundsätzlich um einen Einwand nichtgebührenrechtlicher Art, der der Festsetzung gemäß § 11 Abs. 5 Satz 1 RVG entgegensteht (OLG Koblenz NJW-RR 1998, 864; JB 1986, 1668; N. Schneider, in: N. Schneider/Wolf, RVG, 6. Aufl., § 11 Rn. 203; Müller-Rabe, in: Gerold/Schmid u. a., RVG, 20. Aufl., § 11 Rn. 184; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 11 RVG Rn. 65).
  • LAG Köln, 20.10.2011 - 9 Ta 304/11

    Rechtsanwaltsvergütung; Vergütungsfestsetzung gegen den Mandanten;

    Das Festsetzungsverfahren ist seiner Natur nach auf die Prüfung der gebührenrechtlichen Seite des anwaltlichen Vergütungsanspruchs beschränkt (vgl. OLG Koblenz JurBüro 1998, S. 307).
  • LG Saarbrücken, 13.05.2003 - 5 T 276/03

    Kostenfestsetzung: nicht gebührenrechtlicher Einwand im Sinne des BRAGebO § 19

    Die Überprüfung der Berechtigung dieses Einwandes ist nicht Aufgabe des Kostenfestsetzungsverfahrens (vgl. OLG Koblenz, JurBüro 1998, 307).
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