Rechtsprechung
BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Beseitigung einer Garderobe, die auf dem Treppenabsatz vor der Wohnungseingangstür angebracht wurde
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Garderobe; Treppenhaus; Treppenabsatz; Gemeinschaftseigentum
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 22 Abs. 1 § 15 Abs. 1 und 3 § 10 Abs. 1
Zustimmung der anderen Wohnungseigentümer für das Anbringen einer Garderobe im Treppenhaus - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Keine Garderobe im Treppenhaus - auch nicht für Eigentümer!
- archive.org (Kurzinformation)
Kein eigenmächtiger Alleingebrauch am Gemeinschaftseigentum
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Wohnungseigentümer darf keine Garderobe im Treppenhaus anbringen - Kein eigenmächtiger Alleingebrauch am Gemeinschaftseigentum
Verfahrensgang
- AG Ebersberg - 2 UR II 6/96
- LG München II, 04.09.1997 - 6 T 3922/97
- BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 875
- NZM 1998, 336
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- KG, 04.11.1992 - 24 W 7087/91
Bauliche Veränderung durch den Einbau eines Schrankes im Gemeinschaftseigentum; …
Auszug aus BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97
Darauf, ob der Treppenabsatz im Obergeschoß von den übrigen Wohnungseigentümern tatsächlich benutzt wird, kommt es nicht an, denn diese haben jedenfalls gemäß § 16 Abs. 2 WEG die Kosten und Lasten dieses Gebäudeteils gemeinschaftlich mitzutragen (vgl. KG NJW-RR 1993, 403 ). - BayObLG, 03.12.1992 - 2Z BR 104/92
Rücksichtnahme zwischen eng verwandten Wohnungseigentümern
Auszug aus BayObLG, 19.02.1998 - 2Z BR 135/97
Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus und erfordert daher eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLGZ 1992, 358/360;… Weitnauer/Lüke § 22 Rn. 16).
- OLG München, 15.03.2006 - 34 Wx 160/05
Zustimmung sämtlicher Wohnungseigentümer bei Einrichtung einer Garderobe im …
Es ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, dass das Landgericht die vorgelegten Lichtbilder ausgewertet und dabei einen Nachteil im Sinne des § 14 Nr. 1 WEG festgestellt hat (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 875/876).Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus und erfordert daher eine Vereinbarung aller Wohnungseigentümer gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2, § 15 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG NJW-RR 1998, 875/876).
- OLG München, 31.03.2006 - 34 Wx 111/05
Beschwerdewert bei Streit um eigenmächtig eingebaute Wohnungsabschlusstür - …
Sollte bei den Antragstellern daneben auch der Umstand der Disziplinierung von Mitbewohnern eine Rolle spielen, rechtfertigt dies noch keinen Missbrauchsvorwurf (vgl. auch BayObLG NZM 1998, 336;… Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 15 Rn. 42 a.E.). - OLG Frankfurt, 13.08.2003 - 20 W 71/01
Wohnungseigentum: Maß des Gebrauchs des Gemeinschaftseigentums durch die …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller mehrfach zitierten Entscheidung des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 19.2.1998 (= WuM 1998, 307), worauf bereits das Landgericht unter Bezugnahme auf die gänzlich anderen dortigen örtlichen Verhältnisse hingewiesen hat. - LG Aurich, 21.06.2017 - 4 S 46/17
Wohnungseigentumssache: Pflasterung einer gemeinschaftlichen Grünfläche und …
Dies läuft auf die Begründung eines Sondernutzungsrechts hinaus (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 19. Februar 1998 - 2Z BR 135/97 -, Rn. 8, juris).