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   OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98   

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https://dejure.org/1998,4348
OLG Zweibrücken, 24.03.1998 - 3 W 6/98 (https://dejure.org/1998,4348)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.03.1998 - 3 W 6/98 (https://dejure.org/1998,4348)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. März 1998 - 3 W 6/98 (https://dejure.org/1998,4348)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2279 Abs. 2, 2077

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung eines Erbscheins aufgrund eines Erbvertrages, wenn sich die Vertragsparteien nach Abschluss des Vertrages scheiden ließen und auf dem Erbvertragsdokument der Vermerk "ungültig wegen Scheidung" gemacht wurde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 941
  • FamRZ 1998, 1540
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach

    Dabei müssen, wenn ein von der Vermutung des § 2268 Abs. 1 BGB abweichender hypothetischer Erblasserwillen im Einzelfall bejaht werden soll, besondere Umstände dafür sprechen (vgl. u.a. BayObLG, Beschluss vom 18.03.1995, Az. 1Z BR 175/94; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 24.03.1998, Az. 3 W 6/98, zitiert jeweils nach juris), gerade weil gegenseitige und insbesondere wechselbezügliche Erbeinsetzungen in einem Ehegattentestament typischerweise in Bezug auf eine bestehende Ehe vorgenommen werden und im Allgemeinen als Indiz gegen einen Aufrechterhaltungswillen sprechen (vgl. u.a. Kammergericht, Beschluss vom 05.02.1968, Az. 1 W 62 u. 63/68 in FamRZ 1968, 217 f.; BayObLG, Beschluss vom 08.06.1993, a.a.O.; OLG Hamm, a.a.O; OLG Zweibrücken, a.a.O., und OLG Hamm, Beschluss vom 08.11.1993, Az. 15 W 267/91, zitiert nach juris, jeweils zum Erbvertrag).
  • OLG München, 08.02.2008 - 31 Wx 69/07

    Auslegung letztwilliger Verfügungen: Fortgeltung einer Erbeinsetzung für

    Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Abschlusses des Erbvertrags, wobei spätere Umstände nur als Anzeichen für einen bereits in jenem Zeitpunkt vorhandenen Erblasserwillen berücksichtigt werden können (vgl. BayObLG FamRZ 1994, 193/195; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 941, jeweils m.w.N.).
  • BayObLG, 13.11.2000 - 1Z BR 134/99

    Auslegung eines Erbverzichtsaufhebungsvertrages

    Die Frage kann daher nur nach dem hypothetischen Willen des Erblassers entschieden werden (vgl. BGH aaO; BayObLGZ 1993, 240/246; OLG Zweibrücken NJW-RR 1998, 941; Staudinger/Otte Rn. 20; MünchKomm/Leipold Rn. 16 und 17 jeweils zu § 2077).
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