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   LG Osnabrück, 13.03.1998 - 12 S 516/97   

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https://dejure.org/1998,6267
LG Osnabrück, 13.03.1998 - 12 S 516/97 (https://dejure.org/1998,6267)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 13.03.1998 - 12 S 516/97 (https://dejure.org/1998,6267)
LG Osnabrück, Entscheidung vom 13. März 1998 - 12 S 516/97 (https://dejure.org/1998,6267)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 959
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 18.05.1971 - 12 U 189/70
    Auszug aus LG Osnabrück, 13.03.1998 - 12 S 516/97
    Für die Tierhaltereigenschaft sind nach ständiger Rechtsprechung nicht die Eigentumsverhältnisse maßgebend, sondern entscheidend ist allein, von wem das Tier im eigenen Hausstand und im eigenen Interesse auf Dauer betreut wird (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1972, 403).

    Ferner hat der Bekl. zu 2 dadurch, daß er selbst für die Hündin eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, deutlich gemacht, daß er sich für diese ebenso verantwortlich gefühlt hat (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1972, 403; LG Paderborn, NJW-RR 1996, 154).

    In einem solchen Fall sind grundsätzlich alle beteiligten Hundehalter nach § 833 S. 1 BGB für die Schäden ersatzpflichtig, die die Hunde einem Dritten oder auch einem der Halter selbst zufügen (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1972, 403).

  • LG Wuppertal, 07.07.1993 - 2 O 481/92
    Auszug aus LG Osnabrück, 13.03.1998 - 12 S 516/97
    Andererseits ist die Tatsache, daß die Bekl. miteinander verheiratet sind und in einem gemeinsamen Haushalt leben, für sich genommen nicht geeignet festzustellen, daß auch der Bekl. zu 2 Halter der Hündin ist bzw. war (vgl. LG Wuppertal, MDR 1993, 1064).
  • LG Paderborn, 27.04.1995 - 5 S 35/95
    Auszug aus LG Osnabrück, 13.03.1998 - 12 S 516/97
    Ferner hat der Bekl. zu 2 dadurch, daß er selbst für die Hündin eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, deutlich gemacht, daß er sich für diese ebenso verantwortlich gefühlt hat (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1972, 403; LG Paderborn, NJW-RR 1996, 154).
  • OLG Schleswig, 27.05.2004 - 7 U 146/03

    Begriff des Tierhalters

    Vielmehr ist darauf abzustellen, wem die Bestimmungsmacht über das Tier zusteht, wer aus eigenem Interesse für die Kosten des Tieres aufkommt und wer das wirtschaftliche Verlustrisiko trägt (BGH NJW-RR 1988, 655; BGH NJW 1977, 2158; OLG Saarbrücken NJW-RR 1988, 1492; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.07.1997 - 22 U 6/97 (juris); LG Hanau NJW-RR 2003, 457; s.a. BGH VersR 1982, 348; vgl. OLG Celle VersR 1979, 161 und LG Osnabrück NJW-RR 1998, 959; OLG Düsseldorf VersR 1983, 543).
  • VG Oldenburg, 17.10.2005 - 2 B 3417/05

    Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes

    Von Bedeutung kann aber sein, dass jede der betreffenden Personen Einfluss auf ein Tier ausüben kann und sich verantwortlich fühlt, wobei dies dadurch zum Ausdruck kommen kann, dass beispielsweise ein Nichteigentümer eine Haftpflichtversicherung für das Tier abschließt (vgl. LG Osnabrück, Urteil vom 13. März 1998 - 12 S 516/97 - NJW-RR 1998, 959 ; Spindler in Bamberger/Roth, BGB, Komm., Stand: Aug. 2004, § 833 Rn. 12), oder das gemeinsam bewohnte Haus vom Hund bewacht werden soll (vgl. Wagner in MünchKomm, BGB, 4. Aufl. 2004, § 833 Rn. 27 m.w.N.).
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