Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3800
OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96 (https://dejure.org/1997,3800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.12.1997 - 6 U 66/96 (https://dejure.org/1997,3800)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Dezember 1997 - 6 U 66/96 (https://dejure.org/1997,3800)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3800) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 840; BGB § 254; BGB § 278; BGB § 1664; SGB X § 116
    Schädigung eines Kindes durch Anzünden eines Grillfeuers mit Spiritus L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeber-arzthaftung.de (Leitsatz)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verletzung eines 11-jährigen Kindes aufgrund fahrlässigen Umgangs mit Brennspiritus begründet Schadenersatzpflicht des Grillmeisters sowie des Vaters des Kindes - 11-jährigem Kind ist kein Mitverschulden anzulasten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 254 Abs. 1, § 278, § 823, § 840

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausgleichsansprüche bei Verletzung eines Kindes bei Familien-Grillparty

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1181
  • VersR 1998, 1296
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96
    Das versicherte Kind konnte daher nicht in einer Zurechnungseinheit mit seinem Vater stehen (vgl. BGH VersR 88, 632; 74, 34; OLG Düsseldorf VersR 82, 300).

    5 St 195/79|OLG Hamm; 28.01.1980; 3 Ws 39/80|BayObLG; 27.03.1980; 1 ObOWi 18/80">NJW 80, 2090; VersR 88, 632).

    In derartigen Fällen kann der Anspruch des Geschädigten gegen den nicht privilegierten Schädiger von vornherein auf den Anteil beschränkt sein, der ohne die Privilegierung des freigestellten Mitschädigers im Innenverhältnis auf diesen entfiele (vgl. BGH VersR 73, 836; NJW 87, 2669; VersR 88, 632, Senat VersR 93, 493).

    Dieser Schadensersatzpflicht - und damit dem Entstehen eines Gesamtschuldverhältnisses - stand nicht die Regelung des § 1664 I BGB entgegen, die für das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern die Haftung nach dem Maßstab der eigenüblichen Sorgfalt begrenzt (vgl. hierzu BGH VersR 88, 632; Senat VersR 93, 493).

  • OLG Hamm, 20.01.1992 - 6 U 183/91

    Anwendung der Haftungserleichterung des § 1664 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96
    In derartigen Fällen kann der Anspruch des Geschädigten gegen den nicht privilegierten Schädiger von vornherein auf den Anteil beschränkt sein, der ohne die Privilegierung des freigestellten Mitschädigers im Innenverhältnis auf diesen entfiele (vgl. BGH VersR 73, 836; NJW 87, 2669; VersR 88, 632, Senat VersR 93, 493).

    Dieser Schadensersatzpflicht - und damit dem Entstehen eines Gesamtschuldverhältnisses - stand nicht die Regelung des § 1664 I BGB entgegen, die für das Verhältnis der Eltern zu ihren Kindern die Haftung nach dem Maßstab der eigenüblichen Sorgfalt begrenzt (vgl. hierzu BGH VersR 88, 632; Senat VersR 93, 493).

  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 134/78

    Ausgleich unter mehreren Schädigern

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96
    Für Gesamtschuldner, die einem anderen gem. § 840 I BGB auf Schadensersatz haften, richtet sich abweichend von § 426 I BGB der Ausgleichsmaßstab für das Innenverhältnis nach § 254 BGB (vgl. BGH NJW 80, 2348; Senat, r + s 95, 341).
  • BGH, 20.05.1980 - VI ZR 185/78

    Begehren von Schadensersatz für Heilbehandlungskosten bedingt durch einen Unfall

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96
    Eine Zurechnung des Verschuldens des Vaters über §§ 254, 278 BGB scheitert daran, daß es hier an einer rechtlichen Sonderbindung fehlt, welche Voraussetzung für die Anwendung der Zurechnungsnorm des § 278 BGB ist (vgl. BGH VersR 79, 421; 80, 938 = …
  • BGH, 17.02.1987 - VI ZR 81/86

    Gesamtschuldnerausgleich bei teilweiser Haftungsfreistellung aufgrund

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96
    In derartigen Fällen kann der Anspruch des Geschädigten gegen den nicht privilegierten Schädiger von vornherein auf den Anteil beschränkt sein, der ohne die Privilegierung des freigestellten Mitschädigers im Innenverhältnis auf diesen entfiele (vgl. BGH VersR 73, 836; NJW 87, 2669; VersR 88, 632, Senat VersR 93, 493).
  • BGH, 12.06.1973 - VI ZR 163/71

    Inanspruchnahme eines außerhalb des Sozialversicherungsverhältnisses stehenden

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96
    In derartigen Fällen kann der Anspruch des Geschädigten gegen den nicht privilegierten Schädiger von vornherein auf den Anteil beschränkt sein, der ohne die Privilegierung des freigestellten Mitschädigers im Innenverhältnis auf diesen entfiele (vgl. BGH VersR 73, 836; NJW 87, 2669; VersR 88, 632, Senat VersR 93, 493).
  • BGH, 30.03.1989 - I ZR 2/87

    Haftung für unsachgemäße Lagerung von Flaschenwein

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96
    Der Vater der Verletzten hatte auch das Bewußtsein der Gefährlichkeit, das die grobe Fahrlässigkeit in der Regel voraussetzt (vgl. BGH VersR 85, 1061; BGH NJW-RR 89, 991), denn seiner eigenen Darstellung zufolge will er den Beklagten vor der "Explosionsgefahr" gewarnt haben, ohne dies freilich zum Anlaß zu nehmen, zumindest seine Töchter wegzuschicken, als der Beklagte erklärte, er mache das immer so.
  • OLG Düsseldorf, 12.01.1981 - 1 U 152/79

    Gefährdungshaftung; Mitverschulden; Gesetzlicher Vertreter; Haftungseinheit;

    Auszug aus OLG Hamm, 15.12.1997 - 6 U 66/96
    Das versicherte Kind konnte daher nicht in einer Zurechnungseinheit mit seinem Vater stehen (vgl. BGH VersR 88, 632; 74, 34; OLG Düsseldorf VersR 82, 300).
  • OLG Hamm, 04.04.2014 - 9 U 145/13

    Haftung der Eltern für Verletzungen von Kindern beim Anzünden eines Grills

    Insoweit verweist die Klägerin auf die Entscheidung des 6. Zivilsenats des OLG Hamm (NJW-RR 1998, 1181), wonach die schweren Schäden, die bei der Verwendung von Spiritus zum Grillanzünden entstehen können, allgemein bekannt seien und ferner auf zahlreiche öffentliche Warnungen vor dem Einsatz.

    Insoweit unterscheidet sich der ihr vorzuwerfende Sorgfaltsverstoß vom Sachverhalt, den das OLG Hamm (Urteil vom 15.12.1997 - 6 U 66/96, NJW-RR 1998, 1181) im Jahr 1997 entschieden hat.

  • OLG Hamm, 01.10.1998 - 6 U 92/98

    Aufsichtspflichtverletzung der Eltern, Mitverschulden der Eltern des geschädigten

    Die Zurechnung eines eventuellen Mitverschuldens der Mutter gemäß §§ 254, 278 BGB scheitert daran, daß im Augenblick des Unfalls kein Schuldverhältnis oder ein ähnliches Sonderrechtsverhältnis zur Beklagten bestand, was Voraussetzung für eine Zurechnung wäre (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282).

    Gesichtspunkte der Haftungseinheit können deswegen nicht zu einer Zurechnung führen, weil der nicht deliktsfähige Kläger den Unfall nicht zurechenbar mitverursacht hat und deswegen nicht in einer Zurechnungseinheit mit seiner Mutter stehen kann (vgl. BGH VersR 1988, 632; Senat r + s 1998, 282; OLG Düsseldorf VersR 1982, 300).

    Der Gesichtspunkt des gestörten Innenausgleichs unter Gesamtschuldnern, der hier im Hinblick auf ein Mitverschulden der Mutter des Klägers wegen der Haftungsprivilegierung gemäß § 1664 I BGB in Betracht zu ziehen ist (vgl. dazu BGH VersR 1988, 632; Senat VersR 1993, 493; Senat r + s 1998, 282), führt ebenfalls nicht zu einer Anspruchskürzung, weil der Mutter des Klägers jedenfalls kein weitergehender Schuldvorwurf zu machen ist als ihrer Schwester, der Beklagten, der nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.

  • LG Münster, 08.12.2011 - 8 O 315/10

    Schadensersatzanspruch als Folge eines Grillunfalls aus übergegangenem Recht

    Angesichts der vorangegangenen Anzündversuche war ihm dabei zusätzlich bewusst oder hätte ihm jedenfalls bewusst sein müssen, dass sich unter der Kohle noch Glut befand (vgl. den ähnlich gelagerten Fall OLG Hamm NJW-RR 1998, 1181).
  • OLG Naumburg, 09.04.2008 - 6 U 148/07

    Voraussetzungen der Durchgriffshaftung des GmbH-Gesellschafters

    Die Beklagte schuldet der Klägerin daher entweder im Wege der Durchgriffshaftung vertraglich aus § 433 Abs. 2 BGB (in diesem Fall hat sie deliktsrechtlich keinen Schaden) oder aber jedenfalls deliktisch aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 StGB sowie § 826 BGB als Forderungsausfall (vgl. BGH, NJW-RR 1998, 1181, 1182) die durch das Versäumnisurteil des LG Magdeburg vom 07.07.2000 - 9 O 1066/00 - i.H.v. 47.592,27 DM (24.333,54 Euro) plus 10 % Zinsen seit dem 30.04.2000 tenorierte (vgl. Bl. 32 d.A. 564 Js 33439/01) Kaufpreisforderung.
  • LG Münster, 05.06.2013 - 12 O 442/12

    Inanspruchnahme des Schädigers aus übergegangenem Recht im Wege eines

    Damit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt auch grundlegend von demjenigen, der dem Urteil des OLG Hamm vom 15.12.1997 (NJW-RR 1998, S. 1181) zugrundelag.

    Diese eigenübliche Sorgfalt der Beklagten überschreitet auch - und insoweit anders als im Urteil des OLG Hamm vom 15.12.1997, NJW-RR 1998, S. 1181 - nicht die Schwelle zur groben Fahrlässigkeit.

  • OLG Koblenz, 11.01.2000 - 1 U 1452/97

    Gerichtliche Zuständigkeit für Ansprüche wegen Schädigung durch

    Fahrlässig handelte der Zivildienstleistende auch, weil er mit dem ihm unbekannten zähflüssigen Grillanzünder hantiert hat, ohne den ihm anvertrauten 7-jährigen Kläger aus dem Gefahrenbereich des Grills zu entfernen (vg1. OLG Hamm, VersR 1998, 1296).
  • OLG Hamm, 29.10.2007 - 6 U 34/07

    Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden; Schmerzensgeld für die

    Ein etwaiges Aufsichtsverschulden des Vaters muss der Kläger sich nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht zurechnen lassen (vgl. BGH, VersR 1988, 632; Senat, NJW-RR 1998, 1181).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht