Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Schöneberg, 29.09.1997

Rechtsprechung
   KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96   

Zitiervorschläge
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KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96 (https://dejure.org/1997,3186)
KG, Entscheidung vom 25.04.1997 - 24 W 8686/96 (https://dejure.org/1997,3186)
KG, Entscheidung vom 25. April 1997 - 24 W 8686/96 (https://dejure.org/1997,3186)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechtes; Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Anfechtungsverfahren; Verwirkung des Anfechtungsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 242; WEG § 23 Abs. 4 S. 2
    Verwirkung des Anfechtungsrechts in Wohnungseigentumssachen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 370
  • FGPrax 1997, 174
  • ZMR 1997, 484
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96
    Allerdings folgt der Senat der Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 10, 264, 269; …
  • OLG Köln, 27.01.1995 - 16 Wx 170/94

    Folgen unterbliebener Vorschußzahlung im WEG -Verfahren - Wohnungseigentum,

    Auszug aus KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96
    2 Z 1/71">BayObLGZ 1971, 289, 292; OLG Köln WuM 1995, 345; WuM 1996, 304 und 446; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl., § 48 Rn. 71; Palandt/Bassenge, BGB 55. Aufl., § 48 Rdn. 1), daß ein Antrag nicht wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses zurückzuweisen ist, sondern lediglich das Verfahren so lange ruht, wie der Vorschuß nicht gezahlt ist (vgl. Senat ZMR 1989, 204 bei Fußnote 77).
  • OLG Köln, 02.02.1996 - 16 Wx 166/95

    Folgen der Nichteinzahlung des gerichtlich geforderten Kostenvorschusses

    Auszug aus KG, 25.04.1997 - 24 W 8686/96
    2 Z 1/71">BayObLGZ 1971, 289, 292; OLG Köln WuM 1995, 345; WuM 1996, 304 und 446; Bärmann/Pick/Merle, WEG 7. Aufl., § 48 Rn. 71; Palandt/Bassenge, BGB 55. Aufl., § 48 Rdn. 1), daß ein Antrag nicht wegen Nichtzahlung des Kostenvorschusses zurückzuweisen ist, sondern lediglich das Verfahren so lange ruht, wie der Vorschuß nicht gezahlt ist (vgl. Senat ZMR 1989, 204 bei Fußnote 77).
  • OLG Zweibrücken, 07.07.2003 - 3 W 81/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Wahrung der Beschlussanfechtungsfrist durch demnächst

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung sind Anfechtungsanträge mit dieser Begründung bzw. wegen Rechtsmissbrauchs zurückgewiesen worden, wenn der jeweilige Antragsteller das Verfahren "über viele Jahre hinweg" nicht weiterbetrieben hat (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 588: 6 Jahre; KG NJW-RR 1998, 370 = ZMR 1997, 484: ca. 5 Jahre; OLG Frankfurt OLGR 1999, 261: etwa 3 Jahre; OLG Düsseldorf ZMR 2001, 377: 4 Jahre).

    Soweit in Einzelfällen auf Verwirkung des Anfechtungsrechtes bereits nach über einem Jahr (OLG Köln ZMR 1998, 110) bzw. bei einer Gesamtverzögerung des Verfahrens von 2 Jahren (OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 214) erkannt wurde, ist darauf hinzuweisen, dass bei der Annahme der Verwirkung des Anfechtungsrechtes Zurückhaltung geboten ist, damit nicht auf diesem Wege Befristungen eingeführt werden, die das Gesetz nicht vorsieht (vgl. KG NJW-RR 1998, 370, 371 m. w. N.; Gottschalg, NZM 2000, 273, 274).

    Wegen der weitreichenden Folgen einer Antragsabweisung wäre ein solcher Hinweis indes unverzichtbar gewesen (Senat, ZMR 2003, 451, 453: KG NJW-RR 1998, 370, 371: BayObLG NJW-RR 2001, 1233, 1235 = BayObLGZ 2000, 340 ff; vgl. auch BayObLGZ 1971, 289, 293: von Rechenberg/Riecke, MDR 1997, 518, 519).

  • KG, 24.05.2004 - 24 W 83/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts;

    Mit Beschluss vom 16. Mai 2001 hat das Amtsgericht die Anfechtungsanträge mit der Begründung zurückgewiesen, das Anfechtungsrecht sei durch die Nichtbetreibung des Verfahrens nachträglich verwirkt worden, weil zwar fristgerecht Anfechtungsanträge eingereicht, aber das gerichtliche Verfahren über Jahre nicht betrieben worden sei, es vielmehr auf Dauer in der Schwebe gehalten werden sollte (unter Hinweis u.a. auf KG, NJW-RR 1998, 370 = WE 1998, 29).

    In dem vom Senat entschiedenen Fall (KG, Beschluss vom 25. April 1997, 24 W 8686/96, NJW-RR 1998, 370 = ZMR 1997, 484) hat ein Wohnungseigentümer zwar fristgerecht Anfechtungsanträge gegen Eigentümerbeschlüsse bei Gericht eingereicht, das Verfahren danach jedoch über viele Jahre hinweg nicht weiter betrieben, sondern es ersichtlich auf Dauer in der Schwebe halten wollen.

  • BayObLG, 06.12.2000 - 2Z BR 103/00

    Beschlußanfechtungsverfahren

    Wird der eingeforderte Kostenvorschuß nicht gezahlt, rechtfertigt dies grundsätzlich nicht die Zurückweisung des Antrags; vielmehr führt es nur zum Ruhen des Verfahrens (BayObLGZ 1971, 289/292; KG NJW-RR 1998, 370 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 588; Staudinger/Wenzel § 48 WEG Rn. 7; Bärmann/Pick/Merle WEG 8. Aufl. § 48 Rn. 74; Niedenführ/Schulze WEG 5. Aufl. vor §§ 43 ff. Rn. 128).
  • OLG Zweibrücken, 19.07.2002 - 3 W 131/02

    Wohnungseigentum: Verspätete Einzahlung eines Kostenvorschusses im

    Ansonsten entspricht es einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung, dass der Fortgang des Beschlussanfechtungsverfahrens grundsätzlich nicht von der Einzahlung eines Kostenvorschusses abhängig gemacht werden kann (vgl. BayObLG NJW-RR 2001, 1234, 1235 und BayObLGZ 1971, 289, 293; OLG Köln ZMR 2001, 661, 662 und WE 1995, 241; OLG Düsseldorf WE 1998, 308, 309 und 309, 310; KG NJW-RR 1998, 370, 371; Wenzel aaO § 48 Rdnr. 6).

    c) Soweit darüber hinaus bei Nichteinzahlung des geforderten Kostenvorschusses in Ausnahmefällen das, Anfechtungsrecht verwirkt sein soll (vgl. etwa KG NJW-RR 1998, 370, 371; BayObLG NJW-RR 2001, 1233,1235; Niedenführ/Schulze aaO Vor. §§ 43 ff. Rdnr. 130), liegt ein solcher Sachverhalt ersichtlich nicht vor.

  • KG, 13.10.2005 - 24 W 169/05

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsverfahren; Anforderung eines

    Hiergegen richtet sich die weitere Beschwerde des Bezirksrevisors unter Hinweis auf den Beschluss des Kammergerichts vom 25. April 1997 (- 24 W 8686/96 -, NJW-RR 1998, 370 = ZMR 1997, 484).

    Der Senat hält an seiner in dem Beschluss vom 25. April 1997 (- 24 W 8686/96 -, NJW-RR 1998, 370 = FGPrax 1997, 174 = WuM 1997, 458 = ZMR 1997, 484) geäußerten Rechtsauffassung nicht fest.

  • OLG Schleswig, 16.01.2003 - 2 W 139/02

    Rechtzeitige Beschlussanfechtung in Wohnungseigentumssachen

    Die Beteiligten zu 1. und 2. haben ihr Anfechtungsrecht auch nicht verwirkt (zur Verwirkung vgl. grundsätzlich KG NJW-RR 1998, 370; BayObLG, ZMR 2001, 294).
  • OLG Düsseldorf, 03.01.2001 - 3 Wx 376/00

    Verwirkung des Beschlußanfechtungsrechts bei Verzögerung des

    Demzufolge ist anerkannt und vom Senat auch schon wiederholt entschieden worden (DWE 98, 88; NZM 98, 162), dass trotz Wahrung der Anfechtungsfrist des § 23 Abs. 4 Satz 2 WEG - diese Monatsfrist wird bereits durch Einreichung des Beschlussanfechtungsantrages beim Wohnungseigentumsgericht gewahrt - die Beschlussanfechtung rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn beispielsweise das Verfahren längere Zeit insoweit nicht vom Antragsteller gefördert wurde, als er den angeforderten Kostenvorschuss nicht gezahlt und damit die Zustellung verhindert hat (vgl. auch KG ZMR 97, 484; OLG Köln, ZMR 98, 110; Niedenführ/Schulze, WEG, 9. Aufl., vor §§ 93 ff. Rdnr. 75).
  • KG, 24.03.2004 - 24 W 83/03

    Verwirkung des Beschlussanfechtungsrechts durch längerdauernde Verhandlungen über

    "Das Beschlussanfechtungsrecht des § 23 Abs. 4 WEG ist nicht verwirkt, wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verwalter von dem Anfechtungsverfahren umgehend nach Anhängigkeit Kenntnis erlangt und die Beteiligten eine lange Zeit über eine gütliche Beilegung des Streits verhandeln, auch wenn der anfechtende Wohnungseigentümer zunächst weder eine Anfechtungsbegründung einreicht noch den erforderten Kostenvorschuss einzahlt (Ergänzung zu KG - 24 W 8686/96 - 24.04.1997 -, NJW-RR 1998, 370 ).«.
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Rechtsprechung
   AG Berlin-Schöneberg, 29.09.1997 - 10 C 55/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,9171
AG Berlin-Schöneberg, 29.09.1997 - 10 C 55/97 (https://dejure.org/1997,9171)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 29.09.1997 - 10 C 55/97 (https://dejure.org/1997,9171)
AG Berlin-Schöneberg, Entscheidung vom 29. September 1997 - 10 C 55/97 (https://dejure.org/1997,9171)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fristlose Kündigung der Ferienwohnung wegen Sprehen-Knaller

  • Wolters Kluwer

    Konkludente Kündigung eines Mietvertrags über eine Ferienwohnung; Der Vorenthaltung der Mietsache gleichkommender Sachmangel bei Einsatz von Schussgeräten zur Vögelvertreibung in von einer gemieteten Ferienwohnung benachbarten Obstgärten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Dauerbeschuß von benachbarten Obstgärten

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 370
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