Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 24.11.1997

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2791
OLG Frankfurt, 06.02.1998 - 20 W 51/95 (https://dejure.org/1998,2791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.02.1998 - 20 W 51/95 (https://dejure.org/1998,2791)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Februar 1998 - 20 W 51/95 (https://dejure.org/1998,2791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entlassung eines Testamentsvollstreckers wegen Gewährung von Darlehen aus der Lebensversicherung des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 795
  • FamRZ 1998, 926
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • OLG Saarbrücken, 06.08.2018 - 5 W 2/18

    Entlassung des Testamentsvollstreckers bei grober Pflichtverletzung

    Schließlich kann auch ein erheblicher Interessengegensatz zwischen Testamentsvollstrecker und (einzelnen) Erben ein wichtiger Grund zur Entlassung sein (BayObLG, Beschl. v. 08.06.2001 - 1Z BR 74/00 - BeckRS 2001, 30185322), ebenso ein auf Tatsachen beruhendes Misstrauen der Erben gegen die Amtsführung des Testamentsvollstreckers, wenn dieser dazu, sei es auch ohne Verschulden, Anlass gegeben hat (BayObLG, FamRZ 1996, 186; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 926).

    Die Anforderungen können etwa dann erfüllt sein, wenn der Testamentsvollstrecker durch sein Verhalten den Eindruck hervorruft, er setze sich grundlos über die Interessen und Vorstellungen der Erben hinweg (vgl. Senat, Beschl. v. 30.10.2017 - 5 W 31/17; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 926), oder wenn ein Missbrauch des vom Erblasser in den Testamentsvollstrecker gesetzten Vertrauens durch schwere Verfehlungen im Raum steht, welche die Fortsetzung der Zusammenarbeit für die Beteiligten unzumutbar machen.

    Ein entsprechender Verdacht braucht sich zwar nicht erhärtet zu haben, darf aber auch nicht widerlegt sein (BayObLG, FamRZ 1996, 186; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 926; Werner, ZEV 2010, 126).

  • OLG Naumburg, 15.04.2002 - 14 WF 227/01

    Zur Frage der sachlichen Gerichtszuständigkeit im Rahmen des § 1909 BGB; kein

    Der Anspruch auf die Leistung der Versicherungssumme entsteht hierbei nach Eintritt des Versicherungs-(=Todes-)falls ohne Durchgang durch das Vermögen des Versicherungsnehmers unmittelbar und originär in der Person des Bezugsberechtigten, fällt also bei einer Versicherung auf den Todesfall nicht in den Nachlass des Erblassers (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1998, S. 795; Palandt/Heinrichs, a.a.O., Einf v § 328, Rdnr. 6).
  • OLG Frankfurt, 30.07.2003 - 20 W 105/03

    Berufsbetreuervergütung: Regress der Staatskasse gegen die Witwe des Betreuten

    Dies gilt auch dann, wenn Dritte als Bezugsberechtigte aus einer Lebensversicherung als Vertrag zugunsten Dritter aus Anlass des Todes des Betreuten einen Anspruch auf Auszahlung der Versicherungssumme erlangen, die dann nicht in den Nachlass fällt (vgl. BGHZ 32, 47 und 130, 381; OLG Düsseldorf FamRZ 1998, 121; OLG Frankfurt am Main NJW-RR 1998, 795; Palandt/Heinrichs/ Edenhofer, a.a.O., § 330 Rn. 2 und § 1922 Rn. 47).
  • FG Thüringen, 27.09.2000 - IV 1485/98

    Berufsbetreuer i.S.d. §§ 1896 ff. BGB übt eine sonstige selbstständige Tätigkeit

    Insbesondere hat der Testamentsvollstrecker im Konfliktfall seine eigenen Interessen gegenüber den fremden die er wahrzunehmen hat, zurückzustellen (Oberlandesgericht Frankfurt/Main, Beschluss v. 6. Februar 1998 - 20 W 51/95, NJW-Report Zivilrecht. 1998, 795).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.11.1997 - 11 UF 991/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3933
OLG Koblenz, 24.11.1997 - 11 UF 991/97 (https://dejure.org/1997,3933)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.11.1997 - 11 UF 991/97 (https://dejure.org/1997,3933)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. November 1997 - 11 UF 991/97 (https://dejure.org/1997,3933)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Verweisung eines Unterhaltsberechtigten auf eine vorrangige Inanspruchnahme eines im Iran lebenden Vaters

  • rechtsportal.de

    Kindesunterhalt nach iranischem Recht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 795
  • FamRZ 1998, 859
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.01.1986 - IVb ZR 75/84

    Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs eines iranischen Kindes gegen seinen

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.11.1997 - 11 UF 991/97
    Zutreffend ist das Amtsgericht davon ausgegangen, dass die vom Kläger aus übergegangenem Recht gemäß 5 7 UVG geltend gemachten Unterhaltsansprüche des Kindes A. M. sich nach iranischem Recht richten, weil sowohl das Kind als auch seine Eltern iranische Staatsangehörige sind (vgl. BGH, FamRZ 1986, 345 ff.), und dass die Beklagte nach Art. 1199 des 9. Buches der iranischen Verfassung nur nach dem Vater nachrangig zur Unterhaltsgewährung herangezogen werden kann.
  • OLG Celle, 15.08.2011 - 10 WF 73/11

    Maßgebliches Recht für die Scheidung iranischer Eheleute bei Wechsel der

    ZPO [Gesetzblatt Nr. 16070 vom 11.2.1379 (20. Mai 2000)] nicht mehr anwendbar ist (vgl. OLG München, Urteil vom 19. September 1988 - 2 UF 1696/86 - IPrax 1989, 238. OLG Koblenz, Beschluß vom 24. November 1997 - 11 UF 991/97 - NJW-RR 1998, 795.
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