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   BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97   

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BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97 (https://dejure.org/1999,2917)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97 (https://dejure.org/1999,2917)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 2486/97 (https://dejure.org/1999,2917)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Neue Beweisanträge - Zurückweisung - Berufungsinstanz - Verkauf eines Grundstücks - Ungerechtfertigte Bereicherung - Rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1079
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 69, 145 [148 ff.]; 75, 302 [312 ff.]; 81, 264 [269 ff.]).

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach entschieden hat, ist eine Präklusion insbesondere dann nicht mit dem Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs zu vereinbaren, wenn eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht die Verzögerung mitverursacht hatte (BVerfGE 81, 264 [273] m. w. N.).

    Dabei stellt es keine nennenswerte Verzögerung des Verfahrens dar, wenn vier oder sogar sechs Zeugen zu vernehmen sind (vgl. BGH, VersR 1991, 1172 [1174] m. w. N.; BVerfGE 81, 264 [271]).

    Der in der Sphäre des Staates liegende Grund für die zögerliche Behandlung des Verfahrens darf aber nicht über den Begriff der Zumutbarkeit auf die in erster Instanz säumige Partei abgewälzt werden (BVerfGE 81, 264 [272]).

    Unter solchen Umständen ist aber eine Sanktion, die sich als Versagung rechtlichen Gehörs auswirkt, mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht zu vereinbaren (vgl. BVerfGE 81, 264 [273 f.]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 69, 145 [148 ff.]; 75, 302 [312 ff.]; 81, 264 [269 ff.]).

    Erhebliche Beweisanträge muß das Gericht berücksichtigen (BVerfGE 69, 145 [148] m. w. N.).

    Zwar hindert Art. 103 Abs. 1 GG den Gesetzgeber nicht, durch Präklusionsvorschriften auf eine Prozeßbeschleunigung hinzuwirken, sofern die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich zu allen für sie wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat (BVerfGE 69, 145 [149] m. w. N.).

    Diese das rechtliche Gehör beschränkenden Vorschriften haben jedoch wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Partei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter (BVerfGE 69, 126 [136]; 69, 145 [149]; stRspr).

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145 [149]).

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. insbesondere BVerfGE 69, 145 [148 ff.]; 75, 302 [312 ff.]; 81, 264 [269 ff.]).

    Die verfassungsgerichtliche Überprüfung muß über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehen (BVerfGE 75, 302 [312]).

  • BGH, 10.11.1988 - VII ZR 272/87

    Zurückweisung neuen Vorbringens wegen Mitverantwortung des Gerichtes des ersten

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
    § 528 Abs. 2 ZPO ist so zu verstehen, daß die Nichtzulassung der erstmals in zweiter Instanz vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel nur erfolgen darf, wenn beide Voraussetzungen der Vorschrift, also die Verzögerung des Rechtsstreits und die grobe Nachlässigkeit der Prozeßpartei, kumulativ vorliegen (vgl. BGH, NJW 1989, 717 [718] m. w. N.; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl., § 528 Rn. 18; Thomas/Putzo, ZPO, 21. Aufl., § 528 Rn. 20).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 99/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Zurückweisung von Vorbringen

    Auszug aus BVerfG, 22.02.1999 - 1 BvR 2486/97
    Diese das rechtliche Gehör beschränkenden Vorschriften haben jedoch wegen der einschneidenden Folgen, die sie für die säumige Partei nach sich ziehen, strengen Ausnahmecharakter (BVerfGE 69, 126 [136]; 69, 145 [149]; stRspr).
  • BGH, 14.07.2016 - V ZR 258/15

    Berufungszurückweisung durch Beschluss: Nichtberücksichtigung von neuem

    Eine solche verletzte zwar Art. 103 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, NJW-RR 1999, 1079).
  • BGH, 25.10.2001 - IX ZR 19/99

    Pflichten des Rechtsanwalts nach Flucht in die Säumnis

    Dabei obliegt es dem Gericht, im Rahmen einer umfassenden Terminsvorbereitung alles Zumutbare zu unternehmen, um die Folgen der Fristversäumung auszugleichen (st. Rspr., BGH aaO; BGH, Urt. v. 22. Oktober 1998 - VII ZR 82/97, NJW 1999, 585; vgl. auch BVerfG, NJW 1990, 2373 f.; NJW-RR 1995, 377 f.; NJW-RR 1999, 1079).
  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    Die Nichtberücksichtigung neuer Angriffs- und Verteidigungsmittel nach diesen Bestimmungen setzt voraus, dass eine Verzögerung des Berufungsverfahrens bei Zulassung des Vorbringens und kumulativ grobe Nachlässigkeit im vorangegangenen Rechtszug vorliegt (vgl. BAG 18. Februar 2003 - 1 ABR 17/02 - zu B I 3 b der Gründe, BAGE 105, 19; vgl. zu dem mit § 67 Abs. 3 ArbGG inhaltsgleichen § 528 Abs. 2 ZPO aF: BVerfG 22. Februar 1999 - 1 BvR 2486/97 - zu II 1 b der Gründe; BGH 8. März 1991 - V ZR 339/89 - zu II 2 a der Gründe) .
  • BGH, 17.06.2009 - XII ZB 75/07

    Stellung des potenziell biologischen Vaters i.R.e. Beitritts zur beklagten Partei

    Denn eine Präklusion ist jedenfalls dann nicht mit dem Anspruch auf die Gewährung rechtlichen Gehörs zu vereinbaren, wenn richterliches Fehlverhalten, namentlich eine unzulängliche Verfahrensleitung oder eine Verletzung der gerichtlichen Fürsorgepflicht, die Verzögerung mitverursacht hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHZ 75, 138, 142 f. ; BVerfG NJW-RR 1999, 1079; BVerfGE 81, 264, 273 f. = NJW 1990, 2373, 2374) .
  • LAG Niedersachsen, 04.06.2004 - 10 Sa 198/04

    Wirksamkeit einer außerordentlichen und einer vorsorglich ausgesprochenen

    Eine Zurückweisung nach diesen Vorschriften setzt voraus, dass das neue Vorbringen des Klägers kumulativ den Rechtsstreit verzögert und aus grober Nachlässigkeit unterblieben ist (vgl. BVerfG, 22.02.1999, 1 BvR 2486/97, NJW-RR 1999, S. 1079 ).
  • VerfG Brandenburg, 16.01.2015 - VfGBbg 37/14

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Offenkundig unrichtige Anwendung von

    Demzufolge ist das rechtliche Gehör jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 69, 145, 149; BVerfG NJW-RR 1999, 1079).
  • BGH, 18.07.2003 - V ZR 305/02

    Arglistiges Verschweigen von Mängeln beim Verkauft eines Hausgrundstücks;

    Unterbleiben zumutbare und damit prozeßrechtlich gebotene richterliche Maßnahmen, so stellt die Zurückweisung des verspäteten Vorbringens eine Versagung rechtlichen Gehörs dar, die nicht mehr mit rechtsstaatlichen Erfordernissen zu vereinbaren ist (BVerfGE 81, 264, 273; BVerfG, NJW-RR 1999, 1079; NJW 2000, 945).
  • BVerfG, 09.05.2003 - 1 BvR 2190/00

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisantrags in der

    Art. 103 Abs. 1 GG ist jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung der einfach-rechtlichen Präklusionsvorschrift durch das Fachgericht offenkundig unrichtig ist (vgl. BVerfGE 66, 260 [264]; 69, 145 [149]; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 22. Februar 1999 - 1 BvR 2486/97, NJW-RR 1999, S. 1079).
  • BGH, 11.01.2006 - IV ZR 299/04

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens in der Berufungsinstanz

    Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter von Präklusionsvorschriften im Zivilprozess ist Art. 103 Abs. 1 GG jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung einer einfach rechtlichen Präklusionsvorschrift im Einzelfall offenkundig unrichtig ist (BVerfGE 66, 260, 264; 69, 145, 149; BVerfG NJW-RR 1999, 1079; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 9. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00; in Juris dokumentiert).
  • BGH, 20.04.2005 - IV ZR 208/04

    Rechtsfolgen einer Gehörsverletzung im Berufungsverfahren

    Im Hinblick auf den Ausnahmecharakter von Präklusionsvorschriften im Zivilprozess und die über eine bloße Willkürkontrolle hinausgehende verfassungsgerichtliche Kontrolle der Fachgerichte durch das Bundesverfassungsgericht bei der Auslegung und Anwendung solcher Vorschriften (vgl. dazu BVerfGE 67, 39, 41; 69, 126, 136; 69, 145, 149) ist Art. 103 Abs. 1 GG jedenfalls dann verletzt, wenn die Anwendung einer einfachrechtlichen Präklusionsvorschrift im Einzelfall offenkundig unrichtig ist (BVerfGE 66, 260, 264; 69, 145, 149; BVerfG NJW-RR 1999, 1079; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 9. Mai 2003 - 1 BvR 2190/00).
  • OLG Celle, 01.03.2005 - 16 U 12/05

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens bei nicht vollständigem Vortrag der

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Rechtsprechung
   BGH, 22.04.1999 - IX ZR 292/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,5516
BGH, 22.04.1999 - IX ZR 292/98 (https://dejure.org/1999,5516)
BGH, Entscheidung vom 22.04.1999 - IX ZR 292/98 (https://dejure.org/1999,5516)
BGH, Entscheidung vom 22. April 1999 - IX ZR 292/98 (https://dejure.org/1999,5516)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Wertes einer Urteilsbeschwer einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung - Berechnung des Streitwertes - Geltendmachung von Vollstreckungskosten

  • Judicialis

    ZPO § 554 a Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 554 a Abs. 2; ; ZPO § 546 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 6; ; ZPO § 9; ; ZPO § 788 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 788 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 546 Abs. 1 S. 1
    Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1079
  • NJW-RR 1999, 1080
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 10.11.1982 - VIII ZR 293/81

    Maßgeblichkeit der Forderung des Anfechtenden einschließlich Zinsen und Kosten

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - IX ZR 292/98
    Der Wert einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in eine Sache bemißt sich gemäß § 6 ZPO nach der Höhe der zu vollstreckenden Forderung einschließlich Zinsen und Kosten oder nach dem Wert des Vollstreckungsobjekts, falls dieser geringer ist (BGH, Beschl. v. 10. Februar 1982 - VIII ZR 339/81, WM 1982, 435; v. 10. November 1982 - VIII ZR 293/81, WM 1982, 1443; v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 81/94, BGHR ZPO § 6 - Anfechtungsanspruch 1).
  • BGH, 27.10.1994 - IX ZR 81/94

    Beschwer: Anfechtung

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - IX ZR 292/98
    Der Wert einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in eine Sache bemißt sich gemäß § 6 ZPO nach der Höhe der zu vollstreckenden Forderung einschließlich Zinsen und Kosten oder nach dem Wert des Vollstreckungsobjekts, falls dieser geringer ist (BGH, Beschl. v. 10. Februar 1982 - VIII ZR 339/81, WM 1982, 435; v. 10. November 1982 - VIII ZR 293/81, WM 1982, 1443; v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 81/94, BGHR ZPO § 6 - Anfechtungsanspruch 1).
  • BGH, 06.05.1960 - V ZR 148/59

    Streitwertmäßige selbständige Berücksichtigung der nach Klageerhebung fällig

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - IX ZR 292/98
    Hinzuzurechnen sind schließlich zwischen dem 1. Februar und dem 28. Dezember 1995 aufgelaufene und am Schluß der mündlichen Verhandlung zweiter Instanz noch bestehende Rückstände (BGH, Beschl. v. 6. Mai 1960 - V ZR 148/59, NJW 1960, 1459, 1460; Zöller/Herget, § 9 ZPO Rdnr. 5).
  • BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 339/81

    Anwendung von § 6 der Zivilprozessordnung (ZPO) bei einer Anfechtung außerhalb

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - IX ZR 292/98
    Der Wert einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in eine Sache bemißt sich gemäß § 6 ZPO nach der Höhe der zu vollstreckenden Forderung einschließlich Zinsen und Kosten oder nach dem Wert des Vollstreckungsobjekts, falls dieser geringer ist (BGH, Beschl. v. 10. Februar 1982 - VIII ZR 339/81, WM 1982, 435; v. 10. November 1982 - VIII ZR 293/81, WM 1982, 1443; v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 81/94, BGHR ZPO § 6 - Anfechtungsanspruch 1).
  • BGH, 10.09.1982 - VIII ZR 293/81

    Streitwert: Anfechtung

    Auszug aus BGH, 22.04.1999 - IX ZR 292/98
    Der Wert einer Klage auf Duldung der Zwangsvollstreckung in eine Sache bemißt sich gemäß § 6 ZPO nach der Höhe der zu vollstreckenden Forderung einschließlich Zinsen und Kosten oder nach dem Wert des Vollstreckungsobjekts, falls dieser geringer ist (BGH, Beschl. v. 10. Februar 1982 - VIII ZR 339/81, WM 1982, 435; v. 10. November 1982 - VIII ZR 293/81, WM 1982, 1443; v. 27. Oktober 1994 - IX ZR 81/94, BGHR ZPO § 6 - Anfechtungsanspruch 1).
  • OLG Hamm, 31.03.2011 - 28 U 63/10

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Einlegung der Beschwerde gegen eine überhöhte

    Der Streitwert richtet sich somit nach dem Nennbetrag der Forderung wegen der vollstreckt werden soll (BGH, Beschluss vom 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080; Schneider/Herget, aaO, Rn. 1220; Zöller/Herget, aaO, § 3 Rn. 16 Stichwort: Duldung, § 6 Rn. 8; MünchKomm-ZPO/Wöstmann, aaO, § 6 Rn. 17).
  • BGH, 13.09.2018 - IX ZR 275/17

    Festsetzung des Streitwerts i.R.d. Löschung der Zwangssicherungshypothek durch

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestimmt sich der Gegenstandswert einer Anfechtungsklage grundsätzlich nach dem Betrag der Forderungen, derentwegen angefochten wird; ist der Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll, geringer, ist dieser Wert entsprechend § 6 ZPO maßgebend (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1994 - IX ZR 81/94, BGHR ZPO § 6 Anfechtungsanspruch 1; vom 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080; vom 28. Februar 2008 - IX ZR 126/06, JurBüro 2008, 268 Rn. 1).
  • BGH, 23.03.2009 - IX ZR 55/06

    Bemessung des Streitwerts bei einer insolvenzrechtlichen Anfechtungsklage

    Der Gegenstandswert einer Anfechtungsklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Betrag der Forderungen, derentwegen angefochten wird, und entsprechend § 6 ZPO nach dem Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll, falls dieser geringer ist (BGH, Beschl. v. 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080; v. 28. Februar 2008 - IX ZR 126/06, JurBüro 2008, 368 Rn. 1; Musielak/Heinrich, ZPO 6. Aufl. § 3 Rn. 23 Stichwort "Anfechtungsklagen").
  • BGH, 28.02.2008 - IX ZR 126/06

    Streitwert einer Anfechtungsklage

    Der Gegenstandswert einer Anfechtungsklage bemisst sich grundsätzlich nach dem Betrag der Forderungen, derentwegen angefochten wird, und entsprechend § 6 ZPO nach dem Wert der Gegenstände, in die vollstreckt werden soll, falls dieser geringer ist (BGH, Beschl. v. 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080; Musielak/Heinrich, ZPO 5. Aufl. § 3 Rn. 23 Stichwort "Anfechtungsklagen").
  • BGH, 13.08.2015 - III ZR 142/14

    Festsetzung des Werts der Beschwer und des Streitwerts für das Verfahren über die

    Der Wert der Schmerzendgeldrente richtet sich nach § 9 Satz 1 ZPO, so dass - ausgehend vom Zeitpunkt der Klageeinreichung (20. Mai 2011) - der dreieinhalbfache Jahresbetrag (4.200 EUR) zugrunde zu legen ist (BGH, Beschluss vom 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080).
  • BGH, 05.04.2001 - IX ZR 27/01

    Bemessung der Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen

    Auf titulierte Versorgungsrenten und Unterhaltsansprüche, die der hier in Rede stehenden Leibrente ähneln, hat der Bundesgerichtshof schon mehrfach § 9 Satz 1 ZPO n.F. angewendet, ohne verfassungsrechtliche Bedenken anklingen zu lassen (vgl. Beschl. v. 20. Dezember 1994 - IV ZR 259/93, BGHR ZPO § 9 - Rechtsmittelstreitwert 1; v. 2. Oktober 1996 - IV ZR 53/96, BGHR ZPO § 9 - Rentenrückstand 1; Urt. v. 8. Januar 1997 - XII ZR 307/95, BGHR ZPO § 9 - Rechtsmittelstreitwert 2; Beschl. v. 22. April 1999 - IX ZR 292/98, NJW-RR 1999, 1080).
  • LG Berlin, 08.07.2014 - 83 S 59/13

    Überbau - Klage wegen Duldung

    Dabei war das Interesse der Beklagten an der Abwehr des geltend gemachten Duldungsanspruches, ausgehend von der mit der Vornahme der Handlung verbundenen wirtschaftlichen Einbußen zu Grunde zu legen (Vgl. BGH, Urteil vom 22.04.1999, IX ZR 292/98, juris.).
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