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   BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97   

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https://dejure.org/1999,966
BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97 (https://dejure.org/1999,966)
BGH, Entscheidung vom 14.04.1999 - IV ZR 289/97 (https://dejure.org/1999,966)
BGH, Entscheidung vom 14. April 1999 - IV ZR 289/97 (https://dejure.org/1999,966)
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Generalisierende Tendomyopathie

§ 288 ZPO, § 532 ZPO <Fassung bis 31.12.01> 535 ZPO <Fassung seit 1.1.02>), Geständnis durch Akzeptieren eines Sachverständigengutachtens, § 290 ZPO, "Irrtum"

Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auf Beschwerdenschilderung des Patienten gestützte ärztliche Diagnose einer Krankheit - Bindungswirkung eines schriftsätzlichen Geständnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Nachweis einer Erkrankung - Berechtigung zum Wiederruf eines Geständnisses - Wirkung eines im ersten Rechtszug abgelegten gerichtlichen Geständnisses in der Berufungsinstanz

  • Judicialis

    ZPO § 561 Abs. 2; ; ZPO § 288 Abs. 1; ; ZPO § 137 Abs. 3 Satz 1; ; ZPO § 290; ; ZPO § 532

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 1; ZPO § 288 Abs. 1; ZPO § 290; ZPO § 532; ZPO § 137 Abs. 3 S. 1
    Auf Beschwerdenschilderung des Patienten gestützte ärztliche Diagnose einer Krankheit (hier: GTM)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 288, § 290, § 137 Abs. 3 S. 1
    Wirksamkeit und Widerruf eines Geständnisses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1113
  • VersR 1999, 838
 
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Wird zitiert von ... (50)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 231/90

    Formularmäßige Vereinbarung eines endgültigen und gleichzeitigen Ausschlusses von

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97
    Die Auslegung und rechtliche Würdigung prozessualer Willenserklärungen der Parteien unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung des Revisionsgerichts (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 4, 328, 334 und Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 231/90 - NJW 1991, 2630 unter II. 3.).
  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BGH, 14.04.1999 - IV ZR 289/97
    Die Auslegung und rechtliche Würdigung prozessualer Willenserklärungen der Parteien unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung des Revisionsgerichts (st. Rspr. des BGH; vgl. BGHZ 4, 328, 334 und Urteil vom 26. Juni 1991 - VIII ZR 231/90 - NJW 1991, 2630 unter II. 3.).
  • BGH, 19.01.2012 - IX ZR 2/11

    Insolvenzanfechtung: Umsatzsteuerzahlung bei umsatzsteuerlicher Organschaft;

    Durch die in der nachfolgenden Antragstellung liegende stillschweigende Bezugnahme wurde die Geständniswirkung des § 288 ZPO verwirklicht (BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 289/97, NJW-RR 1999, 1113; vom 18. Juni 2007 - II ZR 89/06, NJW-RR 2007, 1563 Rn. 16).
  • BGH, 30.04.2015 - IX ZR 1/13

    Insolvenzanfechtung: Übersehene Tatbestandsvoraussetzungen der Verjährung als

    Die Auslegung und rechtliche Würdigung prozessualer Willenserklärungen der Parteien unterliegt der uneingeschränkten Nachprüfung des Revisionsgerichts (BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 289/97, NJW-RR 1999, 1113).
  • OLG Saarbrücken, 23.10.2019 - 5 U 19/19

    Führt die Leistungsprüfung des Krankentagegeldversicherers trotz verspäteter

    Dass der Kläger im streitbefangenen Zeitraum diese vertraglichen Voraussetzungen erfüllte und die Beklagte dementsprechend eintrittspflichtig war, hat diese, wie sie selbst in der Klageerwiderung einräumt, nach Durchführung ihrer Leistungsprüfung anerkannt (u.a. Bl. 49 GA); das darin zu sehende schriftsätzliche Geständnis (§ 288 ZPO) erlangte Wirksamkeit dadurch, dass die Beklagte in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht zur Sache verhandelt und hierbei stillschweigend auf ihre vorbereitenden Schriftsätze und damit auf das darin enthaltene Geständnis Bezug genommen hat (§ 137 Abs. 3 Satz 1 ZPO; vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - IV ZR 289/97, VersR 1999, 838).
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