Rechtsprechung
OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 199/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,4749) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 638 Abs. 1
Gewährleistung beim Einbau einer Alarmanlage in Büroräume: Verjährung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Alarmanlage: Bauwerksleistung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Gewährleistungsansprüche aus dem Einbau einer Alarmanlage in Büroräume; Verjährung; Konkludenter Verzicht auf etwa ebstehende Mängelansprüche
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann verjähren Gewährleistungsansprüche? (IBR 1999, 463)
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 3 O 42/98
- OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 199/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1212
- BauR 1999, 1058 (Ls.)
- BauR 2000, 732
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.06.1991 - VII ZR 305/90
Nachträglicher Einbau einer Alarmanlage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 199/98
Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß es sich bei der Installation der Alarmanlage um Arbeiten an einem Grundstück handelt, was bereits voraussetzt, daß die Alarmanlage eng und auf Dauer mit dem Gebäude verbunden wird (BGH NJW-RR 1991, 1367, 1368 f.; für eine sechsmonatige Verjährungsfrist bei einer Alarmanlage in einem Wohnhaus OLG Frankfurt NJW 1988, 2546 ; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 1994, 280). - OLG Hamm, 11.11.1975 - 21 U 42/75
Bauleistung: Einbau einer Einbruchalarmanlage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 199/98
Ob dagegen die Verjährungsfrist, wie es vom OLG Hamm (NJW 1976, 1269) für den Einbau in ein Kaufhaus angenommen worden ist, wegen Arbeiten "bei Bauwerken" (§ 638 Abs. 1 S. 1 BGB ) fünf Jahre betragen kann, läßt sich jedenfalls aufgrund des Vortrags der Klägerin im vorliegenden Fall nicht feststellen. - OLG Frankfurt, 11.05.1988 - 17 U 130/87
Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.1999 - 22 U 199/98
Das Landgericht ist davon ausgegangen, daß es sich bei der Installation der Alarmanlage um Arbeiten an einem Grundstück handelt, was bereits voraussetzt, daß die Alarmanlage eng und auf Dauer mit dem Gebäude verbunden wird (BGH NJW-RR 1991, 1367, 1368 f.; für eine sechsmonatige Verjährungsfrist bei einer Alarmanlage in einem Wohnhaus OLG Frankfurt NJW 1988, 2546 ; vgl. auch OLG Düsseldorf BauR 1994, 280).
- BFH, 28.10.1999 - III R 55/97
Investitionszulage für Alarmanlagen
Die zivilrechtliche Rechtsprechung ist zudem zu unterschiedlichen Regelungsbereichen ergangen (vgl. dazu BGH-Urteil vom 20. Juni 1991 VII ZR 305/90, NJW-RR 1991, 1367, zum Streitstand, allerdings ohne abschließende Entscheidung; Urteil des OLG Düsseldorf vom 19. März 1999 22 U 199/98, NJW-RR 1999, 1212, m.umf.N.).