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   OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 5 UF 162/98   

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OLG Düsseldorf, 26.06.1998 - 5 UF 162/98 (https://dejure.org/1998,16057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.1998 - 5 UF 162/98 (https://dejure.org/1998,16057)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 1998 - 5 UF 162/98 (https://dejure.org/1998,16057)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1234
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Koblenz, 25.04.2018 - 5 U 1161/17

    Keine Schlüsselrückgabe - Keine Räumung!

    Bereits diese Beispiele verdeutlichen, dass der Blick des Landgerichts auf die Hauptartikel der beiden Mieter zwar im Ansatz zutreffend erfolgt; das Landgericht vernachlässigt aber zu untersuchen, inwiefern eine Konkurrenzsituation aufgrund der jeweiligen Angebote der Mieter besteht (vgl. etwa für das Verhältnis einer bürgerlich-rustikalen Gaststätte zu einem Imbissverkauf: BGH, NJW-RR 1988, 717; für das Verhältnis einer Schank- und Speisewirtschaft mit jugoslawischer Küche zu einem Restaurant mit griechischen Spezialitäten: OLG Karlsruhe, NJW-RR 1999, 1234).
  • OLG Hamm, 22.05.2014 - 2 UF 6/14

    Ansprüche des unterhaltsberechtigten Ehegatten bei begrenztem Realsplitting

    Dabei ist das berechtigte Interesse des Ausgleichspflichtigen zu berücksichtigen, die Angaben der Antragstellerin zu überprüfen und danach die Forderung ganz oder teilweise - soweit sie begründet ist - zu erfüllen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.06.1998 - 5 UF 162/98, NJW-RR 1999, 1234; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.11.1999 - 2 WF 106/99, BeckRS 1999, 30083067).

    Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann die Erstattung der durch das begrenzte Realsplitting entstandenen Nachteile daher erst dann verlangen, wenn er den entsprechenden Steuerbescheid vorgelegt hat (OLG Düsseldorf, a.a.O., NJW-RR 1999, 1234; OLG Karlsruhe, a.a.O., BeckRS 1999, 30083067; Linderer, in: Heiß/Born, a.a.O., 43. Kap., Rn. 19; Büttner, in: Johannsen/Henrich, Familienrecht, 5. Aufl. 2010, § 1361 BGB, Rn. 149).

  • OLG Karlsruhe, 18.11.1999 - 2 WF 106/99

    Ehegattenunterhalt - Realsplitting - Ersatz der Nachteile

    Entsprechend dem Rechtsgedanken des § 93 ZPO, der es ausreichen läßt, daß die beklagte Partei die Forderung sofort anerkennt, ohne sie auch sofort zu erfüllen, sind die Kosten daher hier der Klägerin aufzuerlegen (so auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1999, 1234).
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