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   LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98   

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https://dejure.org/1999,2618
LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98 (https://dejure.org/1999,2618)
LG Ulm, Entscheidung vom 27.01.1999 - 1 S 244/98 (https://dejure.org/1999,2618)
LG Ulm, Entscheidung vom 27. Januar 1999 - 1 S 244/98 (https://dejure.org/1999,2618)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JurPC

    §§ 6 II, IV, 7 UDSV
    Mobiltelefonrechnung

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Darlegungs- und Beweislast bei Telefonrechnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast beim Anspruch auf Verbindungsentgelte bei fehlendem Nachweis der Einzelverbindungen; Auskunftspflicht bezüglich der Beweisnachteile der Datenlöschung beim Abschluss eines Vertrags über Telekommunikationsdienstleistungen; Beweislastumkehr beim ausdrücklichen ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Nachweis der Richtigkeit einer Telefonrechnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1511
  • MDR 1999, 472
  • MMR 1999, 495 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Celle, 28.08.1996 - 20 U 67/95
    Auszug aus LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98
    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit auf technischen Aufzeichnungen beruhender Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1997, 568; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).

    Dazu gibt es noch keine gesicherte Rechtsprechung (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1997, 568).

  • LG München I, 19.09.1995 - 32 S 409/95
    Auszug aus LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98
    Entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (vgl. LG München I, NJW-RR 1996, 893) können einem Telefonkunden Beweisnachteile entstehen, wenn er bei Abschluß eines Vertrags über Telekommunikationsdienstleistungen verlangt, daß seine Daten, die insbesondere auch Beginn und Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit betreffen (vgl. § 5 I Nr. 2 UDSV), gelöscht werden.
  • LG Aachen, 14.12.1994 - 11 O 284/94

    Telekom; Beweislast bei überhöhter Telefonrechnung

    Auszug aus LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98
    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit auf technischen Aufzeichnungen beruhender Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1997, 568; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • LG Weiden/Oberpfalz, 02.05.1995 - 2 S 1288/94

    Fehlerhaftigkeit einer Telefonrechnung bei ungewöhnlich hohen Telefonkosten;

    Auszug aus LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98
    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit auf technischen Aufzeichnungen beruhender Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1997, 568; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • LG Wuppertal, 07.02.1997 - 10 S 147/96
    Auszug aus LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98
    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit auf technischen Aufzeichnungen beruhender Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1997, 568; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • LG Essen, 16.02.1993 - 12 O 351/92
    Auszug aus LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98
    In der Rechtsprechung wird lediglich ein Anscheinsbeweis für die Richtigkeit auf technischen Aufzeichnungen beruhender Telefonrechnungen der Telekom für das normale Telefonnetz bejaht, sofern nicht im Einzelfall ein atypischer Geschehensablauf vorliegt (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1997, 568; LG Wuppertal, NJW-RR 1997, 701; LG Weiden, NJW-RR 1995, 1278; LG Essen, NJW 1994, 2365; LG Aachen, NJW 1995, 2364).
  • LG Berlin, 16.02.1996 - 5 O 68/95

    Nachweispflicht des Service-Providers über geführte Telefonate; kein

    Auszug aus LG Ulm, 27.01.1999 - 1 S 244/98
    Für einen Dienstanbieter im Rahmen der Mobilfunknetze gibt es nach der Rechtsprechung keinen Anscheinsbeweis dafür, daß dessen automatische Gebühreneinrichtung richtig arbeitet und damit die Gebührenforderungen richtig sind (vgl. LG Berlin, NJW-RR 1996, 895).
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2003 - 18 U 192/02

    Rechtliche Qualifizierung eines Webhosting-Vertrages als Werkvertrag

    Für einen Dienstanbieter im Rahmen der Mobilfunknetze gibt es nach der Rechtsprechung keinen Anscheinsbeweis dafür, daß dessen automatische Gebühreneinrichtung richtig arbeitet und damit die Gebührenforderungen zutreffend sind (vgl. LG Ulm, MDR 1999, 472; LG Berlin, NJW-RR 1996, 895).
  • OLG Köln, 18.06.1999 - 20 U 222/98

    Fälligkeit Telefonrechnung

    Dies gilt indes nur, wenn im Einzelfall keine atypischen Umstände vorliegen, die geeignet sind, Zweifel an der Richtigkeit der Aufzeichnungen zu begründen (OLG Celle OLGR Celle 1997, 35; LG Ulm MDR 1999, 472 m.w.N.).
  • LG Memmingen, 27.06.2001 - 1 S 297/01

    Beweislast bei Einzelverbindungsnachweis

    Es versteht sich unter den gegebenen Umständen von selbst, dass ein wirksames Verlangen der Löschung i. S. von § 6 Abs. 4 Nr. 2 TDSV daher nur vorliegt, wenn der Kunde eindeutig auf die Beweisnachteile hingewiesen worden ist, nämlich darauf, dass sich der Anbieter bei sofortiger Datenlöschung seiner generellen Darlegungs- und Beweislast zur Höhe des angefallenen Entgelts entledigt (vgl. LG Ulm, NJW-RR 1999, 1511; OLG Köln, VersR 2001, 724).
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