Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 03.02.1998

Rechtsprechung
   KG, 24.02.1998 - 1 W 364/98, 1 W 365/98   

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KG, 24.02.1998 - 1 W 364/98, 1 W 365/98 (https://dejure.org/1998,7543)
KG, Entscheidung vom 24.02.1998 - 1 W 364/98, 1 W 365/98 (https://dejure.org/1998,7543)
KG, Entscheidung vom 24. Februar 1998 - 1 W 364/98, 1 W 365/98 (https://dejure.org/1998,7543)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Abziehung und Konservierung von (tätowierten) Hautpartien des Erblassers und Übergabe des Leichnams an die Anatomie durch die rechtmäßigen Erben; Auslegung der letztwilligen Verfügung des Erblassers hinsichtlich der Frage der Erbeinsetzung; Zustehen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Erbeinsetzung einer mit dem Leichnam des Erblassers in bestimmter Weise verfahrenden unbestimmten Person

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 156
  • NJW-RR 1999, 157
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 27.11.1990 - BReg. 1a Z 76/88

    Anordnung der Einziehung eines Erbscheins; Bestimmung der Person des Bedachten;

    Auszug aus KG, 24.02.1998 - 1 W 364/98
    In diesem Fall überläßt der Erblasser die Bestimmung der Person des Erben demjenigen, der die in der letztwilligen Verfügung bezeichnete Aufgabe übernimmt (vgl. BayObLG FamRZ 1991, 610 (611); …
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

    Auszug aus KG, 24.02.1998 - 1 W 364/98
    Erforderlich ist daher, daß die letztwillige Verfügung so hinreichend genaue Angaben enthält, daß der Bedachte durch jede mit genügender Sachkunde ausgestattete Person bezeichnet werden kann, ohne daß ihr eigenes Ermessen dabei auch nur mitbestimmend ist (BGHZ 15, 199 (201 f); Palandt-Edenhofer, BGB, 58. Aufl., § 2065 Rn 4 mwN).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 58/91

    Letzter Wille zur Totenfürsorge

    Auszug aus KG, 24.02.1998 - 1 W 364/98
    Den Angehörigen kommt das Totensorgerecht erst dann zu, wenn der Verstorbene eine andere Bestimmung nicht vorgenommen hat (vgl. BGH NJW-RR 1992, 834), wobei nach dem gewohnheitsrechtlich geltenden und in den Bestattungsgesetzen niedergelegten Grundsatz der Angehörigkeitsnähe näher Berechtigte den entfernter Berechtigten vorgehen (vgl. Staudinger-Marotzke aaO, § 1922 Rn 119 f).
  • OLG Braunschweig, 23.10.2019 - 1 W 26/19

    Erbengemeinschaft; Miterbe; unbekannte Erben; Erbausschlagungserklärung;

    Bei klaren tatsächlichen Verhältnissen reicht es aus, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, wer Erbe geworden ist, um die Erben als bekannt im Sinne der §§ 1960, 1961 BGB anzusehen; die letzte Sicherheit ist nicht erforderlich (OLG Schleswig, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 3 Wx 27/14 -, juris, Rn. 22 m.w.N.; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. November 2009 - 2 WF 140/09 -, NJW-RR 2010, S. 793 [794]; OLG München, Beschluss vom 10. Oktober 2005 - 31 Wx 68/05 -, NJW-RR 2006, S. 80 [81] m.w.N.; KG, Beschluss vom 24. Februar 1998 - 1 W 364 u. 365/98 -, NJW-RR 1999, S. 157 [159]; Krätzschel , in: Firsching/Graf, Nachlassrecht, 11. Auflage 2019, § 41, Rn. 8; Weidlich , in: Palandt, 78. Auflage 2019, § 1960, Rn. 6; Leipold , in: MüKo, 7. Auflage 2017, § 1961, Rn. 5 i.V.m. § 1960 BGB, Rn. 18 m.w.N. auch zur vereinzelt gebliebenen a.A. in der Literatur).
  • OLG München, 10.10.2005 - 31 Wx 68/05

    Kein Verfahrensmangel bei Verstoß gegen Grundsatz der Nichtöffentlichkeit im

    Die Aufhebung der Nachlasspflegschaft ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein Rechtsstreit vor dem Zivilgericht über das Erbrecht anhängig ist (KG NJW-RR 1999, 157/159); das gilt erst recht, wenn nicht Feststellungsklage erhoben, sondern lediglich ein neuer Erbscheinsantrag gestellt wird.
  • OLG Frankfurt, 04.07.2013 - 20 W 297/12

    Beschwerderecht gegen Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    1 Z 51/83|OLG Köln; 09.01.1984; 2 Wx 43/83">Rpfleger 1984, 102; KG, NJW-RR 1999, 157 und NJW-FER 2000, 15; OLG Hamm, FamRZ 2008, 1636; Zimmermann, Die Nachlasspflegschaft, 2. Aufl. 2009, Rdnr. 76).
  • KG, 30.09.2021 - 19 W 127/21

    Voraussetzungen der Anordnung einer Nachlasspflegschaft

    Steht mit hoher Wahrscheinlichkeit fest, wer Erbe ist, kommt die Anordnung einer Nachlasspflegschaft nicht in Betracht, selbst wenn ein Erbschein bislang noch nicht erteilt worden ist (KG Berlin, Beschluss vom 24. Februar 1998, Az.: 1 W 364/98, juris Rn. 18).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.02.1998 - 14 Wx 16/97   

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https://dejure.org/1998,6493
OLG Köln, 03.02.1998 - 14 Wx 16/97 (https://dejure.org/1998,6493)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.02.1998 - 14 Wx 16/97 (https://dejure.org/1998,6493)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Februar 1998 - 14 Wx 16/97 (https://dejure.org/1998,6493)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 156
  • FamRZ 1998, 1450
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 160/03

    Anforderungen an eine formgerechte Unterzeichnung der Beschwerdeschrift

    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht zwar nicht entgegen, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt die erstgenannte Beschwerdeschrift nicht selbst verfasst hat (BayObLG WuM 1992, 86; OLG Köln NJW-RR 1999, 156).
  • KG, 22.05.2007 - 1 W 107/07

    Handelsregistersache: Beschwerdeberechtigung bei Ablehnung der Einleitung eines

    Denn einer Begründung durch den Verfahrensbevollmächtigten bedarf es bei der weiteren Beschwerde nicht (Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 29 Rn. 29; Keidel/Meyer-Holz, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 29 Rn. 32), so dass es auch nicht darauf ankommt, ob die eingereichte Begründung von dem Verfahrensbevollmächtigten selbst stammt (vgl. OLG Köln NJW-RR 1999, 156; BayObLG NJW 2004, 524; Jansen/Briesemeister, aaO, § 29 Rn. 8; Keidel/Meyer-Holz, aaO, § 29 Rn. 13).
  • BayObLG, 14.08.2003 - 3Z BR 170/03

    Formgerechte Unterzeichnung eines Beschwerdeschriftsatzes bei lediglicher

    Der Zulässigkeit des Rechtsmittels steht zwar nicht entgegen, dass der unterzeichnende Rechtsanwalt die erstgenannte Beschwerdeschrift nicht selbst verfasst hat (BayObLG WuM 1992, 86; OLG Köln NJW-RR 1999, 156).
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