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   OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 50/99   

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https://dejure.org/1999,7369
OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 50/99 (https://dejure.org/1999,7369)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.06.1999 - 2 U 50/99 (https://dejure.org/1999,7369)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juni 1999 - 2 U 50/99 (https://dejure.org/1999,7369)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einwand der Rechtskraft bei nachträglicher Geltendmachung unfallbedingter Verletzungsfolgen; Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft anhand des Streitgegenstands im Vorprozess; Ausnahmevoraussetzungen für die Durchbrechung der Rechtskraft; Schmerzensgeld für mögliche ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847; ZPO § 322
    Grenzen der Rechtskraftwirkung eines Schmerzensgeldurteils L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 847
    Einwand der Rechtskraft bei nachträglicher Geltendmachung unfallbedingter Verletzungsfolgen; Bestimmung des Umfangs der Rechtskraft anhand des Streitgegenstands im Vorprozess; Ausnahmevoraussetzungen für die Durchbrechung der Rechtskraft; Schmerzensgeld für mögliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1590
  • MDR 1999, 1508
  • VersR 2000, 1115 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.05.1988 - VI ZR 326/87

    Rechtskraft einer Entscheidung über ein uneingeschränktes Schmerzensgeld

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 50/99
    Die Vorhersehbarkeit ist dabei nach objektiven Gesichtspunkten, d.h. danach zu bestimmen, ob nach den Erfahrungen und Kenntnissen eines insoweit Sachkundigen mit dem Eintritt zu rechnen ist (BGH a.a.O. m. Verweis auf BGH NJW 1988, 2300 ).

    Für die objektive Vorhersehbarkeit eines Spätschadens genügt nicht bereits, daß die Möglichkeit seines Auftretens nicht ausgeschlossen werden konnte, maßgebend ist vielmehr, ob sich bereits im früheren Verfahren die jetzt zur Entscheidung anstehende Verletzungsfolge als derart naheliegend dargestellt hat, daß sie schon damals bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden konnte (BGH a.a.O. m. Hinweis auf BGH NJW 1980, 2754 und NJW 1988, 2300 ).

    Dem entspricht es, daß nach der Rspr. des BGH der Einwand der Rechtskraft eine Schmerzensgeldnachforderung für damals nicht berücksichtigte Folgen dann hindert, wenn die Verletzungsfolgen bei der früheren Bemessung entweder bereits eingetreten oder objektiv erkennbar waren oder ihr Eintritt vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (vgl. BGH NJW 1980, 2754 ; NJW 1988, 2300 und NJW 1995, 1614 = LM Nr. 95 zu § 847 BGB ).

  • BGH, 08.07.1980 - VI ZR 72/79

    Rechtskraft eines Schmerzensgeldurteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 50/99
    Für die objektive Vorhersehbarkeit eines Spätschadens genügt nicht bereits, daß die Möglichkeit seines Auftretens nicht ausgeschlossen werden konnte, maßgebend ist vielmehr, ob sich bereits im früheren Verfahren die jetzt zur Entscheidung anstehende Verletzungsfolge als derart naheliegend dargestellt hat, daß sie schon damals bei der Schmerzensgeldbemessung berücksichtigt werden konnte (BGH a.a.O. m. Hinweis auf BGH NJW 1980, 2754 und NJW 1988, 2300 ).

    Dem entspricht es, daß nach der Rspr. des BGH der Einwand der Rechtskraft eine Schmerzensgeldnachforderung für damals nicht berücksichtigte Folgen dann hindert, wenn die Verletzungsfolgen bei der früheren Bemessung entweder bereits eingetreten oder objektiv erkennbar waren oder ihr Eintritt vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (vgl. BGH NJW 1980, 2754 ; NJW 1988, 2300 und NJW 1995, 1614 = LM Nr. 95 zu § 847 BGB ).

  • BGH, 07.02.1995 - VI ZR 201/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 50/99
    Dieser richtet sich nach dem Streitgegenstand jenes Verfahrens, der wiederum durch Antrag und vorgetragenen Lebensachverhalt umgrenzt wird (vgl. BGH NJW 1995, 1614 = LM Nr. 95 zu § 847 BGB ).

    Dem entspricht es, daß nach der Rspr. des BGH der Einwand der Rechtskraft eine Schmerzensgeldnachforderung für damals nicht berücksichtigte Folgen dann hindert, wenn die Verletzungsfolgen bei der früheren Bemessung entweder bereits eingetreten oder objektiv erkennbar waren oder ihr Eintritt vorhergesehen und bei der Entscheidung berücksichtigt werden konnte (vgl. BGH NJW 1980, 2754 ; NJW 1988, 2300 und NJW 1995, 1614 = LM Nr. 95 zu § 847 BGB ).

  • BGH, 22.09.1992 - VI ZR 293/91

    Maßstab der Kausalitätsprüfung bei Schadensersatz wegen Tötung Dritter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 50/99
    Diese Ausführungen genügen, um im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität die Feststellung zu treffen (st. Rspr., vgl. BGHZ 60, 177, 184; BGH NJW 1992, 3298 m.w.N.), daß die im ersten Gutachten attestierten Beschwerden (Gefühl der "Beschlagenheit", Einengung des Gehörgangs links mit eingeschränkter Selbstreinigungsfähigkeit, fortdauernde entzündliche Gehörgangsschwellungen) Folgen der beim Unfall erlittenen Schädelverletzungen sind.
  • BGH, 30.01.1973 - VI ZR 14/72

    Geschädigter als Beteiligter? (§ 830 Abs. 1 S.2 BGB)

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.1999 - 2 U 50/99
    Diese Ausführungen genügen, um im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität die Feststellung zu treffen (st. Rspr., vgl. BGHZ 60, 177, 184; BGH NJW 1992, 3298 m.w.N.), daß die im ersten Gutachten attestierten Beschwerden (Gefühl der "Beschlagenheit", Einengung des Gehörgangs links mit eingeschränkter Selbstreinigungsfähigkeit, fortdauernde entzündliche Gehörgangsschwellungen) Folgen der beim Unfall erlittenen Schädelverletzungen sind.
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZR 322/04

    Umfang der Rechtskraft eines ein Schmerzensgeld zusprechenden, einen

    Maßgebend ist, ob sich bereits in jenem Verfahren eine Verletzungsfolge als derart nahe liegend darstellte, dass sie schon damals bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte (vgl. Senat, Urteile vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - alle aaO; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 41/74 - aaO; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1590, 1591; Kreft in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 847 Rdn. 51).
  • OLG München, 24.02.2017 - 10 U 3261/16

    Voraussetzungen für ein weiteres Schmerzensgeld nach einem Vergleich

    Maßgebend ist, ob sich bereits in jenem Verfahren eine Verletzungsfolge als derart nahe liegend darstellte, dass sie schon damals bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte (vgl. Senat, Urteile vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - alle a. a. O.; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 41/74 - a. a. O.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1590, 1591; Kreft in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 847 Rdn. 51).".
  • OLG München, 15.03.2013 - 10 U 4171/12

    Umfang der Abgeltung von Schmerzensgeldansprüchen durch Vergleich

    Maßgebend ist, ob sich bereits in jenem Verfahren eine Verletzungsfolge als derart nahe liegend darstellte, dass sie schon damals bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte (vgl. Senat, Urteile vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79-; vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87-; vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94- alle a.a.O.; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 41/74- a.a.O.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1590, 1591; Kreft in BGB -RGRK, 12. Aufl., § 847 Rdn. 51).".
  • OLG München, 07.10.2020 - 10 U 1813/20

    Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld

    Maßgebend ist, ob sich bereits in jenem Verfahren eine Verletzungsfolge als derart nahe liegend darstellte, dass sie schon damals bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte (vgl. Senat, Urteile vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - alle aaO; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 41/74 - aaO; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1590, 1591; Kreft in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 847 Rdn. 51).".
  • OLG München, 26.01.2022 - 10 U 894/21

    Anspruch auf weiteres Schmerzensgeld für unvorhersehbare unfallbedingte

    Maßgebend ist, ob sich bereits in jenem Verfahren eine Verletzungsfolge als derart nahe liegend darstellte, dass sie schon damals bei der Bemessung des Schmerzensgeldes berücksichtigt werden konnte (vgl. Senat, Urteile vom 8. Juli 1980 - VI ZR 72/79 - vom 24. Mai 1988 - VI ZR 326/87 - vom 7. Februar 1995 - VI ZR 201/94 - alle aaO; siehe auch BGH, Urteil vom 4. Dezember 1975 - III ZR 41/74 - aaO; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1590, 1591; Kreft in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 847 Rdn. 51).".
  • OLG Hamm, 18.07.2002 - 28 U 101/01

    Ersatzpflichtigkeit eines Rechtsanwalts gegenüber seinem Mandanten gemäß den

    Daraus ergaben sich aber bei der unangefochtenen Hinnahme des Urteilsausspruchs zur Höhe des unbezifferten, "angemessenen" Schmerzensgeldes zwei Probleme (vgl. auch v. Gerlach in VersR 2000, 525 [529 ff.]): Erstens waren Unfallfolgen, soweit sie nicht völlig außerhalb normaler Prognostizierbarkeit lagen (vgl. insoweit BGH in NJW 1998, 160; BGH in NJW 1995, 1614), von der Rechtskraft des Urteils erfaßt und konnten später nicht mehr gesondert geltend gemacht werden (vgl. BGH in NJW 1997, 3019 [3021]; BGH in NJW 1995, 1614 zu II.1.b.aa.; BGH in NJW 1980, 754 f.; OLG Hamm, OLGR 1996, 91; OLG Hamm VersR 2001, 1386 ff.; OLG Köln, OLGR 1992, 244 = VersR 1992, 975; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 1590).
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