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   OLG Oldenburg, 22.06.1999 - 5 U 36/99   

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https://dejure.org/1999,4640
OLG Oldenburg, 22.06.1999 - 5 U 36/99 (https://dejure.org/1999,4640)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22.06.1999 - 5 U 36/99 (https://dejure.org/1999,4640)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 22. Juni 1999 - 5 U 36/99 (https://dejure.org/1999,4640)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 833 S. 1 BGB; § 276 Abs. 1 S. 2 BGB; § 833 S. 2 BGB
    Umfang der Aufsichtspflicht des Halters eines Rindes; Leistung von Schadenersatz eines Viehhändlers auf Grundlage der Tierhalterhaftung; Darlegungslast und Beweislast des Tierhalters hinsichtlich der Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Aufsichtspflicht des Halters eines Rindes; Leistung von Schadenersatz eines Viehhändlers auf Grundlage der Tierhalterhaftung; Darlegungslast und Beweislast des Tierhalters hinsichtlich der Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Aufsichtspflicht des Halters eines Rindes; Leistung von Schadenersatz eines Viehhändlers auf Grundlage der Tierhalterhaftung; Darlegungslast und Beweislast des Tierhalters hinsichtlich der Einhaltung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

  • pferdesport-und-recht.de (Leitsatz)

    Entlaufenes Vieh/Schadensersatzpflicht

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Schäden durch Tiere - Rinder

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1627
  • MDR 2000, 455
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 30.06.2009 - VI ZR 266/08

    Vereinbarkeit der Haftungsprivilegierung des Nutztierhalters mit Art. 3 Abs. 1

    Diese unterschiedliche Ausgestaltung der Haftungsvoraussetzungen bewegt sich noch innerhalb des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums (vgl. dazu BVerfGE 81, 156, 196; BVerfG, FamRZ 2009, 761), zumal der dem Tierhalter obliegende Entlastungsbeweis strenge Anforderungen stellt (OLG Oldenburg, NJW-RR 1999, 1627 ; Staudinger/Eberl-Borges, BGB [2008], § 833, Rn. 147; Hoffmann, ZfS 2000, 181, 183; jeweils m.w.N; vgl. auch OLG Oldenburg, NZV 1991, 115 mit NA-Beschluss vom 9. Oktober 1990 - VI ZR 71/90).
  • OLG München, 15.01.2010 - 10 U 5748/08

    Tierhalterhaftung: Haftung eines Landwirts bei Ausbruch von Jungbullen von einer

    Geht man nun davon aus, dass zwischen Ausbruch und Unfall lediglich 40 Minuten liegen, und feststeht, dass während dieser Zeit der Zeuge L. versucht hat, die Tiere wieder einzufangen, ist ohne weitere Einzelheiten, die unbekannt sind, der Beklagten nicht zum Vorwurf zu machen, dass der Zeuge L., der Beklagten zurechenbar, Sicherheitsstellen nicht verständigt hat (vgl. hierzu auch OLG Oldenburg, MDR 2000, 455).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2003 - 25 W 99/02

    Kostenerstattung nach Berufungsrücknahme: Erstattungsfähigkeit einer halben

    Der Berufungskläger aber -in immer noch offener Frist- seine Berufung ohne Antragstellung zurücknimmt, für den Berufungsbeklagten nicht die volle 13/10-Prozeßgebühr, sondern nur die 13/20Gebühr aus der Hauptsache für die Meldung des Prozeßbevollmächtigten des Berufungsbeklagten nach §§ 31 Abs. 1 Satz 1, 32 BRAGO (zuzüglich einer Prozeßgebühr aus dem Kostenwert für den Kostenantrag) anfällt (vgl. OLG Brandenburg MDR 2001, 211; OLG Naumburg OLG-NL 2002, 119; OLG Nürnberg MDR 2000, 455; OLG Koblenz AGS 2002, 164 = Juris Nr. KORE 401 222002; OLG Frankfurt am Main ­14 Zivilsenat- OLG Report Frankfurt 1998, 336; LAG Sachsen JMBl. ST 2001, 205 = Juris Nr. KARE 6003097).
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