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   BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98   

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BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98 (https://dejure.org/1998,1038)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1998 - 4 B 45.98 (https://dejure.org/1998,1038)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1998 - 4 B 45.98 (https://dejure.org/1998,1038)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Erweiterung eines bereits bestehenden Notwegrechtes durch eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachbarschutz - Abwehrrecht gegen rechtswidrige Baugenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 165
 
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Wird zitiert von ... (115)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 26.03.1976 - IV C 7.74

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen eine rechtswidrige ein Notwegerecht nach

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
    Der Senat hat sich im Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - (BVerwGE 50, 282) auf den Standpunkt gestellt, daß ein Nachbar ein Abwehrrecht haben kann, wenn eine rechtswidrige Baugenehmigung dadurch in sein durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Eigentumsrecht eingreift, daß sie infolge Fehlens der Erschließung in Richtung auf die Duldung eines Notwegrechts nach § 917 Abs. 1 BGB eine unmittelbare Rechtsverschlechterung bewirkt.

    Diese Überlegung hat den Senat, der ansonsten im Anschluß an die Entscheidung vom 26. September 1991 - BVerwG 4 C 5.87 - (a.a.O.) ausdrücklich bekräftigt hat, daß ein baurechtlicher Nachbarschutz grundsätzlich nur nach Maßgabe des einfachen Rechts besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364), dazu bewogen, an der von ihm im Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - (a.a.O.) vertretenen Auffassung festzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 4 C 15.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 133).

    Hat eine rechtswidrige Baugenehmigung wegen ihrer Feststellungswirkung zur Folge, daß eine Pflicht zur Duldung eines Notwegs begründet wird, so kann sich der Nachbar nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - a.a.O., und vom 4. Juni 1996 - BVerwG 4 C 15.95 - a.a.O) hiergegen zur Wehr setzen.

  • BVerwG, 04.06.1996 - 4 C 15.95

    Bauordnungsrecht: Begriff der ordnungsmäßigen Grundstücksnutzung,

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
    Diese Überlegung hat den Senat, der ansonsten im Anschluß an die Entscheidung vom 26. September 1991 - BVerwG 4 C 5.87 - (a.a.O.) ausdrücklich bekräftigt hat, daß ein baurechtlicher Nachbarschutz grundsätzlich nur nach Maßgabe des einfachen Rechts besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364), dazu bewogen, an der von ihm im Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - (a.a.O.) vertretenen Auffassung festzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 4 C 15.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 133).

    Hat eine rechtswidrige Baugenehmigung wegen ihrer Feststellungswirkung zur Folge, daß eine Pflicht zur Duldung eines Notwegs begründet wird, so kann sich der Nachbar nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - a.a.O., und vom 4. Juni 1996 - BVerwG 4 C 15.95 - a.a.O) hiergegen zur Wehr setzen.

  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
    Diese Entscheidung ist nicht deshalb überholt, weil der Senat im Urteil vom 26. September 1991 - BVerwG 4 C 5.87 - (BVerwGE 89, 69) ausgeführt hat, daß ein unmittelbar auf Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG beruhender Abwehranspruch nicht besteht, soweit drittschützende Regelungen des einfachen Rechts vorhanden sind.

    Diese Überlegung hat den Senat, der ansonsten im Anschluß an die Entscheidung vom 26. September 1991 - BVerwG 4 C 5.87 - (a.a.O.) ausdrücklich bekräftigt hat, daß ein baurechtlicher Nachbarschutz grundsätzlich nur nach Maßgabe des einfachen Rechts besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364), dazu bewogen, an der von ihm im Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - (a.a.O.) vertretenen Auffassung festzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 4 C 15.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 133).

  • BVerwG, 17.01.1986 - 4 C 80.82

    Zulässigkeit einer begrenzten Erweiterung infolge eingetretenen Bestandsschutzes;

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
    Der Senat hat im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (BVerwGE 72, 362) in Fortsetzung der von der Beschwerde zitierten Rechtsprechung die Ansicht vertreten, daß der Bestandsschutz, den ein ursprünglich in Einklang mit dem materiellen Baurecht errichtetes Gebäude aufgrund des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG genieße, nicht nur dazu berechtige, die Anlage in ihrem Bestand zu erhalten und sie wie bisher zu nutzen, sondern auch dazu, die zur Erhaltung und zeitgemäßen Nutzung erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und den vorhandenen Baubestand zu erweitern, wenn hierdurch öffentlich-rechtliche Vorschriften nicht über das bereits gegebene Maß hinaus verletzt würden.

    Sie knüpfen an das Erforderlichkeitsmerkmal an, dem der Senat im Urteil vom 17. Januar 1986 - BVerwG 4 C 80.82 - (a.a.O.) unter Bestandsschutzgesichtspunkten Bedeutung beigemessen hat.

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
    Diese Überlegung hat den Senat, der ansonsten im Anschluß an die Entscheidung vom 26. September 1991 - BVerwG 4 C 5.87 - (a.a.O.) ausdrücklich bekräftigt hat, daß ein baurechtlicher Nachbarschutz grundsätzlich nur nach Maßgabe des einfachen Rechts besteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - BVerwG 4 C 13.94 - BVerwGE 101, 364), dazu bewogen, an der von ihm im Urteil vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 - (a.a.O.) vertretenen Auffassung festzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 4 C 15.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 133).
  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
    Denn außerhalb der Rechtskraftbindung sind die Gerichte der einzelnen Gerichtszweige im Rahmen ihrer Rechtswegzuständigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, befugt, rechtswegübergreifend alle Fragen, die für den geltend gemachten Anspruch präjudiziell sind, selbständig und eigenverantwortlich zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 21.80 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 28, und vom 24. Januar 1992 - BVerwG 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354 [BVerwG 24.01.1992 - 7 C 24/91]).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 C 10.97

    Außenbereich; Garage; Zulässigkeitsvoraussetzungen; Ersatzbau; Erweiterung eines

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
    Im Urteil vom 12. März 1998 - BVerwG 4 C 10.97 - (zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen) hat er nochmals bestätigt, daß es außerhalb der gesetzlichen Regelungen keinen Anspruch auf Zulassung eines Vorhabens aus eigentumsrechtlichem Bestandsschutz gibt.
  • BGH, 26.05.1978 - V ZR 72/77

    Anspruch auf Duldung der Benutzung eines Grundstücks - Vorliegen eines

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
    Sie liegt vielmehr auf der Linie der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, nach der eine Grundstücksnutzung, die nach den Vorgaben des öffentlichen Rechts unzulässig ist, weil sie gegen öffentlichrechtliche Vorschriften verstößt, ohne durch eine Baugenehmigung gedeckt zu sein, auch von der Privatrechtsordnung nicht als ordnungsmäßig im Sinne des § 917 Abs. 1 Satz 1 BGB anerkannt werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 26. Mai 1978 - V ZR 72/77 - LM § 917 BGB Nr. 14, und vom 10. Oktober 1986 - V ZR 115/85 - n.v.).
  • BVerwG, 13.05.1993 - 9 C 44.92

    Nichtdeutscher Ehegatte - Vertriebenenausweis - Rechtsschutzgarantie - Fehlende

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
    Zivilgerichtliche Urteile können nach Maßgabe der Reichweite ihrer Rechtskraft auch für die Verwaltungsgerichte bindend sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64, und vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 49).
  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 16.87

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erwerb der österreichischen

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1998 - 4 B 45.98
    Zivilgerichtliche Urteile können nach Maßgabe der Reichweite ihrer Rechtskraft auch für die Verwaltungsgerichte bindend sein (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 16.87 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 64, und vom 13. Mai 1993 - BVerwG 9 C 44.92 - Buchholz 412.3 § 1 BVFG Nr. 49).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 21.80

    Bebauungsplan - Fernstraßentrasse - Staatliche Planung - Kommunale

  • BGH, 20.10.1995 - V ZR 263/94

    Umfang der Rechtskraft eines von dem Drittschuldner gegen den Schuldner

  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 B 116.97

    Bauplanungsrecht - Bestandsschutz bei Veränderungen oder Erweiterungen baulicher

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 115/85
  • VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 10 K 11594/17

    Baunachbarklage; fehlende Wege- und Leitungserschließung eines Grundstücks;

    Der Nachbar muss sich daher bereits gegen die Erteilung einer Baugenehmigung zur Wehr setzen, wenn er zivilrechtlich seine Einwände gegen die Inanspruchnahme seines Grundstücks auf der Grundlage von § 917 Abs. 1 BGB erfolgreich geltend machen will (BVerwG, Beschluss vom 11.05.1998 - 4 B 45.98 -, juris Rn. 8; Urteil vom 26.03.1976 - IV C 7.74 -, juris Ls. 2; Bayer. VGH, Beschluss vom 18.02.2007 - 1 ZB 06.3008 -, juris Rn. 15).
  • BGH, 11.12.2020 - V ZR 268/19

    Die ordnungsmäßige Nutzung eines Wohngrundstücks setzt dessen Erreichbarkeit mit

    Da es für die Bestimmung, ob ein Grundstück ordnungsmäßig im Sinne von § 917 Abs. 1 BGB genutzt wird, ohne Belang ist, aus welchen Gründen ihm die Verbindung zu einem öffentlichen Weg fehlt, führt die fehlende Erschließung des Wohngrundstücks in einem solchen Fall grundsätzlich zu einem Notwegrecht (vgl. Senat, Urteil vom 24. April 2015 - V ZR 138/14, ZfIR 2015, 663 Rn. 16 f.; BVerwG, NJW-RR 1999, 165 f. ; BVerwGE 50, 282, 289).
  • OVG Niedersachsen, 15.10.2020 - 1 ME 40/20

    Baunachbarstreit; Baustellenlärm; Baustellenverkehr; Gebot der Rücksichtnahme;

    Deshalb hat sie aus Sicht des betroffenen Nachbarn insoweit Eingriffsqualität (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.5.1998 - 4 B 45.98 -, juris Rn. 8; siehe auch Senatsurt. v. 21.1.2016 - 1 LB 57/15 -, juris Rn. 14).
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