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   OLG Zweibrücken, 23.04.1999 - 2 UF 191/98   

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https://dejure.org/1999,11144
OLG Zweibrücken, 23.04.1999 - 2 UF 191/98 (https://dejure.org/1999,11144)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.04.1999 - 2 UF 191/98 (https://dejure.org/1999,11144)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. April 1999 - 2 UF 191/98 (https://dejure.org/1999,11144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1666
  • FamRZ 2000, 238
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Brandenburg, 22.04.2014 - 11 U 234/12

    Krankentagegeldversicherung: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung künftiger

    Dass die Klageabweisung hinsichtlich des Feststellungsbegehrens in zweiter Instanz letztlich als unzulässig erfolgt ist, wodurch der Berufungsführerin die Möglichkeit verbleibt, die Leistungspflicht der Beklagten betreffend die Zeit ab dem 13. März 2014 erneut zum Gegenstand eines Zivilprozesses zu machen, ändert nichts daran, dass das eigentliche Klageziel im vorliegenden Rechtsstreit nach wie vor verfehlt wurde (vgl. hierzu OLG Zweibrücken, Urt. v. 23.04.1999 - 2 UF 191/98, LS und Rdn. 14, NJW-RR 1999, 1666 = OLG-Rp 2000, 99; ferner Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 97 Rdn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2014 - 19 U 122/13

    Wann ist die Schlussrechnung prüfbar?

    Für die einheitlich zu treffende Kostenentscheidung kommt es auf die Gründe für das letztliche Unterliegen nicht an (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1666; BGHZ 10, 303; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 97 Rn. 1).
  • LG Coburg, 07.02.2020 - 32 S 61/19

    Abtretung, Schadensersatzanspruch, Schadensersatz, Schmerzensgeld, Berufung,

    Für die Kostenentscheidung kommt es auf die Gründe für das letztliche Unterliegen nicht an (BGH, Urteil vom 21.09.1953 - III ZR 347/52 -, BGHZ 10, 303, 306; OLG Zweibrücken; Urteil vom 23.04.1999 - 2 UF 191/98 -, NJW-RR 1999, 1666).
  • OLG Köln, 20.12.2012 - 7 U 104/12

    Rechtsfolgen anderweitiger Rechtshängigkeit

    Die für die Zulässigkeit der Berufung erforderliche Beschwer ergibt sich daraus, dass der Klägerin bei Abweisung ihrer Klage in Höhe der noch streitigen Teilforderung wegen Unzulässigkeit aufgrund der minderen Rechtskraft gegenüber der Klageabweisung wegen Unbegründetheit die Möglichkeit erhalten bleibt, ihren streitgegenständlichen Schadensersatzanspruch erneut gerichtlich geltend zu machen (vgl. BGH NJW-RR 2001, 930; Zweibrücken FamRZ 2000, 238; Zöller/Heßler, ZPO 28. Aufl., Vor § 511 Rn. 13).

    Für die einheitlich zu treffende Kostenentscheidung kommt es auf die Gründe für das letztliche Unterliegen nicht an (BGH, Urt. v. 21.09.1953 - III ZR 347/52 -, BGHZ 10, 303/306 in juris Rn. 7; BGH ZZP 1956, 37/39; OLG Zweibrücken, Urt. v. 23.04.1999 - 2 UF 191/98 - NJW-RR 1999, 1666 in juris Rn. 14).

  • OLG Brandenburg, 26.02.2004 - 9 UF 151/03

    Negative Feststellungsklage des Unterhaltsschuldners: Geltendmachung eines

    Die vorzunehmende Abänderung der angefochtenen Entscheidung ist kostenrechtlich in Bezug auf die Erfolglosigkeit des Rechtsmittels unbeachtlich (vgl. OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1666; Zöller-Herget, a.a.O., § 97, Rn. 1).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2004 - U (Kart) 43/03
    Die Beschwer ergibt sich in einem solchen Fall aus dem Umstand, dass die Klageabweisung aus sachlichen Gründen - im Gegensatz zum bloßen Prozessurteil - in materieller Rechtskraft erwächst (§ 322 Abs. 1 ZPO) und zum Verlust des behaupteten Anspruchs führt (BGH, a.a.O.; OLG Zweibrücken, NJW-RR 1999, 1666 m.w.N.).
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