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   BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99   

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https://dejure.org/1999,4354
BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99 (https://dejure.org/1999,4354)
BayObLG, Entscheidung vom 17.06.1999 - 2Z BR 46/99 (https://dejure.org/1999,4354)
BayObLG, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 2Z BR 46/99 (https://dejure.org/1999,4354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abrechnung der Kosten für Heizung und Warmwasser nach dem allgemeinen Kostenverteilungsschlüssel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3057 (Ls.)
  • NJW-RR 1999, 1685
  • NZM 1999, 908
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 05.04.1989 - BReg. 2 Z 37/89

    Zulässige Vereinbarung der Gütergemeinschaft eines Vorerben mit seinem Ehegatten

    Auszug aus BayObLG, 17.06.1999 - 2Z BR 46/99
    Ohne Bedeutung ist, ob die Schriftsätze vor Hinausgabe der Entscheidung an die Beteiligten einem Richter des Beschwerdegerichts vorgelegt wurden oder nicht (BayObLGZ 1989, 114, 122 f.).
  • BGH, 16.09.2022 - V ZR 214/21

    WEG-Anlage ohne separatem Wärmemengenzähler: Abrechnung der Heizkosten nach

    Die Wohnungseigentümer haben im Rahmen der ihnen obliegenden ordnungsmäßigen Verwaltung (vgl. § 21 Abs. 4 WEG aF) durch Vereinbarung oder Mehrheitsbeschluss die Voraussetzungen für eine der Heizkostenverordnung entsprechende Abrechnung zu schaffen (vgl. dazu BayObLG, NZM 1999, 908, 909; NZM 2001, 296, 297; BeckOK WEG/Bartholome [1.7.2022], § 16 Rn. 57; Niedenführ in Niedenführ/Schmidt-Räntsch/Vandenhouten, WEG, 13. Aufl. 2020, § 14 HeizkostenV Rn. 5).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 7/01

    WEG : Erlöschen eines schuldrechtlichen Sondernutzungsrechts

    Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss nämlich das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift-Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528 = NJW 2000, 365 = EWiR § 234 ZPO 1/2000 [Schuschke]; Senatsbeschlüsse vom 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - und 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - BayObLG NZM 1999, 908).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Der Senat braucht nicht zu erörtern, ob der über § 12 Nr. 2 GO getroffene Verteilungsschlüssel für Heizung und Warmwasser durch den Verteilungsmaßstab nach der Heizkostenverordnung, die am 1.3.1984 in Kraft trat, abgelöst ist (dazu BayObLG NZM 1999, 908).
  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 525/14

    Betreuungssache: Berücksichtigung von Schriftsätzen des Beschwerdeführers bis zum

    Bleibt schriftsätzliches Vorbringen, das vor Erlass der Entscheidung i.S.v. § 38 Abs. 3 Satz 3 FamFG eingegangen ist, unberücksichtigt, wird der Beschwerdeführer in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) auch dann verletzt, wenn dem Beschwerdegericht der Schriftsatz nicht mehr rechtzeitig vorgelegt worden ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 1685, 1686).
  • BayObLG, 05.10.2000 - 2Z BR 59/00

    Beschlußgegenstands "Wirtschaftsplan" in der Einladung zur Eigentümerversammlung

    Anders als im Zivilprozeß ist die mündliche Verhandlung im Wohnungseigentumsverfahren nicht die alleinige Grundlage der Entscheidung; schriftsätzliches Vorbringen der Beteiligten, das vor der Hinausgabe der Entscheidung bei Gericht eingeht ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen (BayObLG NJW-RR 1999, 1685/1686; BayObLGZ 1988, 436/439).
  • OLG Zweibrücken, 07.03.2002 - 3 W 14/02

    Betreuungsverfahren: Vorrang des Vorschlags des Betreuten für die

    Daher ist das Gericht verpflichtet, Ausführungen der Verfahrensbeteiligten, die bis zum Zeitpunkt der Hinausgabe der Entscheidung, also auch noch nach der Beschlussfassung, eingehen, zu berücksichtigen, die Hinausgabe des bereits gefassten Beschlusses gegebenenfalls anzuhalten und die getroffene Entscheidung abzuändern (BGHZ 12, 248, 253; Senat, jew. aaO; BayObLGZ 1980, 379, 381; BayObLG NJW-RR 1999, 1685; OLG Köln OLGR 2001, 136).
  • OLG München, 26.09.2005 - 34 Wx 74/05

    Berücksichtigung schriftsätzlichen Vorbringens nach mündlicher Verhandlung im

    Schriftsätzliches Vorbringen der Beteiligten ist vielmehr in jedem Fall zu berücksichtigen, auch wenn es erst nach der mündlichen Verhandlung, aber noch vor Erlass der abschließenden Entscheidung bei Gericht eingeht (BVerfG NJW 1995, 2095/2096; BayObLGZ 1988, 436/439; 1990, 173/175; BayObLG NJW-RR 1999, 1685/1686).
  • OLG Köln, 22.04.2002 - 16 Wx 55/02

    Wohnungsrecht: Berücksichtigung von nach dem Verkündungstermin eingegangenen

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass im WEG - Verfahren Schriftsätze, die nach Unterzeichnung des Entscheidungsentwurfs durch alle Richter und nach Fertigung der Reinschriften durch die Kanzlei, aber vor Absendung der Entscheidung an die Beteiligten noch eingehen, bei der Entscheidung berücksichtigt werden müssen, und das Gericht sicherstellen muss, dass ihm alle bis zur Versendung der Entscheidung eingehenden Schriftsätze sogleich vorgelegt werden, damit es den noch im gerichtlichen Geschäftsgang befindlichen Entscheidungsentwurf sogleich zurückhalten kann (vgl. Beschlüsse vom 08.01.2001 - 16 Wx 179/00 - = NZM 2001, 863 = NJW-RR 2002, 521 und 16.10.2000 - 16 Wx 141/00 - = OLGReport Köln 2001, 137; ebenso BayObLG NZM 1999, 908).
  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 122/99

    Voraussetzungen der wirksamen Zustellung an den Geschäftsführer und

    Darauf, ob der Schriftsatz vor der Hinausgabe der Entscheidung einem Richter des Beschwerdegerichts vorgelegt worden ist oder nicht - was hier aber nach dem Vermerk des Richters D. Bl. 49 d.A. der Fall war - kommt es dabei nicht an (vgl. BayObLG NZM 1999, 908 m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.01.2001 - 16 Wx 179/00

    WEG : Berücksichtigung verspäteter Schriftsätze

    Da sowohl im Zivilprozess wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit nicht verkündete Beschlüsse erst mit der Herausgabe aus dem inneren Geschäftsbetrieb wirksam werden, muss das Gericht, auch wenn die Entscheidung bereits von allen Richtern unterschrieben wurde und gegebenenfalls schon alle Reinschrift- Ausfertigungen für die Beteiligten von der Kanzlei gefertigt worden sind, vor der Herausgabe eingehende Schriftsätze noch berücksichtigen und eventuell die Entscheidung nochmals überdenken und überarbeiten (vgl. BGH MDR 1999, 1528; BayObLG NZM 1999, 908).
  • BayObLG, 07.11.2002 - 2Z BR 77/02

    Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten in Wohnungseigentumsanlage nach

  • OLG Köln, 16.10.2000 - 16 Wx 141/00

    Nichtberücksichtigung von Schriftsätzen, die nach dem Absetzen, aber vor dem

  • LG München I, 14.11.2011 - 1 S 4681/11

    Wohnungseigentum: Ablehnung einer Rechtsmitteleinlegung als positiver

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