Rechtsprechung
OLG Hamburg, 30.07.1998 - 6 Sch 3/98, 6 U 34/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)
§ 1061 ZPO, § 1062 ZPO, § 1064 ZPO; Art. V UNÜ
Aufhebungsverfahren Anerkennungsverfahren Vollstreckbarerklärungsverfahren: - Schiedsspruch, ausländisch; - Vollstreckbarerklärung Aufhebungsgründe Versagungsgründe: - rechtliches Gehör, Behinderung in den Verteidigungsmitteln; - nicht ordnungsgemäßes Verfahren; - ordre ... - newyorkconvention.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1738
- BB 1999, 13
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.04.1988 - III ZR 12/87
Beendigung des Schiedsrichteramts durch Ablauf der Entscheidungsfrist
Auszug aus OLG Hamburg, 30.07.1998 - 6 Sch 3/98
Gerade in verfahrensrechtlicher Hinsicht kann einem ausländischen Schiedsspruch unter dem Gesichtspunkt des deutschen verfahrensrechtlichen ordre public die Anerkennung nur dann versagt werden, wenn das schiedsrichterliche Verfahren an einem schwerwiegenden, die Grundlagen des staatlichen und wirtschaftlichen Lebens berührenden Mangel leidet (vgl. BGH in NJW 1988, S. 3090, 3092).
- OLG München, 01.06.2005 - 34 Sch 5/05
Keine Vollstreckbarerklärung des Honorargutachtens einer Rechtsanwaltskammer
Es reicht auch eine schriftliche Einlassung aus, weil eine mündliche Verhandlung vor dem Schiedsgericht nicht obligatorisch ist (§ 1047 Abs. 1 ZPO; siehe OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1738;… Musielak/Voit § 1031 Rn. 13).Durch die bloße Tatsache der Einlassung geheilt wird nämlich nur der Formmangel einer bereits abgeschlossenen Schiedsvereinbarung (BGHZ 48, 35/45; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1738/1739).
- OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 26 Sch 28/05
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruchs: Einwand der …
Als Möglichkeit der Heilung kommen eine ausdrückliche Unterwerfungserklärung zu Protokoll des Schiedsgerichts, der in einem Schriftwechsel bei Bestellung des Schiedsgerichts beiderseits zum Ausdruck gebrachte Wille, das Schiedsgericht über die aufgetretene Streitfrage entscheiden zu lassen oder zumindest eine rügelose Einlassung zur Sache vor dem Schiedsgericht in Betracht (…vgl. Musielak-Voit, § 1031 Rz. 18;… Münch-Kom-Gottwald, Art. 11 UNÜ Rz. 16; OLG Hamburg, NJW-RR 1999, 1738). - BayObLG, 12.12.2002 - 4Z Sch 16/02
Beweislast für Schiedsabrede - Abschluss der Schiedsvereinbarung durch …
Als Möglichkeit der Heilung sehen Literatur und Rechtsprechung eine ausdrückliche Unterwerfungserklärung zu Protokoll des Schiedsgerichts (…MK/Gottwald aaO Rn. 16) vor oder den in einem Schriftwechsel bei Bestellung des Schiedsgerichts beiderseits erklärten Willen, das Schiedsgericht möge über die aufgetretene Streitfrage entscheiden (…Baumbach/Lauterbach/Albers aaO; OLG Hamburg NJW-RR 1999, 1738) oder zumindest eine rügelose Einlassung zur Sache vor dem Schiedsgericht (…Musielak/Voit § 1031 Rn. 18 a. E.;… MK/Gottwald Art. 11 UNÜ Rn. 16).
Rechtsprechung
LG Stuttgart, 30.06.1999 - KfH 0/98 |
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Streit über Skonto
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 1738
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 21.01.2011 - 31 C 11/10
Beweislast für Skonto-Vereinbarung
Es hätte hier aber dem Beklagten oblegen, Beweis für eine dahin gehende ausdrücklich Vereinbarung anzutreten; denn die Gewährung von Preisnachlässen ist rechtlich betrachtet ein Teil-Erlass einer Forderung ( BGH , NJW 1998, Seiten 1302 f.; BGH , NJW 1981, Seite 2403; OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 2001, Seiten 1634 f.; OLG Saarbrücken , IHR 2010, Seiten 202 ff. = MDR 2010, Seiten 1338 f.; LG Stuttgart , NJW-RR 1999, Seite 1738 ), und für die tatbestandlichen Voraussetzungen des (teilweisen) Erlasses einer Schuldverpflichtung trägt stets der Schuldner - hier also der Beklagte - die Beweislast ( OLG Frankfurt/Main , NJW-RR 2001, Seiten 1634 f. ).