Weitere Entscheidung unten: BGH, 30.07.1998

Rechtsprechung
   BGH, 23.09.1998 - VIII ZR 61/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2811
BGH, 23.09.1998 - VIII ZR 61/97 (https://dejure.org/1998,2811)
BGH, Entscheidung vom 23.09.1998 - VIII ZR 61/97 (https://dejure.org/1998,2811)
BGH, Entscheidung vom 23. September 1998 - VIII ZR 61/97 (https://dejure.org/1998,2811)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,2811) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 304 Abs. 1
    Zulässigkeit eines Grundurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 212
  • MDR 1999, 110
  • MDR 1999, 111
  • WM 1998, 2486
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.06.1997 - II ZR 220/95

    Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen das Kapitalerhaltungsgebot; Anwendbarkeit der

    Auszug aus BGH, 23.09.1998 - VIII ZR 61/97
    Zutreffend geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. neben dem zitierten Urteil vom 23. Februar 1983 - IV a ZR 187/81 = NJW 1983, 1843 unter II 1 b bereits BGHZ 14, 25, 30 f sowie z.B. Beschluß vom 4. März 1993 - V ZR 121/92 und Urteil vom 23. Juni 1997 - II ZR 220/95 = BGHR BGB § 134 Steuerhinterziehung 1 u. 2, letzteres zur Veröffentlichung in BGHZ 136, 125 bestimmt, jew. m.zahlr.w.Nachw.) davon aus, daß ein Vertrag, mit dem eine Steuerhinterziehung verbunden ist, nur dann gemäß § 134 und § 138 BGB nichtig ist, wenn die Steuerhinterziehung der alleinige Zweck oder doch der Hauptzweck des Vertrages ist.
  • BGH, 09.06.1954 - II ZR 70/53

    GmbH - Recht

    Auszug aus BGH, 23.09.1998 - VIII ZR 61/97
    Zutreffend geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. neben dem zitierten Urteil vom 23. Februar 1983 - IV a ZR 187/81 = NJW 1983, 1843 unter II 1 b bereits BGHZ 14, 25, 30 f sowie z.B. Beschluß vom 4. März 1993 - V ZR 121/92 und Urteil vom 23. Juni 1997 - II ZR 220/95 = BGHR BGB § 134 Steuerhinterziehung 1 u. 2, letzteres zur Veröffentlichung in BGHZ 136, 125 bestimmt, jew. m.zahlr.w.Nachw.) davon aus, daß ein Vertrag, mit dem eine Steuerhinterziehung verbunden ist, nur dann gemäß § 134 und § 138 BGB nichtig ist, wenn die Steuerhinterziehung der alleinige Zweck oder doch der Hauptzweck des Vertrages ist.
  • BGH, 04.03.1993 - V ZR 121/92
    Auszug aus BGH, 23.09.1998 - VIII ZR 61/97
    Zutreffend geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. neben dem zitierten Urteil vom 23. Februar 1983 - IV a ZR 187/81 = NJW 1983, 1843 unter II 1 b bereits BGHZ 14, 25, 30 f sowie z.B. Beschluß vom 4. März 1993 - V ZR 121/92 und Urteil vom 23. Juni 1997 - II ZR 220/95 = BGHR BGB § 134 Steuerhinterziehung 1 u. 2, letzteres zur Veröffentlichung in BGHZ 136, 125 bestimmt, jew. m.zahlr.w.Nachw.) davon aus, daß ein Vertrag, mit dem eine Steuerhinterziehung verbunden ist, nur dann gemäß § 134 und § 138 BGB nichtig ist, wenn die Steuerhinterziehung der alleinige Zweck oder doch der Hauptzweck des Vertrages ist.
  • BGH, 23.02.1983 - IVa ZR 187/81

    Beratungshonorar als Teil d. Kaufpreises eines GmbH-Anteils

    Auszug aus BGH, 23.09.1998 - VIII ZR 61/97
    Zutreffend geht das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. neben dem zitierten Urteil vom 23. Februar 1983 - IV a ZR 187/81 = NJW 1983, 1843 unter II 1 b bereits BGHZ 14, 25, 30 f sowie z.B. Beschluß vom 4. März 1993 - V ZR 121/92 und Urteil vom 23. Juni 1997 - II ZR 220/95 = BGHR BGB § 134 Steuerhinterziehung 1 u. 2, letzteres zur Veröffentlichung in BGHZ 136, 125 bestimmt, jew. m.zahlr.w.Nachw.) davon aus, daß ein Vertrag, mit dem eine Steuerhinterziehung verbunden ist, nur dann gemäß § 134 und § 138 BGB nichtig ist, wenn die Steuerhinterziehung der alleinige Zweck oder doch der Hauptzweck des Vertrages ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5146
BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98 (https://dejure.org/1998,5146)
BGH, Entscheidung vom 30.07.1998 - III ZB 19/98 (https://dejure.org/1998,5146)
BGH, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - III ZB 19/98 (https://dejure.org/1998,5146)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5146) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 212
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.10.1992 - XI ZB 12/92

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten bei Zurückstellung der Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98
    Wenn eine Partei unbedingt Berufung einlegt, diese aber innerhalb der Monatsfrist des § 519 Abs. 2 ZPO noch nicht begründen, sondern die Entscheidung über ihr Prozeßkostenhilfegesuch abwarten will, kann und muß ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür sorgen, daß eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (vgl. BGH, Beschluß vom 13. Oktober 1992 - XI ZB 12/92 - VersR 1993, 1125, 1126).
  • BGH, 14.03.1995 - VI ZB 4/95

    Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98
    Allerdings ist es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur Beschluß vom 14. März 1995 - VI ZB 4/95 - VersR 1995, 1462, 1463 m.w.N.), die das Berufungsgericht seiner Entscheidung auch zugrunde gelegt hat, nicht ausgeschlossen, daß ein PKH-Gesuch gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt.
  • BGH, 10.12.1992 - V ZB 39/92
    Auszug aus BGH, 30.07.1998 - III ZB 19/98
    An der Bereitschaft des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin, Fristverlängerung zu beantragen (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 10. Dezember 1992 - V ZB 39/92 - BGHR ZPO § 233 - Prozeßkostenhilfegesuch 4 m.w.N.), fehlte es hier ersichtlich nicht.
  • BGH, 22.06.2005 - XII ZB 34/04

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung eines

    a) Allerdings hatte der Bundesgerichtshof zum früheren Prozeßrecht entschieden, daß eine Partei, die unbedingt Berufung eingelegt, diese aber innerhalb der Monatsfrist des § 519 Abs. 2 ZPO a.F. (jetzt § 520 Abs. 2 ZPO) noch nicht begründet hat, sondern die Entscheidung über ihr gleichzeitig eingereichtes Prozeßkostenhilfegesuch abwarten will, durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür sorgen muß, daß eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (BGH Beschlüsse vom 24. Juni 1999 - V ZB 19/99 - NJW 1999, 3271, vom 30. Juli 1998 - III ZB 19/98 - NJW-RR 1999, 212 und vom 13. Oktober 1992 - XI ZB 12/92 - VersR 1993, 1125).
  • OLG Brandenburg, 23.04.2003 - 9 UF 120/02

    Zur Wahrung der Rechtsmittelfristen im Rahmen der Beantragung von

    Zwar ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (s. BGH, VersR 1995, 1462; BGH, NJW-RR 1999, 212; BGH, NJW-RR 2001, 789, jeweils m.w.N.) nicht ausgeschlossen, dass ein Prozesskostenhilfegesuch gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt, sofern sich dies aus dem Zusammenhang und den Begleitumständen ergibt.

    Es bedarf somit vorliegend nicht einer Entscheidung zu der Frage, ob dem Wiedereinsetzungsbegehren bei fristgerechter Anbringung zu entsprechen gewesen oder aber der Beklagte - wie dies von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Fällen unbedingter Berufungseinlegung mit nachfolgendem Prozesskostenhilfeantrag gefordert wird (vgl. BGHZ 7, 280; BGH, VersR 1993, 1125; BGH, NJW-RR 1999, 212) - auf die Möglichkeit rechtzeitiger Fristverlängerungsanträge zu verweisen gewesen wäre.

  • OLG Köln, 04.02.2002 - 11 U 153/01

    Keine Wiedereinsetzung bei unterbliebenem Antrag auf Verlängerung der

    Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wahrt die Berufungsbegründungsfrist nicht, sofern er nicht zugleich die Berufungsbegründung enthält (vgl. BGH, VersR 1991, 936; NJW-RR 1999, 212; OLG Naumburg, OLGR 1997, 207; 2000, 59 f.).

    Legt eine Partei unbedingt Berufung ein, will sie diese aber innerhalb der Monatsfrist des § 519 Abs. 2 ZPO noch nicht begründen, sondern die Entscheidung über ihr Prozesskostenhilfegesuch abwarten, so kann und muss ihr Anwalt grundsätzlich durch einen rechtzeitigen Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist dafür sorgen, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht notwendig wird (vgl. BGH, VersR 1993, 1125, 1126; NJW-RR 1999, 212).

  • OLG Brandenburg, 26.01.2004 - 9 UF 193/03

    Verwerfung der Berufung als unzulässig wegen Versäumnis der

    Zwar ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, VersR 1995, 1462; BGH, NJW-RR 1999, 212; BGH, NJW-RR 2001, 789, jeweils m. w. N.) nicht ausgeschlossen, dass ein Prozesskostenhilfegesuch gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellt, sofern sich dies aus dem Zusammenhang und den Begleitumständen ergibt.

    Unabhängig davon, ob die Beklagte - wie dies von der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Fällen unbedingter Berufungseinlegung mit nachfolgendem Prozesskostenhilfeantrag gefordert wird (vgl. BGHZ 7, 280; BGH, VersR 1993, 1125; BGH, NJW-RR 1999, 212) - auf die Möglichkeit rechtzeitiger Fristverlängerungsanträge zu verweisen gewesen wäre, kommt eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand von Amts wegen nicht in Betracht.

  • BGH, 22.07.2015 - XII ZB 131/15

    Familienstreitsache: Wahrung der Beschwerdebegründungsfrist durch eine Eingabe

    Vielmehr kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch eine Eingabe, mit der der Berufungskläger um die Einstellung der Zwangsvollstreckung aus dem erstinstanzlichen Urteil oder um Bewilligung von Prozesskostenhilfe nachsucht, gleichzeitig die Berufungsbegründung darstellen (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - XII ZB 421/11 - FamRZ 2012, 962 Rn. 11 und vom 15. Februar 1995 - XII ZB 7/95 - NJW 1995, 2112, 2113; Senatsurteil vom 15. Februar 1989 - IVb ZR 55/88 - FamRZ 1989, 849; vgl. auch BGH Beschluss vom 30. Juli 1998 - III ZB 19/98 - NJW-RR 1999, 212).
  • OLG Dresden, 31.03.2003 - 15 U 831/02

    Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Berufungsbegründung

    Nichts anderes ist der vom Kläger in Bezug genommenen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu entnehmen (NJW-RR 1999, 212; NJW-RR 1988, 1362, 1363).
  • OLG Naumburg, 03.06.1999 - 8 UF 115/99

    Keine Wahrung der Berufungsbegründungsfrist durch eingereichten PKH-Antrag

    Der Senat nimmt insoweit auf die Entscheidung des BGH vom 30.07.1998 Bezug (NJW-RR 1999, 212).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht